Die GWG (Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie Salzgeber und Partner) beruft sich auf ihrer Webseite auf die 2. Auflage der „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ von 2019 – obwohl seit 2025 die 3. Auflage gilt. Wer Gutachten nach veralteten Standards erstellt oder bewirbt, erfüllt die aktuellen fachlichen Anforderungen nicht. Dieser Beitrag zeigt, was das für Betroffene bedeutet.
Grundlage dieser Einschätzung ist der Text auf der Webseite der GWG, abgerufen am 08.06.2026 (Screenshot unten):

Zitieren wir einfach einmal:
„Wissenschaftlichkeit/Mindestanforderungen/
Standards von GutachtenStandards von Gutachten/Mindestanforderung
Die Begutachtung orientiert sich an den „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2019 (2. Auflage). Diese Arbeitsgruppe, welcher auch Herr Dr. Salzgeber angehört, setzt sich aus Vertretern juristischer, psychologischer und medizinischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer zusammen. Der Arbeitskreis wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fachlich begleitet.“
Quelle
2. Auflage 2019? Lebt die GWG etwa in der Vergangenheit?
„Qualitätssicherung im Verbund der GWG“
Quelle
Wenn das oben Qualitätssicherung ist, dann will ich gar nicht wissen was die unter Qualität verstehen.
Mit dem Anspruch „wissenschaftlich“ im eigenen Namen ist es schwer vereinbar, veraltete Standards als Qualitätsmaßstab zu nennen – auch wenn die Unterschiede zwischen 2. und 3. Auflage nicht gravierend sind. Entscheidend ist: Aktualität des Fachwissens ist selbst eine Mindestanforderung.
„Viele KollegInnen im Rahmen der GWG sind zudem aktiv an der qualitativen Weiterentwicklung der psychosozialen und juristischen Arbeit zu Themen der Sachverständigentätigkeit engagiert:
Mitwirkung in der Arbeitsgruppe zur Erstellung der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht. Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2015 und 2019.“
Quelle
Nur ein Schreibfehler? Nicht überarbeitete Webseite? Laut der 3. Auflage war Salzgeber für den Familiengerichtstag (Punkt 7 der Mitarbeitenden) für die 3. Auflage zumindest körperlich anwesend.
Oder ist es ein Hinweis auf fehlende Sorgfalt und nicht aktualisiertes Fachwissen? Für Betroffene ist die Lehre dieselbe: Prüfen Sie, auf welche Auflage der Mindestanforderungen sich ein Gutachten beruft. Veraltete Standards sind ein konkreter Angriffspunkt beim Anfechten eines Gutachtens.
Wenn Sie nicht wissen, wie man ein Gutachten prüft, um es anzufechten, schreiben Sie uns an oder buchen uns:
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FAQ
Welche Auflage der Mindestanforderungen gilt aktuell?
Seit 2025 gilt die 3. Auflage der „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“. Die 2. Auflage von 2019 ist überholt.
Was bedeutet es, wenn ein Gutachten die 2. Auflage zitiert?
Es zeigt, dass der Sachverständige nicht nach dem aktuellen Stand gearbeitet hat. Das allein macht ein Gutachten nicht unbrauchbar, ist aber ein Hinweis auf mangelnde Sorgfalt und sollte im Verfahren gerügt werden.
Kann man ein familienpsychologisches Gutachten wegen veralteter Standards anfechten?
Ja. Mangelnde Aktualität des Fachwissens ist ein anerkannter Mangel. Betroffene können dies in einer Stellungnahme zum Gutachten oder über einen Antrag auf ein Obergutachten geltend machen.

2 Antworten auf „GWG Salzgeber zitiert veraltete Mindestanforderungen für Gutachten“
[…] die Entscheidungsfindung des Gerichtes. Insoweit setze ich mich mit dem kritischen Aufsatz von Salzgeber und Bublath kritisch […]
[…] nach Salzgeber für Gutachter – allerdings nicht im Witz, sondern in der Realität, wie meine ausführliche Kritik an Salzgeber und der GWG […]