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Familienpsychologische Gutachten

Gutachter misstrauen Gutachtern

Familienpsychologische Gutachten sind kein verwertbares Beweismittel, weil selbst Gutachter anderen Gutachtern misstrauen.

In seinem Standardwerk „Familienpsychologische Gutachten“, 8. Auflage 2024m Rn. 1518 bzw. Seite 1130 „IV.“ kommt Gutachtens-Papst Josef Salzgeber für familienpsychologische Gutachten zu dem Ergebnis, dass Gutachter Gutachtern nicht vertrauen, sich selbst nicht von Gutachtern begutachten lassen möchten und man auch nicht glaubt, dass es andere Leute gibt, die besser wären. Hier der O-Ton:

„IV. Selbstreflexion
Eine kleine Befragung bei sachverständigen Kollegen ergab, dass jeder einer Begutachtung in eigener Sache ablehnend gegenüber steht oder fast keine sachverständige Kollegin oder Kollegen mit der Begutachtung der eigenen Familie betraut wissen möchte. Auch im Falle der Beauftragung eines Obergutachtens (— Rn. 260) in einem zivilgerichtlichen Verfahren oder schon bei der Anerkennung als Rechtspsychologe oder Supervisor bestehen erhebliche Vorbehalte gegenüber der Qualifikation des beurteilenden Gutachters.“

Salzgeber, ganz am Ende seines Buches

Aus meiner Sicht ist das ein Offenbarungseid und bestätigt nur, was ich in diesem polemischen Artikel schon angedeutet habe:

Familienpsychologische Gutachten sind kein geeignetes Beweismittel im Sinne der Rechtsprechung des BGH. Wenn Gutachter sich vor ihrer eigenen Branche fürchten, dann muss das Konsequenzen haben.

Oder wie es dieser wunderbare Witz zur BGH Rechtsprechung verdeutlicht:

Zwei Bundesrichter gehen in der Mittagspause im Park spazieren. Plötzlich kommt ein junger Mann atemlos und wutentbrannt auf sie zugestürzt und wirft einem der beiden Juristen vor: “Ihr Hund hat soeben meine Hose zerrissen, schauen Sie mal hier die Fleischwunde.” Der Richter packt sein Portemonnaie aus und gibt ihm ohne große Diskussion 200 Euro für den Kauf einer neuen Hose und Schmerzensgeld. Als der junge Mann schon wieder weg ist, fragte sein Kollege fassungslos: “Hör mal, Du hast doch gar keinen Hund?” Antwortet der Bundesrichter: “Du weißt es und ich weiß es. Aber man weiß nie, wie die Kollegen entscheiden.”

(via RA Felser)

Gleiches gilt wohl nach Salzgeber für Gutachter – allerdings nicht im Witz, sondern in der Realität.

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