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Familienpsychologische Gutachten

Manipulation eines Kindes aufdecken

Eine Erwartungshaltung an Gutachten ist, dass diese Manipulationen, die man vermutet, aufdecken könne. Die gute Nachricht: Ja, es ist möglich, die Manipulation eines Kindes durch einen Elternteil aufzudecken, aber es ist oft eine komplexe und sensible Angelegenheit. Besonders bei Trennungen und Scheidungen kann es zu sogenannten Loyalitätskonflikten und Eltern-Kind-Entfremdung kommen, bei denen ein Elternteil das Kind bewusst oder unbewusst gegen den anderen Elternteil aufbringt. Gleichzeitig ist nicht jedes Verhalten Manipulation. Und: Man hat oft kaum ausreichende Quellen wie Videoaufnahmen, um eine Manipulation, auch induzierter Kindeswille genannt, aufzudecken.

Dies ist ein hochkomplexes Thema, das viele Gutachten fehlerhaft und nicht nachprüfbar angehen. Ich selbst als Jurist kann keine solche Manipulationen aufdecken, da dies psychologisches Spezialwissen ist. Deshalb arbeite ich diesbezüglich mit Mirjam Naudszus zusammen, die sich auf ihrer Webseite „Dein-Familien-Coach“ auch damit auseinandersetzt, wie man Manipulationen nicht nur erkennen, sondern auch bewältigen kann.

Diese Expertisen sind hochwertig, vorallem aber nachvollziehbar und wissenschaftlich und basieren auf Aufzeichnungen, Gesprächsprotokollen und Anhörungsvermerken und sind damit nahe an der persönlichen Gesprächsführung.

Anzeichen für eine elterliche Manipulation des Kindes

Es gibt verschiedene Anzeichen, die auf eine Manipulation hindeuten können. Diese sind jedoch nicht immer eindeutig und erfordern eine genaue Beobachtung und fachliche Einschätzung. Daher scheitern viele Gutachten hieran; wir prüfen, ob Aspekte der Manipulation nachprüfbar und transparent unter Berücksichtigung der Triangulation, die in den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen gefordert werden, geschildert sind. Das Vorliegen von Hinweisen auf eine Manipulation prüft nur Frau M. Sc. Naudszus.

Verhaltensmerkmale des Kindes

Hieran kann man (nicht abschließend) Manipulation erkennen:

  • Abrupte und undifferenzierte Ablehnung eines Elternteils, oft ohne plausible Begründung. Das Kind lehnt möglicherweise den Kontakt zum vorher geliebten Elternteil vehement ab, blockt Geschenke ab und distanziert sich auch von dessen Familie und Freunden.
  • Wiederholung von Aussagen und Argumenten des bevorzugten Elternteils. Das Kind verwendet möglicherweise Formulierungen, die nicht altersgerecht wirken oder die direkt von dem manipulierenden Elternteil stammen („geborgte Szenarien“).
  • Fehlen von Schuldgefühlen gegenüber dem abgelehnten Elternteil, trotz oft verletzendem Verhalten.
  • Starkes Bestehen darauf, dass die Ablehnung die eigene Entscheidung war, obwohl die Argumente schwach oder unplausibel sind.
  • Ausweitung der Ablehnung auf die Familie und Freunde des abgelehnten Elternteils.
  • Angst, den manipulierenden Elternteil zu verletzen oder zu verärgern, was zu einem starken Loyalitätskonflikt führen kann.
  • Psychische Auffälligkeiten wie Angststörungen, Depressionen, geringes Selbstwertgefühl, Schwierigkeiten beim Aufbau stabiler Beziehungen oder sogar posttraumatische Belastungsstörungen.

Wichtig: Das Problem der Parental Alienation ist wissenschaftlich und rechtlich widerlegt; Verhaltensauffälligkeiten sollten daher auch nicht als Entfremdung oder ähnliches, sondern als Manipulation, Kontaktprobleme oder induzierter Wille bezeichnet werden, auch vom Gutachter1. Die Verwendung falscher Begrifflichkeiten ist ein Indiz für ein unwissenschaftliches Gutachten.

Verhaltensmerkmale des manipulierenden Elternteils

  • Schlechtreden und Abwerten des anderen Elternteils vor dem Kind.
  • Reduzierung oder Störung der Kommunikation zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil.
  • Leugnen der Liebe des anderen Elternteils zum Kind.
  • Das Kind zum Verbündeten machen im Konflikt mit dem anderen Elternteil.
  • Gaslighting: Absichtliches Äußern falscher Informationen, um das Selbstwertgefühl des Kindes zu untergraben oder es an seiner eigenen Wahrnehmung zweifeln zu lassen. Dies kann in Phasen von Verunsicherung, Verteidigung und Resignation ablaufen.
  • Drohungen oder emotionaler Druck, um den Kontakt zum anderen Elternteil zu verhindern.

Wie kann Manipulation aufgedeckt werden?

Die Aufdeckung erfordert oft die Einbeziehung von Fachleute. Gutachter sind hierzu zwar theoretisch geeignet, aber nutzen die Fähigkeiten zu selten.

Auswirkungen elterlicher Manipulation

Die Folgen für Kinder, die von einem Elternteil manipuliert werden, können gravierend sein:

  • Verlust des Selbstvertrauens und ein geringes Selbstwertgefühl.
  • Psychische Probleme wie Depressionen, Angststörungen oder Essstörungen.
  • Schwierigkeiten in sozialen Beziehungen, da sie gelernt haben, Beziehungen als manipulativ oder unsicher zu erleben.
  • Loyalitätskonflikte, die zu immensem inneren Stress und Schuldgefühlen führen können.
  • Entwicklung einer negativen Selbsteinschätzung und die ständige Frage nach der eigenen Identität.

Was tun bei Verdacht auf Manipulation?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Kind manipuliert wird, ist es wichtig, überlegt und fachgerecht zu handeln:

  1. Professionelle Hilfe suchen: Wenden Sie sich an das Jugendamt, eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle oder einen Fachanwalt für Familienrecht. Wir empfehlen Frau Naudszus
  2. Beobachten und dokumentieren: Notieren Sie konkrete Beobachtungen und Äußerungen des Kindes. Dies kann später für Fachleute hilfreich sein.
  3. Das Kind stärken: Ermutigen Sie das Kind, seine eigenen Gefühle und Meinungen auszudrücken, ohne Druck auszuüben. Zeigen Sie ihm, dass es sich in einem sicheren Raum äußern kann.
  4. Umgang mit dem anderen Elternteil fördern: Wenn Sie selbst ein Elternteil sind, versuchen Sie, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern, auch wenn es schwierig ist. Zeigen Sie Bindungstoleranz.

  1. zu PAS vergl. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/11/rk20231117_1bvr107623.html ↩︎
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Familienpsychologische Gutachten

Prüfung der Aufklärung des Gutachters/der Gutachterin

Zur Prüfung eines Gutachtens, ob dieses verwertbar ist oder unter groben Mängeln leidet, gehört auch die Prüfung weiterer Unterlagen wie der Beweisbeschluss oder der Aufklärung des Gutachters bzw. der Gutachterin vor Beginn des Gutachtens. Denn wenn die Aufklärung über Inhalte oder Freiwilligkeit eines familienpsychologischen Gutachtens und der Teilnahme daran fehlerhaft ist, kann sich dies auf das Ergebnis auswirken.

Daher muss eine Prüfung der Aufklärung des Gutachters erfolgen. Problematisch ist es dabei aber, dass viele solche Informationsblätter unterschreiben, sich aber keine Kopie zurückbehalten. Diese müsste dann vor Anfechten des Gutachtens angefordert werden.

Häufige Fehler bei der Aufklärung des Gutachters

Die folgenden Fehler kommen bei der Aufklärung vor (nicht abschließend):

  • Der konkrete Untersuchungsplan ist nicht genannt, nur ggf. falsche oder unpassende Bausteine
  • Es wird nicht deutlich gemacht, dass bereits Inhalte des ersten „Kennenlerngesprächs“ mit weiteren Aufklärungen Bestandteil des Gutachtens ist
  • Es wird nicht darauf hingewiesen, dass das Gutachten nur eines von verschiedenen Beweismitteln ist, auf das ein Gericht seine Entscheidung basieren wird.
  • Interaktionsbeobachtungen sollten nicht während eines normalen Besuchskontaktes in einer Einrichtung erfolgen
  • Befragung von Fachkräften oder Dritten hat das Gericht anzuordnen; der Gutachter entscheidet hierüber nicht frei.
  • Es wird nicht darüber aufgeklärt, dass auch ein Gutachten nach Aktenlage möglich ist und ggf. die bessere Lösung in bestimmten Konstellationen darstellt. Aussagen wie „nur wenn Sie mitmachen, können auch gute Lösungen gefunden werden“ ist insoweit bewusst falsch und täuscht die Eltern
  • Es wird nicht darauf hingewiesen, dass neben dem psychologischen Sachverständigen Gutachten im Familienrecht auch Beweiseinreichungen über das Gericht möglich sind
  • Die Inhalte der zu prüfenden Komponenten werden nicht geschildert, so dass man sich nicht vorbereiten kann (und mangelnde parate Details dann nachteilig bewertet werden)
  • Es wird behauptet, man müsse sich nicht vorbereiten, was zwar theoretisch richtig ist; eine Vorbereitung auf ein Gutachten unter professioneller Anleitung erhöht aber Ihre Chancen auf ein erfolgreiches Gutachten
  • Es werden eben oftmals nicht alle Informationen im Gutachten dargelegt, sondern es erfolgt eine Einordnung nach Relevanz, was eine Vorsortierung darstellt und daher falsch ist.
  • Datenschutz betreffend Dritter Personen ist unklar, eine Erhebung nach Art. 6 I c DSGVO betrifft gerade nicht personenbezogene Daten Dritter.

Diese Liste ist nicht abschließend. Ähnliche Inhalte finden sich aber in mir zur Verfügung stehenden „Aufklärungen“ von Gutachtern oder Gutachtensgesellschaften.

Ich empfehle oftmals, ggf. Fragen schriftlich zu stellen. Ein guter Gutachter wird, alleine um eine Vertrauensbasis aufzubauen, diese Fragen gerne und offen beantworten.

Folgen von Fehlern bei der Aufklärung

Die Folgen einer fehlerhaften Aufklärung können nicht pauschal eingeschätzt werden. Hierzu muss en detail der Fehler und die Auswirkung auf das Gutachten geprüft werden.

Manche Fehler führen dazu, dass man einen Gutachter ablehnen muss, weil man getäuscht wurde oder sich getäuscht fühlt.

Manche Fehler wirken sich auf das Gutachten nicht aus.

Manche führen dazu, dass Teile des Gutachtens nicht (mehr) verwertet werden können.

Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass Gerichte dazu neigen, Gutachten weitgehend immer zuzulassen, so dass es schwierig ist, einmal erteilte Informationen „zurückzurufen“, da der Gutachter trotz Täuschung des Probanden gegenüber dem Gericht keine Schweigepflicht hat.

Gerne sind wir Ihnen behilflich beim Prüfen von Aufklärungen, auch vor Erstellung des Gutachtens.

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Familienpsychologische Gutachten

Interaktionsbeobachtung in familienpsychologischen Gutachten prüfen

Die Interaktionsbeobachtung ist ein zentraler Aspekt des familienpsychologischen Gutachtens, weshalb diese zu prüfen zu den zentralen Momenten der Rechtsvertretung gehört. Die Vorteile, Nachteile und deren Beitrag zur Gutachtenerstellung ist wesentlicher Anteil eines solchen zu prüfenden Gutachtens. Wir können auch in diesem Teilaspekt helfen.

1. Einleitung: Die Bedeutung der Interaktionsbeobachtung im familienrechtspsychologischen Kontext

Die Beobachtung von Interaktionssituation stellt einen bedeutenden Bestandteil der diagnostischen Verfahren im Bereich der familienrechtlichen Psychologie dar. Sie geht über die bloße Beschreibung von Verhalten hinaus und zielt darauf ab,die sich entwickelndenden Prozesse und Beziehungsmerkmale zwischen Familienmitgliedern zu erfassen und zu analysieren – besonders zwischen Eltern und ihren Kindern. Dieses diagnostische Werkzeug hat nicht nur Bedeutung für die Entwicklungspsychologie und klinische Psychologie; es wird gezielt von RechtspsychologInnen verwendet um die komplexeren Interaktion zwischen Eltern und Kindern bei gerichtlichen Verfahren zu bewerten.

Die Methode der Familiendiagnostik ist schon seit den 1980er Jahren fester Bestandteil der Praxis auf diesem Gebiet. Ihre Bedeutung liegt darin begründet, dass die menschliche Persönlichkeit und Entwicklung entscheidend durch soziale Beziehungen geprägt werden. Deshalb ist es unerlässlich, diese prägenden Beziehungen direkt zu beobachten, um das Wachstum und Wohlergehen des Kindes im Kontext familiärer Konflikte zu verstehen. Dies geht über reine Datensammlung hinaus und reflektiert eine theoriegestützte Notwendigkeit mit direktem Bezug zur Entwick-lungs- und Bindungspsychologie.

Die Beurteilung der Interaktion ist ein wichtiger Teil eines umfangreichen familienpsychologischen Gutachtens und wird durch andere diagnostische Schritte wie detaillierte Gespräche mit Eltern und Kindern sowie psychodiagnostische Tests ergänzt, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten.Die Informationen aus der Interaktionsanalyse sind entscheidend für die Bewertung des Kindeswohls, der Erziehungsfähigkeit und der Bindungen und tragen wesentlich zur Klärung der gerichtlichen Fragestellung bei.

Ein Gutachten wird als methodisch unzureichend oder fehlerhaft betrachtet,wenn es an einer Interaktionsbeurteilung mangelt oder diese unzureichend durchgeführt wurde. In einem solchen Fall kann es bestenfalls als schriftliche Stellungnahme angesehen werden und nicht als vollständiges Gutachten. Dies betont die zentrale Bedeutung der Interaktionsbeurteilung als grundlegende Säule für die Validität von familiengerichtlichen psychologischen Begutachtungen. Unterlassen dieser Beurteilung kann nicht nur die wissenschaftliche Fundierung des Gutachtens beeinträchtigen, sondern auch bedeutende ethische Implikation haben ,da gerichtliche Entscheidungen ,die auf unzureichenden oder fehlerhaften Grundlagen beruhen, das Wohl des Kindes potentiell gefährden können.

2. Vorteile der Interaktionsbeobachtung

Die Beobachtung von Interaktionen bietet zahlreiche wichtige Vorteile und macht sie zu einem unerlässlichen Instrument bei der psychologischen Begleitung im Familienrecht.

Ein bedeutender Vorteil besteht darin zu erkennen und zu verstehen wie die Dynamik innerhalb einer Familie wirklich ist. Direkte Beobachtungen liefern wertvolle Einblicke und Informationen über die Qualität der Beziehung zwischen Eltern und Kindern sowie das konkrete Erziehungsverhalten. Diese Methode ermöglicht es sowohl geplante bewusste Interaktion als auch unbewusste Einflüsse und Verhaltensmuster sichtbar zu machen – einschließlich des Unterlassens von Interaktion oder Konfliktpunkten und der Fähigkeit zur Wiederherstellung der Kommunikation. Fehler können direkt erkannt werden. Dies ist von großer Bedeutung,denn durch die direkte Beobachtung kann aufgedeckt werden,dass das Verhalten von Eltern möglicherweise nicht mit ihren Erziehungsansichten übereinstimmt. Diese direkte Beobachtung trägt zur Glaubhaftigkeit der Gutachtenergebnisse bei, schließlich basieren sie auf beobachtetem Verhalten in der Realität und nicht nur auf subjektiven Berichten.

Besondere Bedeutung für kleine Kinder

Die Beobachtung des Verhaltens ist besonders wertvoll bei sehr jungen Kindern oder Kindern mit begrenztem Wortschatz. Kleinkinder und kleine Kinder können oft nicht vollständig darüber sprechen wie es ihnen geht oder wie sie sich entwickeln im Vergleich zu anderen Personen. Durch die Beobachtung können nonverbale Form der Kommunikation wie Gesichtsausdrücke Gestik Körpersprache und Geräusche genutzt werden um Einblicke in die innere Welt und Bedürfnisse des Kindes zu gewinnen wenn die verbale Kommunikation begrenzt ist. Dies ist besonders wichtig bei Situationen, wo das Kind nicht direkt befragt werden kann aufgrund von Alter, Krankheit oder Einschränkung. Die Methode umgeht die “Sprachfalle“ und erlaubt ein tieferes Verständnis der kindlichen Perspektive auf einer nicht-verbal en Ebene sowie eine umfangreichere Bewertung des Wohlergehens des Kindes.

Die Beobachtung des Interaktionsverhaltens ergänzt die Informationen aus Gesprächen auf entscheidende Weise und kann subjektive Berichte objektivieren und plausibilisieren.1

Während Gespräche wichtige Einblicke liefern können, ermöglicht die Beobachtung die Aufdeckung von Diskrepanzen zwischen Wort und Tat. Eltern neigen dazu, sich in Gesprächen positiv darzustellen oder bestimmte Aspekte ihrer Interaktion zu idealisieren.

Die direkte Beobachtung liefert hingegen Verhaltensdatenerhebungen mit geringerer Anfälligkeit für bewusste oder unbewusste Verzerrungen seitens der Beteiligten. Sie ist eine entscheidende Informationsquelle neben Gesprächen mit Betroffenengruppen und Analyse von Dokumentation sowie unterstützt die erforderliche Verknüpfung von Informationen zur Erstellung eines vollständigen und konsistentenen Bildes der familiären Situation2.

3. Nachteile und Grenzen der Interaktionsbeobachtung

Ein bedeutender Nachteil ist der so genannte “Beobachtereffekts” oder Reaktivität: Das Verhalten der befragten Personen kann sich verändern und angepasst sein beim Wissen um die Beobachtung. Die Anwesenheit des Beobachters oder die Inszenierung einer definierten Situation während einer Bewertungssitzung (z.B. Spiele wie Brettspiele oder Malübungen3) könnte das normale Verhalten verfälschen und zu einer “unnatürlichen” Überwachungssituation führen.

Dies könnte einen Einfluss auf die Gültigkeit der Ergebnisse haben, da das gezeigte Verhalten unter Umständen nicht repräsentativ für den alltäglichen familiären Ablauf ist. Deshalb soll der Gutachter bei der Interaktion auch nicht anwesend sein, sondern diese „nur“ videographieren und diese Videos dann bewerten4. Gleichwohl wird dies aus Bequemlichkeits- und Kostenaspekten oft falsch gemacht.

Das Dilemma besteht darin ,dass die Steigerung der wissenschaftlichen Bewertungsstandards wie Objektivität und Zuverlässigkeit paradoxerweise die Bedeutung der Observation für ein natürliches Verhalten reduziert. Ein Sachverständiger muss die gegensätzlichen Interessen berücksichtigen und sie bei der Auslegung der Resultate einbeziehen.

Schwierigkeiten in Bezug auf Neutralität und Verlässlichkeit

Die Qualität der Beobachtung von Verhalten häng stark von ihrer Strukturierung ab. Unstrukturierte Beobachtungen des Verhaltens im Alltag (z.B. nur zu Hause) können an Objektivität und Zuverlässigkeit mangeln. Deshalb sind auch in der Regel mindestens zwei Interaktionen durchzuführen5. Wenn die Interaktion auffällig ist, müssen ggf. mehrere weitere Interaktionen erfolgen6.

Obwohl die Validität bei der Interaktion besser argumentiert werden kann, sind die Qualitätskriterien insgesamt schwächer.

Durch systematische Beobachtung wird das Verhalten aufgezeichnet und gemäß einem vorher festgelegten Beobachtungsschema analysiert, was die Objektivität und Zuverlässigkeit erhöht. Dennoch bleibt das Problem der „künstlichen“ Situation bestehen, was die Validität beeinträchtigt.

Eine große Auswahl an Ausdrücken für dyadisches Verhalten (ungefähr 450 verschiedene Ausdrücke) unterstreicht auch die Komplexität der Kodierung und die Schwierigkeit sicherzustellen, dass eine standardisierte und objektiv vergleichbare Beobachtung durchgeführt wird.

Delegierung von Aufgaben:

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Übertragung von Aufgaben auf andere Personen. Kritische Schritte wie Explorationen oder Beobachtungen von Interaktion dürfen generell nicht an Mitarbeiter übertragen werden, sollten stattdessen persönlich durch den vom Gericht bestellten Sachverständigen ausgeführt werden7. Eine solche Übertragung ist normalerweise unzulässig und führt zu Schwächen in der Methodik des Gutachtens und damit zur Unverwertbarkeit.

Zeitaufwand und finanzielle Aspekte

Zeitaufwand und finanzielle Aspekte spielen eine wichtige Rolle bei der Erstellung eines umfangreichen familienpsychologischen Gutachtens mit Interaktionsbeobachtungen. Eine solche Gutachten benötigen normalerweise zwischen 4 und 8 Monaten und können mehrere tausend Euro kosten. Dies stellt für die betroffen Familien eine erhebliche finanzielle Belastung dar und kann den Zugang zur Begutachtung erschweren. Deshalb wird auch oft von Videographierung (und damit Nachweisbarkeit und Transparenz) abgesehen. Aus denselben Argumenten verzichtet man oft auf weitere Termine.

4. Vor- und Nachteile der Interaktion in der Übersicht

Vorteile der InteraktionsbeobachtungNachteile und Limitationen der Interaktionsbeobachtung
Direkte Erfassung von Familiendynamiken und BeziehungsmerkmalenKünstlichkeit der Beobachtungssituation
Sichtbarmachen unbewusster Einflüsse und VerhaltensmusterReaktivität der Beobachteten (Beobachtereffekt)
Besonders relevant bei jungen Kindern mit geringem WortschatzHerausforderungen bei Objektivität und Reliabilität (insbesondere unsystematisch)
Erfassung nonverbaler Kommunikation (Mimik, Gestik, Augenkontakt)Begrenzte Aussagekraft über innere Zustände (Motive, Kognitionen)
Ergänzung und Plausibilisierung verbaler InformationenFehlende historische oder umfassende kontextuelle Informationen
Überprüfung von Diskrepanzen zwischen Gesagtem und GezeigtemFreiwilligkeit der Teilnahme kann Datenlage einschränken
Ermöglicht Schlussfolgerungen auf theoretische Beziehungsmerkmale (z.B. Mentalisierung, Entwicklungsadäquanz)Unzulässige Delegation an Mitarbeiter mindert Qualität
Trägt zur Triangulation der Informationen beiHoher Zeit- und Kostenaufwand

5. Welche Informationen werden erhoben

Die Interaktionsbeobachtung ist ein hochstrukturiertes Verfahren, das darauf abzielt, spezifische Verhaltensmerkmale und Interaktionsmuster zu erfassen, um daraus fundierte psychologische Schlüsse zu ziehen.

Nach Dr. Andre Jacob (20228) werden neun sichtbare Merkmale oder Indikatoren bei der Interaktionsbeobachtung von Eltern und Kind vorgeschlagen, die für die Beurteilung von Kindeswohlgefährdung, Sorgerecht oder Umgangsrecht relevant sind. Diese Kriterien ermöglichen eine strukturierte und objektive Verhaltensbeschreibung. Sie sind besonders wertvoll bei sehr jungen Kindern, die ihre psychische Befindlichkeit oder ihren Entwicklungsstand nicht umfassend verbalisieren können:

  1. Vitalität / Lebenskraft und -freude
  2. Spiel
  3. Ausrichtung von Interesse und Aufmerksamkeit
  4. Augenkontakt
  5. Lautsignale
  6. Körpersprache; -gestik
  7. Reaktivität
  8. Verhalten bei situationsabhängigen Übergängen
  9. Affekte / Gefühlsregungen

Aufgabe der Prüfung eines Gutachtens ist es dabei, ob überhaupt nachprüfbare Befunde zu diesen Kriterien vorliegen. Diese müssen sich aus der Beschreibung im Gutachten ergeben. Auch hieran scheitern viele Gutachten, auch dies prüfen wir.

6. Schlüsse auf Beziehungsmerkmale und dyadische Beziehungen

Jenseits der bloßen Beschreibung des Verhaltens besteht das übergeordnete Ziel der Beobachtung von Interaktion darin, Schlüsse aus den beobachteten interaktiven Handlungen auf Beziehungsmerkmale und die grundlegende dyadische Beziehung zu ziehen9. (Amitai et al., 2006).

Dies erfordert ein fundiertes Verständnis der Psychologie und Interpretation als entscheidenden Schritt bei der Analyse von Interaktionssituation.

Im Fokus stehen hier verschiedene funktionale Aspekte der Interaktion zwischen Eltern und Kindern mit einer besonderen Bedeutung in der Entwicklungspsychologie.

Dazu zählen die Erfüllung der sinnlich-vitalen Bedürfnisse des Kindes sowie die Regulierung seiner Verhaltensweisen und die Förderung seiner Fähigkeit zur Mentalisierung – also dem Verständnis von mentalen Zuständen bei sich selbst und anderen Personen.

Ebenso wird auf die Förderung von Autonomie sowie auf die Entwicklung kognitiver und motorischer Fähigkeiten eingegangen – einschließlich exekutiver und perzeptiver Funktion des Kindes.

Des Weiterem werden auch die Entwicklung von selbstregulierenden Fähigkeiten untersucht, insbesondere in Bezug auf Impulskontrolle und Affektregulation. Weitere wichtige Themen der Beobachtung von Interaktion umschließen die Strukturierung und Absicherung der Interaktionssequenz sowie die Gewährleistung von Sicherheit durch die Schaffung eines herzlichen und geschützten emotional-affektiven Umfelds. Auch Maßnahmen zur Regulierung und zur Förderung selbstregulierender Handlungsmuster des Kindes sind bedeutsam.

Die Unterstützung und Ermutigung des Kindes hinsichtlich seiner Autonomie, Verbundenheit und Erholungsbedürfnisse sowie die Förderung des prozedural Lernens werden ebenfalls beobachtet.

Spezielle Kategorien von Interaktionen werden bewertet: Wer die Kommunikation initiiert und aufrecht erhält oder beendet und in welchem ​​Modus dies geschieht sowie welche Frequenz und Intensität vorliegen. Auch die angemessene Entwicklung der Interaktionen wird bewertet. Letztere zielt darauf ab zu beurteilen inwieweit die Interaktion quantitativ (Unterforderung oder Überforderung des Kindes) und qualitativ angemessen gestaltet wurde.

Auch die Bindungsqualität wird interpretiert obwohl diese Kategorie in der Literatur nicht immer vollständig definiert ist im Kontext der Eltern-Kinder Beziehung.

Zudem zeigt sich in der Beziehung zwischen den Eltern auch gegenseitige Unterstützung und Kooperation (Co-Parenting), es treten Konflikte und Interferenzen auf sowie kommunikative Fehler und auch und gerade deren Behebung können beobachtet werden.

Die ausführliche Aufstellung der erkennbaren Themen und Kriterien verdeutlicht den Zweck der Interaktionsbeobachtung: Es sollen spezifsche Konzepte erfassen werden, die von Theorien geleitet sind.

Damit geht es über eine einfache Beschreibung des Verhaltens hinaus und ermöglicht eine diagnostische Auswertung der Beziehungsqualität und Förderung der Entwicklung.

Das bedeutet beispielsweise nicht nur zu beobachten, dass ein Kind lächelt, sodern dies im Zusammenhang mit Affektregulation oder Lebenskraft zu interpretieren.

7. Triangulation von Datenquellen

Ein qualitativ hochwertiges Gutachten stützt sich auf die Verwendung verschiedener Erhebungsverfahren, um die Ergebnisse auf möglichst vielen Daten zu basieren. Deshalb fordern auch die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten mindestens zwei unterschiedliche (!) Quellen je Befund10.

Dazu gehören Explorationen, Verhaltensbeobachtungen, gegebenenfalls Hausbesuche, psychologische Testverfahren, Fragebögen und eine umfassende Aktenanalyse.

Diese doppelte Begründungspflicht erhöht die Robustheit und Glaubwürdigkeit der Befunde und gleicht die inhärenten Limitationen einzelner Methoden aus. Das Gutachten wird damit objektiver.

Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit und Objektivität sind dabei essenziell. Die konsequente Anwendung der Triangulation stärkt die Validität des Gutachtens und macht es widerstandsfähiger gegenüber Anfechtungen. Die Einhaltung dieser Qualitätsstandards ist nicht nur eine Frage der wissenschaftlichen Sorgfalt, sondern auch der beruflichen und ethischen Verantwortung11.

8. Fazit und Empfehlungen

Die Interaktionsbeobachtung ist ein unverzichtbares diagnostisches Instrument in der familienrechtspsychologischen Begutachtung. Sie bietet einzigartige Einblicke in die direkte Familiendynamik und das tatsächliche Interaktionsverhalten, die durch andere Methoden allein nicht oder nur unzureichend gewonnen werden können. Ihre besondere Stärke liegt in der Erfassung nonverbaler Kommunikation und der Relevanz für die Begutachtung junger Kinder, deren verbale Ausdrucksmöglichkeiten begrenzt sind.

Gleichzeitig kann der / die Gutachter:in hierbei erheblich subjektiv bewerten, was oftmals nicht aufdeckbar ist, wenn keine Videographierung erfolgt.

Trotz der Vorteile ist die Interaktionsbeobachtung also mit Limitationen behaftet, insbesondere der künstlichen Situation und dem Beobachtereffekt bei Anwesenheit des Gutachters oder gar, wie wir es immer wieder erleben, wenn der Gutachter in die Interaktion eingreift. Diese Nachteile erfordern eine hochsystematische Durchführung und eine kritische Reflexion der Beobachtungsergebnisse, um die Validität der gewonnenen Daten zu maximieren. Daher sind Transparenz, Wissenschaftlichkeit und Nachprüfbarkeit essentiell, gerade bei einer Interaktionsbeobachtung.

Die Interaktionsbeobachtung dient als essenzieller Prüfstein für die Ergebnisse eines theoretischen Gutachtens. Sie liefert die empirische Basis zur Überprüfung der aufgestellten Hypothesen und zur Plausibilisierung der Schlussfolgerungen. Ein familienpsychologisches Gutachten ohne eine adäquate Interaktionsbeobachtung ist methodisch mangelhaft und kann in seiner Aussagekraft und rechtlichen Verwertbarkeit erheblich eingeschränkt sein. Die Qualität der Interaktionsbeobachtung hat somit direkte Auswirkungen auf die Integrität und den Einfluss des gesamten Gutachtens im gerichtlichen Verfahren.

Ihr sollte daher beim Prüfen eines familienpsychologischen Gutachtens auf Anfechtbarkeit erhebliches Gewicht eingeräumt werden.

Fußnoten

  1. Psychologische Begutachtung im Auftrag von Familiengerichten – BÖP, https://www.boep.or.at/download/5564583e64613565982a0000/B_p_PsySachverst.pdf ↩︎
  2. Psychologische Begutachtung im Auftrag von Familiengerichten, aaO ↩︎
  3. vgl. insoweit die Heidelberger Marschak-Interaktionsmethode (H-MIM) ↩︎
  4. Jacobs, Interaktionsbeobachtung von Eltern und Kind
    Methoden – Indikation – Anwendung. Ein Praxisbuch, 3. Auflage 2022 ↩︎
  5. Jacobs aaO ↩︎
  6. Plattner, Erziehungsfähigkeit kranker Eltern richtig einschätzen und fördern, 3. Auflage 2024 ↩︎
  7. Langhans, https://familienrecht.activinews.tv/gutachten-keine-erstellung-durch-hilfskraft/, mit weiteren Nachweisen ↩︎
  8. Jacobs aaO ↩︎
  9. Amiri et al 2006 ↩︎
  10. Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, 2. Auflage 2019 ↩︎
  11. Berufsethische Richtlinien DGPs/BDP ↩︎

Referenzen und Literatur

  1. www.nomos-elibrary.de, Zugriff am Juni 2, 2025, https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/2365-1083-2015-1-46.pdf?download_full_pdf=1
  2. www.nomos-elibrary.de, Zugriff am Juni 2, 2025, https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/2365-1083-2015-1-46.pdf?download_full_pdf=1#:~:text=Mithilfe%20der%20Interaktionsbeobachtung%20soll%20nicht,B.
  3. Familienpsychologische Gutachten – Probleme und Fragen – anwalt-kindschaftsrecht.de, Zugriff am Juni 2, 2025, https://www.anwalt-kindschaftsrecht.de/familienpsychologische-gutachten-probleme-und-fragen/
  4. Sorgerecht – Psychologische Praxis, Zugriff am Juni 2, 2025, https://die-psychologischepraxis.de/gutachten/sorgerecht/
  5. Psychologische Begutachtung im Auftrag von Familiengerichten – BÖP, Zugriff am Juni 2, 2025, https://www.boep.or.at/download/5564583e64613565982a0000/B_p_PsySachverst.pdf
  6. Familienpsychologische Gutachten – MS Rechtspsychologie, Zugriff am Juni 2, 2025, https://rechtspsychologie-ms.de/familienpsychologische-gutachten
  7. Familienrechtspsychologisches Gutachten – Wikipedia, Zugriff am Juni 2, 2025, https://de.wikipedia.org/wiki/Familienrechtspsychologisches_Gutachten
  8. Das familienpsychologische Gutachten (2) Gespräch mit dem Kind …, Zugriff am Juni 2, 2025, https://werdewiederstark.de/das-familienpsychologische-gutachten-2-gespraech-mit-dem-kind/
  9. Erziehungsfähigkeit – Psychologische Praxis, Zugriff am Juni 2, 2025, https://die-psychologischepraxis.de/gutachten/erziehungsfaehigkeit/
  10. Das Familiengutachten zum Sorgerecht – Kanzlei Hasselbach, Zugriff am Juni 2, 2025, https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/familiengutachten-sorgerecht/
  11. Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht – Deutscher Familiengerichtstag, Zugriff am Juni 2, 2025, https://www.dfgt.de/resources/Mindestanforderungen%20an%20die%20Qualitaet%20von%20Sachverstaendigengutachten%20im%20Kindschaftsrecht%20(2.%20Auflage).pdf
  12. Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht – beim Deutschen Familiengerichtstag e.V., Zugriff am Juni 2, 2025, https://www.dfgt.de/resources/Mindestanforderungen-final.pdf
  13. Langhans, http://www.gutachten-anfechten.de, Zugriff am Juni 2, 2025, https://gutachten-anfechten.de/wp-content/uploads/2025/03/Fehler-in-Familiengutachten-aufdecken_DeepReseachAI.pdf
  14. Langhans, Familienpsychologische Gutachten anfechten – Familienrecht by Michael Langhans, Zugriff am Juni 2, 2025, https://familienrecht.activinews.tv/familienpsychologische-gutachten-anfechten/
  15. Berufsethische Richtlinien DGPs/BDP, Zugriff am Juni 2, 2025, https://www.dgps.de/die-dgps/aufgaben-und-ziele/berufsethische-richtlinien/
  16. Richtlinie für die Erstellung von klinisch-psychologischen und gesundheitspsychologischen Befunden und Gutachten – Sozialministerium, Zugriff am Juni 2, 2025, https://www.sozialministerium.gv.at/dam/jcr:c429371b-24ab-4788-a98f-a2dbe442e611/Richtlinie%20f%C3%BCr%20die%20Erstellung%20von%20klinisch-%20und%20gesundheitspsychologischen%20Sachverst%C3%A4ndigengutachten%20im%20Bereich%20des%20Familienrechts.pdf
  17. Für Eltern / GWG Königstein, Zugriff am Juni 2, 2025, https://www.rechtspsychologie-koenigstein.de/fuer-eltern/
  18. Coding Dyadic Behavior in Caregiver–Child Interaction from a Clinical Psychology Perspective: How Should Multiple Instruments and Outcomes Be Dealt with? – PMC, Zugriff am Juni 2, 2025, https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC10670483/
  19. Gutachten im Familienrecht – Die Gutachterinnen, Zugriff am Juni 2, 2025, https://www.die-gutachterinnen.de/forensische-psychologie/gutachten-im-familienrecht/
  20. QUALITÄTSSTANDARDS FÜR PSYCHOLOGISCHE GUTACHTEN – Deutsche Gesellschaft für Psychologie, Zugriff am Juni 2, 2025, https://www.dgps.de/fileadmin/user_upload/PDF/Diagnostik-_und_Testkuratorium/DTK_2017_Gutachten_Standards.pdf
  21. Heidelberger Marschak-Interaktionsmethode (H-MIM), https://www.schulte-hoetzel.de/seite/516750/heidelberger-marschak-interaktionsmethode-h-mim.html
  22. Jacobs, Interaktionsbeobachtung von Eltern und Kind
    Methoden – Indikation – Anwendung. Ein Praxisbuch, 3. Auflage 2022, https://shop.kohlhammer.de/interaktionsbeobachtung-von-eltern-und-kind-41448.html#147=20
  23. Plattner, Erziehungsfähigkeit kranker Eltern richtig einschätzen und fördern, 3. Auflage 2024, https://www.reinhardt-verlag.de/55821_plattner_erziehungsfaehigkeit_psychisch_kranker_eltern_richtig_einschaetzen_und_foerdern/

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Familienpsychologische Gutachten

Die richtige Abrechnung des Sachverständigen nach JVEG: So deckt man Fehler auf!

Die korrekte Abrechnung des Sachverständigen gemäß JVEG ist neben der Prüfung des Gutachtens ein wichtiger Gesichtspunkt. Hier kann man sehr viel Geld sparen, sollte man die Kosten eines Gutachtens bezahlen müssen. Ich empfehle immer die Rechnung anzufordern, da hier auch Rückschlüsse auf die Qualifikation des Gutachters getätigt werden können. Gute Gutachter rechnen richtig ab!

Was es bei der Abrechnung des Sachverständigen zu beachten gilt

Sie haben ein Gutachten erhalten und sind unsicher bezüglich der dazugehörigen Rechnung? Oder Sie vertreten Mandanten, die mit der Honorarforderung eines gerichtlich oder außergerichtlich beauftragten Sachverständigen konfrontiert sind? Wir bei www.gutachten-anfechten.de und den Schwesterseiten sind Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Gutachtenüberprüfung und wissen um die Wichtigkeit der korrekten Anwendung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG). Eine klare und nachvollziehbare Abrechnung ist nicht nur fair, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.

Welche Elemente sind entscheidend für eine korrekte Abrechnung als Sachverständiger gemäß dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)

Eine präzise Abrechnung von einem Gutachter gemäß JVEG ist durch klare und detaillierte Angaben gekennzeichnet und sollte es dem Empfänger ermöglichen, die verschiedenen Kostenposition nachvollziehen zu können sowie die Angemessenheit der Vergütung zu beurteilen. Die entscheidenden Elemente sind:

  • Auftragsbezeichnung: Klare Angabe des speziellen Gutachtenauftrags (beispielweise Aktenzeichen des Gerichtsfalls oder Bezeichnung des Privatgutachtens). Dies schafft eine direkte Verbindung zwischen der erbrachten Leistung und der Rechnung.
  • Das Ausstellungsdatum einer Rechnung ist das Datum, an dem sie erstellt wurde.
  • Detaillierte Auflistung der erbrachten Leistungen: Dies bildet den Kern der Abrechnung und sollte genau angeben, welche Aufgaben vom Gutachter durchgeführt wurden und wie viel Zeit dafür benötigt wurde. Der Zeitaufwand ist Minutengenau je Arbeitsschritt wiederzugeben, nur am Ende darf einmalig auf die nächste volle oder halbe Stunde aufgerundet werden. Hier runden viele Gutachter großzügig auf.
  • Aufwendungsersatz: Portokosten und Telefoneinheiten können gemäß Paragraph 12 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) als erforderliche Ausgaben erstattet werden.
    Kosten für Materialien müssen gemäß Abschnitt 10 des JVEGs durch entsprechende Belege für die tatsächlich angefallenen und erforderlichen Materialausgaben nachgewiesen werden.
    Falls Hilfe von Dritten in Anspruch genommen wurde (gemäß § 8 JVEG), müssen die Vergütung und der Grund für ihre Hinzuziehung angegeben werden.

Welche gängigen Irrtümer können bei der Abrechnung von Sachverständigen gemäß dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz auftreten?

In unserer täglichen Arbeit und Erfahrung bemerken wir oft wiederkehrende Fehler bei Sachverständigenabrechnungen, die zu einer ungerechtfertigten Kostensteigerung führen können, darunter:

  • Feste Zeitvorgaben – Anstatt die genaue Zeitspanne detailliert aufzugliedern, werden feste Zeitangaben gemacht (beispielsweise “Erstellung eines Gutachtens : 10 Stunden“). Dies steht im Widerspruch zum Prinzip der Transparenz des JVEGs.
  • Fehler bei der Abrechnung von Reiseausgaben sind häufig, wenn Fahrten über die festgelegten Kilometer hinaus berechnet werden ohne einen guten Grund oder die Abrechnung von unnötigen Umwegen. Hier lohnt es sich, Google Maps zum Zeitaufwand zu befragen.
  • Unzureichender Beleg für Aufwendungen tritt auf, wenn Porto-, Telefon oder Materialausgaben geltend gemacht werden, ohne entsprechende Nachweise vorlegen zu können oder die Notwendigkeit klar zu begründet ist.

Herangehensweise in der Prüfung der Abrechnung eines Sachverständigen

Eine gründliche Analyse einer Expertenrechnung erfordert eine strukturierte Herangehensweise, wobei die Schlüsselschritte sind:

Prüfen Sie zunächst den Vergleich mit dem ursprünglichen Auftrag und überprüfen Sie sorgfältig die abgerechneten Leistungen auf Übereinstimmung mit dem erteilten Auftrag. Wurden möglicherweise Leistungen in Rechnung gestellt, die nicht ausdrücklich beauftragt wurden?
Überprüfen Sie die genannten Leistungen sorgfältig: Stellen Sie sicher, dass alle Aufgaben detailliert beschrieben und die benötigte Zeit verständlich angegeben ist. Wenn konkrete Zeitaufwände für einzelne Arbeitsschritte fehlen (beispielweise “Aktenstudium 3 Stunden“), könnte dies darauf hinweisen, dass die Abrechnung möglicherweise nicht korrekt ist. Richtig wäre die genaue Stundenanzahl, also eher 2.75 Stunden oder 2 Stunden 45 Minuten. Wenn immer volle 5 Minuten genannt sind, ist dies ein Indiz für eine fehlerhafte Abrechnung. Fordern Sie Nachweise an!
Überprüfen Sie, ob der angewandte Stundensatz angemessen ist für die Schwierigkeit der erbrachten Leistung gemäß § 4 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG). Falls erforderlich, ist eine Erklärung für die Zuordnung zu einer höheren Vergütungsgruppe anfordern.

Überprüfen Sie die angefallenen Ausgaben sorgsam auf nachweisbare und gegebenfalls belegte Fahrt-, Porto-, Telefon-, und Materialausgaben.
Welche gesetzlichen Vorschriften sind entscheidend für eine korrekte Abrechnung?

Gerichtspraxis in der Überprüfung

Die Gerichtspraxis hat spezifiziert, wie eine korrekte Abrechnung aussehen sollte – etwa durch den Bundesgerichtshof (BGH), der wiederholt betont hat, dass eine ausführliche Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen und des aufgewendeten Zeitaufwands unverzichtbar ist (vgl. z.B BGH Beschluss vom 20.Januar 2011 – VII ZR 71/10). Allgemeine Abrechnungen genügen diesen Standards normalerweise nicht.

Die Transparenz der Abrechnung wird auch von Fachleuten im Rechtsbereich betont. Schneider und Herget heben dies besonders hervor und erläutern ausführlich die verschiedenen Abrechnungsposten sowie die erforderlichen Nachweise dafür.

Was sind die Option für Personen mit rechtlichen Anliegen im Falle eines Verdachts auf ungenaue Abrechnung?

Wenn Sie als Person mit rechtlichen Anliegen vermuten sollten, dass eine Rechnung eines Sachverständigen Fehler aufweist, sollten Sie die folgenden Maßnahmen ergreifen:

Bitte überprüfen Sie die Rechnung sorgsam, indem Sie sie mit dem erteilten Auftrag und den bekannten Umstände der Gutachtenerstellung abgleichen. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

Behalten Sie alle wichtigen Unterlagen (Bestellung,, Rechnung und Antwort des Expertens gut aufbewahren).

Welche Ratschläge können Rechtsanwälte befolgen, wenn es um die Abrechnung von Gutachten geht?

In Ihrer Funktion als Anwalt ist es von Bedeutung, Sachverständigengutachten im Interesse Ihrer Klientinnen und Klientinnen sorgsam zu überprüfen. Dies gilt auch, wenn es sich um VKH/PKH Mandate handelt. Denn wie oben dargestellt kann auch ein Hinweis auf die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens und der fehlenden Professionalität des Gutachters liegen.

Diese Ratschläge könnten dabei nützlich sein:

Überprüfen Sie standardgemäß jede Sachverständigenabrechnung sorgfältig – auch wenn sie auf den ersten Blick unscheinbar wirkt. Sind vor allem eigentlich Arbeitsschritte angefallen, die aber nicht in der detaillierten Abrechnung vorhanden sein müssten (Testauswertungen, Gespräche usw.)

Stundenlohnüberprüfung: Überprüfen Sie den festgelegten Stundenlohn und bitten Sie gegebenenfalls um Erklärung für die Zuordnung zu einer höheren Entlohnungsstufe.
Prüfen der Angemessenheit des zeitlichen Aufwands: Beurteilung darüber treffen, ob der in Rechnung gestellte Zeitaufwand angemessen im Vergleich zur Komplexität des Falls und den erbrachten Leistungen ist.
Fordern Sie Belege für bereits abgerechnete Kosten wie Fahrt- und Materialausgaben an.
In Betracht sollten Sie zudem ziehen, eine gerichtliche Überprüfung einzuleiten.

Die korrekte Abrechnung des Gutachters gemäß JVEG ist entscheidend für eine gerechte und transparente Kostenverteilung. Ein gutes Verständnis der Anforderungen des JVEGs ist sowohl für Rechtssuchende als auch Rechtsanwälte wichtig und ermöglicht es ihnen, Gutachterrechnungen sorgfältig zu überprüfen. Durch genaue Kenntnisse des gesetzlichen Rahmens und eine strukturierte Herangehensweise können Fehler bei Abrechnungen identifiziert und gegebenfalls berichtigt werden.

Benötigen Sie Hilfe bei der Überprüfung einer Rechnung von einem Experten oder bei der Infragestellung eines Gutachtens? Kontaktieren Sie uns unter gutachten-anfechten.de – wir haben das Fachwissen, um Sie zu unterstützen.

Quellenverzeichnis:

Schneider/Herget, JVEG, 15. Auflage, C.H. Beck Verlag

Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)

Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 20.01.2011 – VII ZB 71/10

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Familienpsychologische Gutachten

Typische Fehler in familienpsychologischen Gutachten: Ein Leitfaden für Betroffene

Familienpsychologische Gutachten spielen eine zentrale Rolle in familiengerichtlichen Verfahren, insbesondere wenn es um das Wohl von Kindern geht 1. Sie dienen Gerichten als wichtige Entscheidungsgrundlage in komplexen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts. Allerdings ist die Erstellung dieser Gutachten ein anspruchsvoller Prozess, der anfällig für Fehler sein kann. Studien weisen auf eine bemerkenswert hohe Fehlerquote in familienpsychologischen Gutachten hin, wobei einige Untersuchungen ergeben haben, dass ein erheblicher Anteil als mangelhaft einzustufen ist 2. Diese Fehler können weitreichende Konsequenzen für die betroffenen Familien haben und zu Entscheidungen führen, die nicht im besten Interesse des Kindes liegen. Ziel dieses Artikels ist es, typische Fehlerquellen in familienpsychologischen Gutachten aufzuzeigen, um Betroffenen ein besseres Verständnis für mögliche Schwachstellen zu vermitteln und sie in die Lage zu versetzen, ihre Rechte gegebenenfalls wahrzunehmen und das Gutachten anzufechten 1.

Kategorien typischer Fehler in familienpsychologischen Gutachten

Fehler in familienpsychologischen Gutachten lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen, die sich auf unterschiedliche Aspekte des Begutachtungsprozesses beziehen.

Methodische Mängel

Die wissenschaftliche Fundiertheit der Begutachtung ist von entscheidender Bedeutung. Fehler in der Methodik können die Validität der Ergebnisse erheblich beeinträchtigen 1.

  • Fehler bei der Auswahl und Anwendung psychologischer Testverfahren: Die Auswahl der diagnostischen Verfahren sollte stets begründet und am aktuellen Stand der Wissenschaft orientiert sein 1. Häufig wird jedoch die Auswahl der angewandten Tests nicht ausreichend dargelegt 2. Zudem kommen mitunter psychometrisch ungenügende Testverfahren zum Einsatz, die nicht den erforderlichen wissenschaftlichen Standards entsprechen 2. Auch die Verwendung veralteter Literatur und Tests kann die Aussagekraft des Gutachtens schmälern, insbesondere wenn neuere Erkenntnisse vorliegen 4. Ein besonderes Problem stellt der Einsatz von projektiven Tests wie dem Schloßzeichen Test, dem Sonnen Test oder dem Düss-Fabel Test als alleinige oder maßgebliche Grundlage für Schlussfolgerungen dar, da deren wissenschaftliche Validität umstritten ist 5. Die sorgfältige Auswahl und korrekte Anwendung wissenschaftlich fundierter Testverfahren ist unerlässlich für die Glaubwürdigkeit des Gutachtens.
  • Mangelhafte oder fehlende Exploration und Interaktionsbeobachtung: Ein umfassendes Gutachten erfordert sowohl die Exploration der beteiligten Personen in Einzelgesprächen als auch die Beobachtung der Interaktionen zwischen den Familienmitgliedern 4. Fehlt eine dieser Komponenten, insbesondere die Interaktionsbeobachtung, ist das Gutachten methodisch mangelhaft und kann allenfalls als schriftliche Stellungnahme betrachtet werden 4. Die Dynamik innerhalb der Familie lässt sich oft erst durch die direkte Beobachtung erfassen und liefert wichtige Informationen, die durch reine Befragungen möglicherweise nicht zutage treten.
  • Fehlerhafte oder fehlende systematische Aktenanalyse: Bevor ein Gutachter Schlussfolgerungen ziehen kann, muss eine gründliche und systematische Analyse der Gerichtsakte erfolgen 4. Der Gutachter kann nicht ohne eine strukturierte Auswertung der relevanten Dokumente mit der eigentlichen Begutachtung beginnen 4. Die Aktenanalyse liefert den notwendigen Kontext und Hintergrundinformationen, um die Aussagen der Beteiligten und die Ergebnisse der Testverfahren angemessen interpretieren zu können.
  • Falsche Hypothesenbildung: Die Erstellung von Hypothesen ist ein zentraler Bestandteil des wissenschaftlichen Arbeitens und sollte auch in familienpsychologischen Gutachten erfolgen 1. Falsche oder unzureichend fundierte Hypothesen können zu fehlerhaften Ergebnissen führen 1. Ein häufiger Fehler besteht in der Verwechslung von Hypothesen mit rein psychologischen Fragestellungen, die sich direkt aus dem gerichtlichen Beweisbeschluss ableiten 1. Eine klare Unterscheidung und die Formulierung überprüfbarer Hypothesen sind essenziell für einen wissenschaftlich fundierten Begutachtungsprozess.

Interpretationsfehler

Auch wenn die Datenerhebung korrekt erfolgt ist, können Fehler bei der Interpretation der gewonnenen Informationen auftreten 1.

  • Verwechslung von Sympathie mit Erziehungsfähigkeit: Ein häufig beobachteter Fehler ist die Vermischung persönlicher Sympathie für einen Elternteil mit dessen tatsächlicher Fähigkeit zur Erziehung 7. Ein Elternteil, der dem Kind gegenüber sehr nachgiebig ist und ihm jeden Wunsch erfüllt, schneidet in manchen Testverfahren möglicherweise besser ab als ein Elternteil, der realistische Grenzen setzt und erzieherisch tätig ist. Dennoch ist die gezeigte Sympathie nicht automatisch ein Indikator für eine höhere Erziehungsfähigkeit 7. Die objektive Bewertung der Erziehungsfähigkeit muss auf wissenschaftlichen Kriterien beruhen und darf nicht von subjektiven Eindrücken beeinflusst werden.
  • Fehlerhafte Interpretation von Daten und Beobachtungen: Die korrekte Deutung der erhobenen Daten und Beobachtungen erfordert eine hohe Expertise und Sorgfalt 1. Subjektive Angaben der Probanden dürfen nicht unkritisch mit objektiven Tatsachen verwechselt werden 8. Ebenso problematisch ist es, wenn der Gutachter eigene Spekulationen als gesicherte Fakten darstellt, anstatt sie klar als Vermutungen zu kennzeichnen 7. Eine wissenschaftliche Vorgehensweise erfordert eine klare Trennung zwischen belegten Tatsachen und subjektiven Interpretationen.
  • Keine adäquate Erhebung und Interpretation des Kindeswillens: Die Berücksichtigung des Kindeswillens ist in vielen familiengerichtlichen Verfahren von großer Bedeutung. Allerdings wird der Kindeswille oft nur einmalig erhoben und nicht ausreichend differenziert betrachtet 7. Es ist wichtig, den Kindeswillen in einem neutralen Umfeld und idealerweise zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Begutachtungsprozess zu erheben, um mögliche Schwankungen oder Beeinflussungen zu erkennen 7. Zudem muss die Interpretation des Kindeswillens altersgerecht erfolgen und den Entwicklungsstand des Kindes berücksichtigen.
  • Nichtberücksichtigung relevanter Aspekte und der Biographie: Eine umfassende Beurteilung der Erziehungsfähigkeit erfordert die Berücksichtigung relevanter biografischer Informationen und psychologischer Konzepte 1. Oft werden jedoch offensichtliche Fakten zur Erziehungsfähigkeit, wie beispielsweise Bildungsabschlüsse oder psychische Vorerkrankungen, nicht ausreichend beachtet 7. Auch die Nichtwürdigung wichtiger psychologischer Theorien, wie beispielsweise Bindungstheorien oder die Auswirkungen traumatischer Erlebnisse, kann zu einer fehlerhaften Einschätzung führen 1.

Fehler in der Datenerhebung

Die Qualität der erhobenen Daten ist entscheidend für die Aussagekraft des Gutachtens 1.

  • Methodisch fragwürdige und unsystematische Gespräche und Beobachtungen: Die Datenerhebung erfolgt häufig über Gespräche und Beobachtungen, deren Methodik nicht transparent oder nachvollziehbar ist 2. Eine unsystematische Vorgehensweise kann dazu führen, dass wichtige Informationen übersehen oder falsch gewichtet werden.
  • Falsche oder unvollständige Anamneseerhebung: Die Erhebung der Krankengeschichte und der relevanten biografischen Daten (Anamnese) muss sorgfältig und vollständig erfolgen 8. Fehler oder Lücken in der Anamnese können die Beurteilungsgrundlage verfälschen.
  • Gespräche werden falsch wiedergegeben (Sachverhaltsfehler): Die Aussagen der beteiligten Personen müssen im Gutachten korrekt und unverfälscht wiedergegeben werden 2. Falsche Wiedergaben von Gesprächsinhalten können zu falschen Schlussfolgerungen führen.
  • Zeugen werden ohne Anwesenheit der Betroffenen angehört: Die Anhörung von Zeugen sollte in der Regel in Anwesenheit der betroffenen Elternteile erfolgen, um die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Klärung von Aussagen zu gewährleisten 4.
  • Verstoß gegen die Schweigepflicht: Der Gutachter muss die Schweigepflicht relevanter Dritter (z.B. Schule, Kindergarten, Ärzte) beachten und darf Informationen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung einholen 4.
  • Eigene unzulässige Ermittlungen: Der Gutachter darf keine eigenen Ermittlungen durchführen, die über den gerichtlich erteilten Auftrag hinausgehen 9.

Formale Fehler

Auch formale Mängel können die Qualität und Verwertbarkeit eines Gutachtens beeinträchtigen 8.

  • Fehlende Begründung der Auswahl diagnostischer Verfahren: Wie bereits erwähnt, sollte die Auswahl der verwendeten Tests und Methoden im Gutachten nachvollziehbar begründet werden 2.
  • Unklare oder widersprüchliche Aussagen im Gutachten: Das Gutachten sollte in einer klaren und verständlichen Sprache verfasst sein und keine widersprüchlichen Aussagen enthalten 1.
  • Fehlende Anlagen, die die Schlussfolgerungen belegen: Ein vollständiges Gutachten sollte alle relevanten Anlagen enthalten, die die Schlussfolgerungen des Gutachters stützen, wie beispielsweise Testprotokolle oder Gesprächsnotizen 4.
  • Überschreiten des Gutachtensauftrages: Der Gutachter sollte sich strikt an die Fragestellungen halten, die ihm vom Gericht im Beweisbeschluss vorgegeben wurden, und keine darüber hinausgehenden Fragen beantworten oder Empfehlungen aussprechen 4.
  • Gutachtenerstattung durch Mitarbeiter: Das Gutachten sollte grundsätzlich von dem vom Gericht bestellten Sachverständigen persönlich erstellt werden. Die Delegation wesentlicher Aufgaben, wie beispielsweise Explorationen oder Interaktionsbeobachtungen, an Mitarbeiter ist in der Regel unzulässig 8.
  • Mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Die Vorgehensweise des Gutachters, die erhobenen Daten und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen müssen für die Verfahrensbeteiligten nachvollziehbar und transparent dargestellt werden 4.

Fehler im Umgang mit dem rechtlichen Rahmen

Familienpsychologische Gutachten werden in einem rechtlichen Kontext erstellt, daher ist die Kenntnis des relevanten Rechtsrahmens unerlässlich 8.

  • Unkenntnis über den rechtlichen Rahmen: Viele Gutachter sind mit den einschlägigen Gesetzen und der aktuellen Rechtsprechung nicht ausreichend vertraut 7. Dies kann dazu führen, dass die Definition von Kindeswohlgefährdung von der Rechtsprechung abweicht oder rechtlich unzulässige Empfehlungen gegeben werden 7.
  • Beantwortung nicht gestellter Fragen: Der Gutachter sollte sich auf die Beantwortung der im Beweisbeschluss formulierten Fragen beschränken und keine Fragen beantworten, die ihm vom Gericht nicht gestellt wurden 8.
  • Eigene Beweiswürdigung durch den Gutachter: Die Würdigung der Beweise ist Aufgabe des Gerichts und sollte nicht vom Sachverständigen vorgenommen werden 9. Der Gutachter soll fachpsychologische Expertise liefern, aber nicht die rechtliche Bewertung des Sachverhalts übernehmen.
  • Fehler bei der Verwendung rechtlich normierter Begriffe: Bei der Verwendung von Begriffen, die im Familienrecht eine spezifische Bedeutung haben, wie beispielsweise „Minderung der Erziehungsfähigkeit“ oder „Kindeswohlgefährdung“, muss der Gutachter deren rechtliche Tragweite kennen und korrekt anwenden 8.

Liste häufiger Fehler und illustrierende Beispiele

Die folgende Tabelle fasst häufige Fehler in familienpsychologischen Gutachten zusammen und gibt illustrierende Beispiele:

Kategorie des FehlersTypischer FehlerIllustrierendes Beispiel
Methodische MängelEinsatz ungeeigneter projektiver TestsEin Gutachten stützt sich maßgeblich auf die Interpretation eines „Familie in Tieren“ Tests, obwohl diese Testart wissenschaftlich umstritten ist und keine ausreichende Grundlage für weitreichende Schlussfolgerungen bietet 5.
Methodische MängelFehlende oder mangelhafte InteraktionsbeobachtungDas Gutachten enthält detaillierte Beschreibungen der Elternteile basierend auf Einzelgesprächen, aber es fehlt jegliche Beobachtung, wie die Eltern mit dem Kind interagieren 4.
InterpretationsfehlerVerwechslung von kindlicher Äußerung mit dem tatsächlichen Willen des KindesDas Kind äußert den Wunsch, beim Vater zu leben, was der Gutachter ungeprüft als stabilen und authentischen Kindeswillen interpretiert, ohne mögliche Beeinflussung durch einen Elternteil oder die aktuelle emotionale Lage des Kindes zu berücksichtigen 7.
InterpretationsfehlerSubjektive Bewertung ohne ausreichende GrundlageDer Gutachter beschreibt einen Elternteil als „weniger feinfühlig“ ohne konkrete Verhaltensbeispiele oder testpsychologische Befunde, die diese Einschätzung stützen 8.
Fehler in der DatenerhebungFalsche Wiedergabe von AussagenEin Elternteil berichtet im Gespräch, dass er sich Sorgen um die psychische Gesundheit des anderen Elternteils macht, im Gutachten wird dies jedoch als „Unterstellung“ und „negatives Framing“ dargestellt 2.
Fehler in der DatenerhebungEinholung von Informationen ohne SchweigepflichtsentbindungDer Gutachter kontaktiert die Schule des Kindes, um Informationen einzuholen, ohne dass die Eltern von ihrer Schweigepflicht entbunden wurden 4.
Formale FehlerFehlende Begründung der TestauswahlIm Gutachten werden verschiedene psychologische Tests genannt und deren Ergebnisse präsentiert, es wird jedoch nicht erläutert, warum gerade diese Tests ausgewählt wurden und welche spezifischen Fragestellungen sie beantworten sollen 2.
Formale FehlerÜberschreitung des gerichtlichen AuftragsDer gerichtlich erteilte Auftrag bezieht sich auf die Frage des Umgangsrechts, der Gutachter gibt jedoch auch Empfehlungen zur Änderung des Sorgerechts ab 4.
Fehler im Umgang mit dem rechtlichen RahmenFehlende Auseinandersetzung mit der aktuellen RechtsprechungDer Gutachter definiert Kindeswohl ausschließlich nach psychologischen Kriterien und berücksichtigt nicht die juristische Definition und die relevanten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 7.

Konsequenzen fehlerhafter Gutachten für Betroffene und das Verfahren

Fehlerhafte familienpsychologische Gutachten können gravierende Folgen für die Betroffenen und den Ausgang des Verfahrens haben 1. Sie können zu falschen Gerichtsentscheidungen führen, die dem Kindeswohl widersprechen 1. Dies kann beispielsweise in einer radikalen Trennung des Kindes von einer wichtigen Bezugsperson resultieren 10 oder zu ungerechten Sorgerechts- oder Umgangsregelungen führen. Solche Fehlentscheidungen können das Leben der betroffenen Familien nachhaltig negativ beeinflussen.

Darüber hinaus können fehlerhafte Gutachten zu einer erheblichen Verlängerung des Gerichtsverfahrens und zu zusätzlichen Kosten führen 5. Wenn ein Gutachten Mängel aufweist, ist es oft notwendig, dieses anzufechten 1 und gegebenenfalls ein methodenkritisches Gegengutachten einzuholen 3. Dieser Prozess ist zeitaufwendig und kann erhebliche finanzielle Belastungen für die Betroffenen mit sich bringen.

Auch die psychische Belastung der Betroffenen durch fehlerhafte Gutachten ist nicht zu unterschätzen 3. Das Gefühl der Ungerechtigkeit und Ohnmacht angesichts eines möglicherweise falschen Gutachtens kann erhebliche emotionalen Stress verursachen und das Vertrauen in das Rechtssystem erschüttern.

In besonders schwerwiegenden Fällen, in denen Fehler auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Gutachters zurückzuführen sind, besteht sogar die Möglichkeit einer Haftung des Gutachters 3. Geschädigte können dann unter Umständen Schadensersatzansprüche gemäß § 839a BGB geltend machen 1.

Was tun bei einem fehlerhaften familienpsychologischen Gutachten?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein familienpsychologisches Gutachten in Ihrem Fall fehlerhaft ist, sollten Sie folgende Schritte in Erwägung ziehen:

  1. Das Gutachten sorgfältig prüfen (lassen): Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, das Gutachten detailliert zu lesen. Achten Sie dabei auf formale Fehler, überprüfen Sie die methodische Vorgehensweise, die inhaltliche Richtigkeit der Wiedergabe von Sachverhalten und die Schlüssigkeit der Schlussfolgerungen 2. Es kann hilfreich sein, das Gutachten von einer anderen fachkundigen Person, beispielsweise einem anderen Psychologen oder einem spezialisierten Anwalt, überprüfen zu lassen.
  2. Rechtsbeistand suchen und das Gutachten anfechten: Wenden Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht, der Sie bei der Anfechtung des Gutachtens unterstützen kann 1. Gemeinsam mit Ihrem Anwalt können Sie eine Gegenvorstellung beim Gericht einreichen, gegebenenfalls einen Befangenheitsantrag gegen den Gutachter stellen 5 oder die Einholung eines methodenkritischen Gegengutachtens beantragen 2.
  3. Eigene Perspektive und Fakten dem Gericht darlegen: Es ist wichtig, dass Sie dem Gericht Ihre eigene Sicht der Dinge und die Ihrer Meinung nach relevanten Fakten darlegen. Dies sollte jedoch stets in enger Abstimmung mit Ihrem Anwalt erfolgen, um Ihre Position bestmöglich zu vertreten 5.
  4. Bei schwerwiegenden Mängeln Schadensersatzansprüche prüfen: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Fehler im Gutachten auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Gutachters zurückzuführen sind und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist, sollten Sie die Möglichkeit prüfen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen 3. Auch hier ist die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt unerlässlich.

Fazit: Die Notwendigkeit sorgfältiger Gutachten und die Rechte Betroffener

Qualitativ hochwertige und sorgfältig erstellte familienpsychologische Gutachten sind unerlässlich für faire und dem Kindeswohl entsprechende Entscheidungen in familiengerichtlichen Verfahren. Angesichts der potenziell weitreichenden Konsequenzen fehlerhafter Gutachten ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, dass Betroffene sich ihrer Rechte bewusst sind und die Möglichkeit haben, Mängel aufzudecken und gegebenenfalls zu beanstanden. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit oder Qualität eines familienpsychologischen Gutachtens in Ihrem Fall haben, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Quellenangaben

Achtung AI

Dieser Artikel wurde von der AI „Gemini“ von Google unter Verwendung von „Deep Research“ erstellt. Dies ist in diesem Fall Absicht, weil ich deutlich machen möchte, wie einfach es heute ist (auch für Richter!) sich helfen zu lassen von künstlicher Intelligenz. Wenn ich in Artikeln AI (mit) verwende, wird dies kenntlich gemacht.

Prompt

Der Prompt (die Programmieranleitung) hierzu lautete:

"Du bist ein SEO-Experte. Schreibe einen ausführlichen Blog-Artikel für gutachten-anfechten.de über typische Fehler in familienpsychologischen Gutachten. Benenne die Fehler in einer Liste. Füge die Quellenangaben hinzu."

Meine Arbeit geht aber weiter als die oben genannten Punkte. Ich prüfe alle in den Mindestanforderungen aufgestellten Aspekte unter Angabe von Fachquellen, die sich nicht aus dem Internet erschließen.

Aber dieser Artikel soll belegen, wie man mit wenigen Minuten Aufwand als Richter, Psychologe oder Anwalt eruieren kann, was man prüfen muss und wo Fehlerquellen liegen.

Den erweiterten Artikel gibt es auch als PDF

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Familienpsychologische Gutachten

Hypothesen in familienpsychologischen Gutachten als Fehlerquelle

Ein klassischer Fehler ist es, dass keine Hypothesen in familienpsychologischen Gutachten gebildet werden, sondern nur „psychologische Fragen“ aus dem (rechtlichen) Beweisbeschluss gebildet werden. Dabei wird oftmals der Unterschied zwischen Hypothesen, Zusatzhypothesen und psychologischen Fragen nicht gekannt und durch die Juristen nicht geprüft. Wie es geht, erkläre ich in diesem Beitrag.

Psychologische Fragen in familienpsychologischen Gutachten

Die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht formulieren in den formellen Anforderungen an ein Gutachten folgendes:

Ggf. Formulierung psychologischer/klinischer Fragen ausgehend von der gerichtlichen Fragestellung

Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, 2. Auflage 2019

Ausgehend von der rechtlichen Fragestellung, die sich aus dem Beweisbeschluss ergibt, sind die psychologischen Fragestellungen zu entwickeln (S. 7, 8, 11 d. Mindestanforderungen, vgl. Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 7. Auflage, Rn. 1346).

Es wird also das aus dem Beweisbeschluss geforderte in rechtliche Fragen umgewandelt. Das sind aber nicht die geforderten Hypothesen.

Hypothesen: Was sind Hypothesen

Was sind nunmehr Hypothesen?

„Eine Hypothese ist

  1. BILDUNGSSPRACHLICH unbewiesene Annahme, Unterstellung („eine abenteuerliche Hypothese“)
    2.WISSENSCHAFT von Widersprüchen freie, aber zunächst unbewiesene Aussage, Annahme (von Gesetzlichkeiten oder Tatsachen) als Hilfsmittel für wissenschaftliche Erkenntnisse“
zitiert nach Oxford Languages and Google

Es ist also eine unbewiesene Annahme.

Weiter geht das DATAtab Team:

„Eine Hypothese ist eine Annahme, die weder bestätigt noch widerlegt ist. Im Forschungsprozess wird eine Hypothese gleich zu Beginn aufgestellt und das Ziel ist es, diese Hypothese entweder abzulehnen oder beizubehalten. Um eine Hypothese abzulehnen oder beizubehalten, werden Daten, z.B. aus einem Experiment oder einer Umfrage benötigt, die dann mit Hilfe eines Hypothesentests ausgewertet werden.“

zitiert nach DATAtab Team (2024). DATAtab: Online Statistics Calculator. DATAtab e.U. Graz, Austria.

Die noch nicht erfolgte Bestätigung oder Widerlegung ist daher erhebliche Grundlage der Hypothesen.

„Hypothesen können durch die Ergebnisse einer Befragung entweder bestätigt (-> verifiziert) oder widerlegt (-> falsifiziert) werden.“

zitiert nach Bundeszentrale für politische Bildung,

Beispielhypothesen

Salzgeber nennt insoweit einige Beispielhypothesen, von denen ich eine hier zitieren darf, weil diese schön anschaulich ist.

„Bei der Kindeswohlgefährdung – zumindest bei der Frage einer Herausnahme – wäre die Hypothese ‚eine Kindeswohlgefährdung liegt vor‘.“

Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 7. Auflage, Rn. 1344

Die Arbeitshypothese ist also eine Behauptung, die wahr oder falsch sein soll, die aber im Familienrecht den Streit quasi auf den/die Punkte bringt („globale Frage“, Salzgeber aaO).

Davon zu unterscheiden sind Zusatzhypothesen. Denn diese dienen dazu, die abgeleiteten psychologischen Fragen durch die Zusatzhypothesen hin zur globalen Frage zu konkretisieren (Salzgeber aaO).

Westhoff und Kluck zu Hypothesen

Westhoff und Kluck in Psychologische Gutachten, 6. Auflage 2014, deren Werk immer noch zur Standardliteratur gehört trotz des hohen Alters, definieren das ein wenig schwieriger und sperriger:

„Grundlage jeden wissenschaftlichen Arbeitens ist ein hypothesengeleitetes Vorgehen, dies gilt demnach auch für eine wissenschaftliche Begutachtung.“

Westhoff und Kluck, Psychologische Gutachten, 6. Auflage 2014, S. 127

Und besser:

„Bei persönlich wichtigen Entscheidungen zwischen wenigen Alternativen stellen sich Menschen i.d.R. zukünftige Ereignisse vor, die ihnen als Folgen von zur Wahl stehenden Alternativen möglich erscheinen. Solche möglichen Ereignisse im psychologisch-diagnostischen Prozess können sehr global sein wie z.B. die Einbeziehung eines bestimmten Variablenbereichs in die Hypothesenbildung; sie können aber auch sehr differenziert sein wie z.B. die Formulierung einer einzelnen Frage für das Entscheidungsorientierte Gespräch.“

Westhoff und Kluck, Psychologische Gutachten, 6. Auflage 2014, S. 236

Auch das hier gilt:

„Zu allen bei einer Fragestellung relevanten Variablen werden Psychologische Fragen (Hypothesen) formuliert.
Zu jeder Positiv-Annahme versucht der Gutachter, zumindest gedanklich und soweit dies möglich ist auch die entsprechende Gegenhypothese zu formulieren.
(…)
Alle Aussagen, die sich auf individuelles Verhalten beziehen, werden mit systematisch gewonnenen Beobachtungen belegt.
Es wurde auch nach solchen Informationen gesucht, die den Positiv-Annahmen widersprechen.“

zitiert nach Westhoff und Kluck, Psychologische Gutachten, 6. Auflage 2014, S. 127

Ergebnis

Ohne eine ausdrückliche Hypothesenbildung leidet die Nachprüfbarkeit eines Gutachtens. Zwar lässt hier der Stand der Wissenschaft einige Freiräume, Hypothesen sind aber zumindest immer präsent und unverzichtbar, wenn auch nicht immer genannt. Da viele Gutachter den Unterschied zwischen Hypothese und psychologische Fragestellung verwischen oder nicht kennen, liegt hierin eine häufige Fehlerquelle bei psychologischen Gutachten.

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Mindestanforderungen im Beweisbeschluss

Ich hatte bereits in meinem Blog darauf hingewiesen, dass die Mindestanforderungen im Beweisbeschluss eine kluge Regelung sind. Heute bekam ich ein Beispiel auf den Tisch, wo dies vorbildlich umgesetzt ist.

So regelt das AG Eutin die Mindestanforderungen im Beweisbeschluss

Das Amtsgericht Eutin hat dies geregelt wie folgt:

Quelle AG Eutin, 41 F 120/24

Ich finde die Regelung nicht schlecht: „Bei der Abfassung des Gutachtens sind die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten in Kindschaftsverfahren (NZFam 2015, 937 ff.) zu beachten.“ (AG Eutin)

Dadurch wird deutlich, dass das Gutachten fachlich akkurat sein soll (vgl. OLG Schleswig hier und OLG Hamm hier), so dass dies ohnehin verbindlich ist. Klarheit schafft aber eine solche Regelung.

Ich hatte die folgende Formulierung vorgeschlagen:

Das Gutachten hat unter Berücksichtigung der Fachstandards Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht erstellt zu werden.

Langhans in Familienrecht by Michael Langhans

Fordern Sie dies in Gutachten ein. Somit herrscht Klarheit. Gründe gegen diese Klausel gibt es nicht.

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Wann ist ein Sachverständigengutachten unrichtig

Das Oberlandesgericht Hamm hat sich in einer relativ neuen Entscheidung mit den Voraussetzungen, wann ein Sachverständigengutachten unrichtig ist, auseinandergesetzt:

„Unrichtig ist ein Sachverständigengutachten dann, wenn es nicht der objektiven Sachlage entspricht, also die vom Sachverständigen festgestellten Tatsachen nicht existieren oder die Befunderhebung, soweit nicht vom Gericht vorgegeben, fehlerhaft oder unvollständig ist, oder wenn der Sachverständige aus dem festgestellten Sachverhalt falsche, unhaltbare Schlüsse zieht (Berkemann, Haftung des Sachverständigen nach § 839 a BGB – Rechtsprechung im Überblick (BGH/OLG), Juris-Mitteilungen 2021, 65 ff, 68; Wagner in: Münchener Kommentar zum BGB 8. Auflage 2020 § 839 a Rn. 19 m.w.Nw.). Dabei kommt im Rahmen von § 839a BGB dem Anspruchsteller die volle Substantiierungslast für die Unrichtigkeit des Gutachtens zu. Auf Erleichterungen wie im Arzthaftungsrecht kann er sich nicht berufen (Berkemann, a.a.O., S. 67; Wagner, a.a.O., Rn. 44). Die vermeintlichen Nachlässigkeiten und Unterlassungen des Sachverständigen müssen von ihm klar benannt werden. Erst für den Fall einer schlüssigen Darlegung kommt die Einholung eines Sachverständigengutachtens im Regressprozess in Betracht (Berkemann a.a.O. S. 67).“

OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2023 – 11 U 112/22

Es müssen also die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Die festgestellten Tatsachen dürfen nicht existieren
  • Die Befunde müssen fehlerhaft oder unvollständig sein
  • Die Schlüsse müssen unhaltbar sein

Salzgeber formuliert dies in Familienpsychologisches Gutachten 7. Auflage wie folgt:

„Ein unrichtiges Gutachten entsteht bei unrichtiger Tatsachenfeststellung, fehlerhaften Schlussfolgerungen oder Vorspiegeln von Sicherheiten, obwohl gerade im Familienrecht Prognosen über zukünftige Entwicklungen oftmals sehr vage bleiben müssen und im besten Falle nur ungefähre Wahrheitlichkeitsaussagen möglich sind.“

zitiert nach Josef Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 7. Auflage 2020, Rn. 172

Soweit erst einmal nichts neues. Die wichtige Frage ist aber, wie sich die fehlerhaften Schlüsse und Befunde ermitteln lassen. Nur dann ist ein Sachverständigengutachten unrichtig.

Auch dazu hat das OLG Hamm eine deutliche Aussage:

Die Mindestanforderungen haben zwar keine Gesetzeskraft und binden das Gericht nicht. Sie sind aber vom Sachverständigen K. zu Recht als wichtige Orientierung bei der Beurteilung des Gutachtens der Beklagten zugrunde gelegt worden (vgl. auch Hammer, a.a.O. § 163 FamFG Rn. 29a Fn. 244).

OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2023 – 11 U 112/22

Damit bekennt sich nach dem OLG Schleswig ein weiteres Oberlandesgericht deutlich zu den Mindestanforderungen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm geht sogar so weit, dass man verschiedene Punkte der Mindestanforderungen prüft, was auch der bestellte Obergutachter getan hatte.

Auch wenn die Entscheidung für den Kläger negativ ausgefallen ist, ist sie eine wichtige Entscheidung, soweit damit die Verbindlichkeit der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht anerkannt und durchgeprüft werden – genau die Vorgehensweise, die wir seit Monaten propagieren und aktiv fördern.

Wenn die Mindestanforderungen nicht eingehalten sind, dann liegt ein unrichtiges Sachverständigengutachten vor i.S. der Rechtsprechung des BGH.

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Familienpsychologische Gutachten

Familienpsychologische Gutachten ungeeignetes Beweismittel?

Betreffend des Polygrafen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dieser soll (in Strafsachen) ein völlig ungeeignetes Beweismittel sein. Doch sind familienpsychologische Gutachten ungeeignete Beweismittel? Wir blicken auf die Datenlage.

Polygrafen-Trefferquote als Referenz der Nichteignung

Dem widersetzt sich das Amtsgericht Schwäbisch-Hall mit überzeugenden Argumenten:

„Wegen der hohen Trefferquote hatte Schwabe (NJW 1982, 367) bereits 1982 die Entscheidung eines Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 18.08.1981 –2 BvR 166/81 -, NJW 1982, 375) kritisiert und von einer „brüchigen Logik“ gesprochen. Denn wenn ein Beweismittel mit einer Treffergenauigkeit von 90 % nicht ausreiche, so müsste man folglich allen Beweismitteln, deren Treffergenauigkeit sich nicht über die 90 %-Marke erhebt, ihren Beweiswert absprechen und als völlig ungeeignetes Beweismittel einstufen. Letztendlich ist in der Gerichtspraxis bekannt, dass der Zeugenbeweis hinsichtlich der Trefferquote „Lüge“ oder „Irrtum“ besonders unzuverlässig ist. Dennoch gehört die Zeugenvernehmung zu dem Beweismittel, welches in der gerichtlichen Praxis am häufigsten erhoben wird. Würden entsprechende Anforderungen hinsichtlich der Treffergenauigkeit auch an andere Beweismittel gestellt werden, bliebe letztendlich wohl nur das DNA-Abstammungsgutachten mit 99,9 %-Trefferquote als geeignetes Beweismittel für die Gerichtspraxis übrig.“

zitiert nach AG Schwäbisch-Hall 2 F 150/20

Polygraf ist zu 70-90% zuverlässig

Makepeace, Der Polygraf als Entlastungsbeweis 2023, S. 89

Je nach Untersuchung soll der Polygraf zwischen 70 und 90% Zuverlässigkeit erreichen:

„Gegen die damals mitgeteilten Trefferquoten – immerhin von 70 bis 90 Prozent – hatte der Bundesgerichtshof aber derart tiefgreifende Bedenken, dass er der Vergleichsfragenmethode eine selbst minimale indizielle Bedeutung absprach (vgl. BGH St 44, 308, 322f.)“

zitiert nach Makepeace, Der Polygraf als Entlastungsbeweis 2023, S. 89

Daran anknüpfend stellt sich die Frage, welche Trefferquote andere Beweismittel haben.

Trefferquote Aussagepsychologisches Gutachten

Auch bei der Aussagepsychologie gab und gibt es erhebliche Validitätsprobleme:

„Diese Begründung überrascht, wenn man sich an die Worte desselben Senats zur Zuverlässigkeit und Geeignetheit der aussagepsychologischen Glaubhaftigkeitsbegutachtung erinnert. Denn dort sprachen und sprechen ihm zufolge weder die bescheidene Befundlage zur Bestätigung der Undeutsch-Hypothese – zur Erinnerung: „Zwar handelt es sich um Indikatoren mit jeweils für sich genommen nur geringer Validität, d.h. mit durchschnittlich nur wenig über dem Zufallsniveau liegender Bedeutung“ – noch die teilweise nicht unerheblichen Fehlerspannen und der nur limitierte Beweiswert gegen die Zulässigkeit und tagtägliche Anwendung (vgl. BGHSt. 45, 164, 171)“

zitiert nach Makepeace, Der Polygraf als Entlastungsbeweis 2023, S. 90

Deshalb hatte sich Steller auch ausgesprochen, die psycho-physiologische Aussagebegutachtung (=Polygrafen) als Ergänzung zur Aussagepsychologie, nicht als Konkurrenz zu sehen:

„Steller plädierte in seiner Habilitationsschrift bereits 1987 dafür, den Polygrafen nicht als konkurrierendes, sondern als die Aussagenanalyse ergänzendes Mittel in Betracht zu ziehen.“

zitiert nach Makepeace, Der Polygraf als Entlastungsbeweis 2023, S. 172

Makepeace zitiert hier diverse Studien, die zu einem Ergebnis von 88% subjektiv wahr und 70,5% bewusst unwahr kommen (Akehurst, Matnon und Quandte nach Makepeace, Der Polygraf als Entlastungsbeweis 2023, S. 66) bzw. 85% subjektiv wahr und 50% bewusst wahrheitswidrig (Welle et al aaO) – wobei in letzterer Studie sogar Ergebnisse unterhalb des Zufallswertes erreicht wurden.

Aussagepsychologie ist zu 81% zuverlässig

Makepeace, Der Polygraf als Entlastungsbeweis 2023, S. 172

Andere Studien gehen von Werten von 44 % bis 91 % subjektiv wahr und 35% bis 100% bewusst wahrheitswidrig aus (Makepeace aaO S. 67).

Makepeace relativiert diese Ergebnisse und stellt daher vor allem auf Vrij ab, der in einer Meta-Analyse zu 81% subjektiv wahr und 57,75 % bewusst wahrheitswidrig kommt (aaO S. 68).

Beweiswürdigung durch Fachpersonen

Ein anderes Element der Wahrheitsfindung ist die Beweiswürdigung und damit die Aussagebeurteilung durch Richter, Polizisten und Staatsanwälte:

„So ergab eine Meta-Studie aus dem Jahr 2008, dass professionelle Aussagebeurteiler wie Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter Trefferquoten zwischen lediglich 45 und 60 Prozent im Erkennen von Lügen anhand eigener Erfahrung erzielen können. (…) Das entspricht etwa der Zahl, die Bond und DePaulo für nicht-professionelle Aussagebeurteiler ermitteln konnten. Der für Vrij nennenswerte Unterschied zwischen Fachleuten und Laien: Erstere neigen dazu, sich maßlos zu überschätzen.“

zitiert nach Makepeace, Der Polygraf als Entlastungsbeweis 2023, S. 177

Richter und Staatsanwälte erkennen zu 45-60% eine Lüge bzw. die Wahrheit

Makepeace, Der Polygraf als Entlastungsbeweis 2023, S. 177

Die Wahrscheinlichkeit, richtig zu raten, das muss an dieser Stelle erwähnt sein, liegt bei 50%.

Fehlerhaftigkeit von Familienpsychologischen Gutachten

Familienpsychologische Gutachten sind je nach Studie mal mehr, mal weniger verwertbar. Natürlich kann man die Fehlerhaftigkeit statistisch nicht gleichsetzen mit der falsch-positiven oder falsch-negativen Bewertung von Polygrafen- oder Aussagepsychologischen Gutachten. Doch für einen groben Vergleich mag es ausreichen:

Nach Leitner sind Familienrechtsgutachten nur zu 21% durchgängig auf aktuelle Erkenntnisse basierend (vgl. Leitner, Erkenntnisse aktueller Studie IB Hochschule 2014), nur zu 5% systematisch in der Verhaltensbeobachtung und nur zu 20% wissenschaftlich spezifiziert in der Gesprächsführung, weshalb er zu dem Ergebnis kommt, dass 25% aller Familiengutachten nicht mangelhaft sind und 75% mangelhaft (vgl. Pressemitteilung Frontal 21).

Als Entscheidungsgrundlage für die Gerichte seien diese mangelhaften Gutachten überhaupt nicht geeignet

zitiert nach Pressemitteilung Frontal 21

Die Studie der Fernuni Hagen von Stürmer und Salewski kommt zu dem Ergebnis, dass nur 59% aller Gutachten methodisch unproblematisch waren und diagnostisch ungenügende Tests eingesetzt wurden.

Zusammengefasst ist festzustellen, dass je nachdem, welche Kri-
terien zugrunde gelegt werden, ein Drittel bis mehr als die Hälfte
der Gutachten fehlerhaft ist.

Stürmer und Salewski, Deutsche Richterzeitung

Selbst Dettenborn, der einen Hype kritisiert und den Berufsstand als solches am Pranger sieht:

„Es ist ein Hype im Gange, der unserer Arbeit nicht gerecht wird“, sagt Rechtspsychologe Harry Dettenborn, bis 2004 Inhaber eines
Lehrstuhls an der Humboldt-Universität zu Berlin. „Von Einzelfällen wird auf den ganzen Berufsstand geschlossen.“ Doch sogar er schätzt, dass jedes zehnte Gutachten schlecht sein dürfte.

Amann und Neukirch in Spiegel 2015

Doch auch er kommt zu dem Ergebnis, dass „nur“ 90% der Gutachten mangelfrei sein dürften.

Konklusion

Nimmt man die Maßstäbe des BGH an den Polygrafen heran, dann reichen 90% Qualität nicht aus:

Anderes ergibt sich auch nicht aus den Berichten über hohe „Trefferquoten“ (bis zu 98,5 %) bei der Durchführung von Studien. In der Wissenschaft besteht weitgehend Einigkeit, daß sich die in experimentellen Untersuchungen (Labor- und Analogstudien) erzielten Ergebnisse von vornherein nicht auf die gerichtliche Praxis übertragen lassen, weil die Testbedingungen der Wirklichkeit eben nicht entsprechen.

zitiert nach BGH PM 96/98

Zutreffend hatte Schwab (siehe oben) kritisiert, dass wenn man nur 99,9% richtige Gutachten und Beweismittel zulassen möchte, dass dann nur DNA-Abstammungsgutachten in Betracht kommen.

Zuverlässigkeit unterschiedlicher Beweismittel

BeweismittelZuverlässigkeit
Aussageanalytisches Gutachten81%
Aussagewürdigung Gericht45-60%
Polygraf70-90%
Münze werfen50%
Familienpsychologische Gutachten75-90%
Auswertung dieses Artikels, Quellen siehe oben

Damit sind also letztlich alle Methoden ungeeignete Beweismittel im Sinne der Logik des BGH.

„Nimmt man das Argument der Bundesrichter für voll, die polygrafengestützte Glaubwürdigkeitsbegutachtung sei als Beweismittel völlig ungeeignet, da es sich bei ihr nicht um eine in den maßgebenden Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig und zuverlässig eingestufte Methode handle, muss konsequenterweise die aussagepsychologische Glaubhaftigkeitsbegutachtung ebenso ein ungeeignetes Beweismittel sein. Auch diese ist in den maßgebenden Fachkreisen alles andere als unumstritten (…)“

zitiert nach Makepeace, Der Polygraf als Entlastungsbeweis 2023, S. 90

Diesen Zahlen folgend kommt man nur zur Richtigkeit der Argumentation des AG Schwäbisch-Hall:

„Dabei verpflichtet der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 26 FamFG die Familiengerichte in Kindschaftsverfahren im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens alle zur Aufklärung des Sachverhalts dienlichen Ermittlungen anzustellen. In besonderer Weise ist das Familiengericht gehalten, die vorhandenen Ermittlungsmöglichkeiten auszuschöpfen und auf diese Weise nach Möglichkeit zu vermeiden, dass sich die Grundsätze der Feststellungslast zu Lasten des Kindes auswirken (BGH, Beschluss vom 17.02.2010 – XII ZB 68/09 -, NJW 2010, 1351 (1353)). Dies ist letztendlich der entscheidende Aspekt, warum der Polygraph im familiengerichtlichen Verfahren zuzulassen ist, da er – ungeachtet des Meinungsstreits – die Wahrscheinlichkeit zum Wohl des Kindes erhöht, dass das Familiengericht weder in Bezug auf den Kindeswohlaspekt 1 noch in Bezug den Kindeswohlaspekt 2 eine Fehlentscheidung trifft. Denn das Familiengericht trifft letztendlich in derartigen Fällen Entscheidungen, die das Leben eines minderjährigen Kindes betreffen und entscheidende „Weichen“ für die Zukunft dieses jungen Menschen stellen.“

zitiert nach AG Schwäbisch-Hall, Beschluss vom 25.10.2021 – 2 F 150/20

Entweder sind alle Beweismöglichkeiten auszuschöpfen oder keines, weil keines für sich alleine genommen die notwendige klare Datenlage für sich beanspruchen kann.

„Tritt zum Beispiel beim Zeugen neben das negative Ergebnis einer aussagepsychologischen Begutachtung ein positives Ergebnis einer polygrafengestützten Begutachtung – zeigen also beide Methoden unabhängig voneinander auf die Tatsache einer bewusst wahrheitswidrigen Aussage -, muss sich (denk-)logischerweise die Wahrscheinlichkeit insgesamt erhöhen, dass die Aussage tatsächlich erfunden und der Beschuldigte unschuldig ist. Von der Erhöhung einer solchen Gesamtwahrscheinlichkeit geht selbst die Rechtsprechung aus, obgleich sie nicht ausdrücklich von einem Beweisring oder der Bayes-Regel spricht (vgl. BGH ST. 38, 320, 324)“

zitiert nach Makepeace, Der Polygraf als Entlastungsbeweis 2023, S. 172

Ergebnis: Familienpsychologisches Gutachten alleine ist ein ungeeignetes Beweismittel

Dies gilt also auch für das familienpsychologische Gutachten, das gem. BGH XII ZB 68/09 sowieso nicht auf ungeprüften Anknüpfungstatsachen basieren darf, auch für das Aussagepsychologische Gutachten oder den Polygrafen. Alle, insbesondere aber die Ermitttlungsarbeit des Gerichts, sollten als gegenseitige Ergänzung gesehen werden.

Sonst muss man von familienpsychologischen Gutachten leider auch als ungeeignete Beweismittel im Sinne der Rechtsprechung des BGH betrachten, weil die Befundlage zu dünn ist. Familienpsychologische Gutachten sind für sich alleine genommen kein geeignetes Beweismittel.

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Familienpsychologische Gutachten

Nur Rechtspsychologen als Gutachter?

Die Fragestellung, ob nur Rechtspsychologen als Gutachter in Frage kommen, ist relativ alt. Das Gesetz unterscheidet in §163 FamFG nicht zwischen Diplom-Psychologen, Bachelor-Psychologen., Master-Psychologen, sondern benennt nur einen psychologischen Berufsabschluss als Voraussetzung.

Salewski und Stürmer kamen bereits 2014 in der Studie der Fernuni Hagen, finanziert durch das Bundesland NRW, zu dem Ergebnis, dass Rechtspsychologen die besseren Gutachten abliefern:

„Tatsächlich legen Ergebnisse unserer Studie nahe, dass Gutachten zertifizierter Rechtspsychologen qualitativ besser waren als andere Gutachten“

zitiert nach Salewski und Stürmer, Deutsche Richterzeitung 2014, S. 282, 283

Jopt und Behrend haben diese Auffassung protestiert:

„Das betrifft insbesondere die bar jeder wissenschaftlich gebotenen Zurückhaltung formulierten Folgerungen der Autoren in Bezug auf die Qualifikationsanforderungen an Sachverständige im Familienrecht. Nicht nur ihr Schluss von der „nachweislich höhere(n) Qualität“ solcher Expertisen, die von Rechtspsychologen erstellt wurden, auf deren herausragende Qualifikation für familienge-
richtliche Begutachtung ist unzulässig. Hier handelt es sich um ein methodisches Artefakt, da der Beweis für die Überlegenheit der von ihnen vertretenen Begutachtungsmethodik für das Kindeswohl bisher nicht erbracht wurde. „

zitiert nach Jopt und Behrend, Fehlerhafte Gutachten im Familienrecht – Stellungnahme des FSLS

Der BDP fordere durch Köhler bereits in der Vergangenheit, dass nur die Rechtspsychologen (nach den Richtlinien des BDP!) als Gutachter in Betracht kommen sollen:

„Nur Diplom Psychologen und Psychologen mit einem Masterabschluss sind kompetent, als psychologische Sachverständige zu arbeiten. Der BDP fordert, dass entsprechend nur Psychologen als Sachverständige für die Beantwortung von psychologischen Fragestellungen im Rechtssystem beauftragt werden.“

zitiert nach Köhler, Stellungnahme zum FAZ-Artikel vom 12.11.2012 und
Positionspapier zur Qualifikation von psychologischen
Sachverständigen im Bereich der Rechtspsychologie

Meiner Auffassung nach sind Gutachten von Rechtspsychologen wissenschaftlicher, nachvollziehbarer und besser – nicht zwingend aber fehlerfrei

Michael Langhans, Volljurist

Der Gesetzgeber hat diesen Fakt bisher unberücksichtigt gelassen.

Daher bietet Köhler zumindest an, dass die Gutachter die folgenden Qualifikationen nachweisen müssen, was das Gericht zu prüfen hat:

„1. Abschluss als DIPLOM-PSYCHOLOGE oder ein MASTER OF SCIENCE in PSYCHOLOGIE (Urkunde der Hochschule)

  1. Einschlägige und mehrjährige Berufserfahrung in dem in Frage kommenden fachlichen Feld (z.B. Tätigkeit als Psychologe im Strafvollzug)
  2. Einschlägige und regelmäßige Aus- und Fortbildung in Rechtspsychologie (Zertifikate von Ausbildungseinrichtungen, Hochschulen, Universitäten usw.).
    und/oder
  3. Einschlägige wissenschaftliche und fachliche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften (!) oder Promotion in Rechtspsychologie
  4. Zusätzliches Zertifikat FACHPSYCHOLOGE für RECHTPSYCHOLOGIE der Deutschen Gesellschaft für Psychologie/Berufsverband Deutscher Psychologen. Eintrag im Register der Fachpsychologen für Rechtspsychologie: www.psychologenakademie.de/register_recht.
  5. Besitzt der psychologische Gutachter zudem einen MASTER-GRAD in RECHTSPSYCHOLOGIE (z.B. Master of Science in Psychology and Law)? Hat der psychologische Gutachter zusätzlich auch eine psychotherapeutische Kompetenz und braucht er die für die gutachterliche Fragestellung?
  6. Zusätzliche Qualifikation eines Psychologen (je nach Fragestellung) mit Weiterbildung zum Sachverständigen der Psychotherapeutenkammern: Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten (Vorsicht (!): das können auch Sozialarbeiter/Sozialpädagogen oder Erziehungswissenschaftler sein).
    Auch wenn die aufgeführte „Checkliste“ keinen Anspruch einer qualitativen Einstufung der rechtspsychologischen Qualifikationen erhebt und nur als grobes Kompetenzraster zu verstehen ist, so sollte ein psychologischer Gutachter mindestens die ersten drei Kriterien nachweisen können, um als fachlich qualifizierter psychologischer Sachverständiger bezeichnet werden zu können“
zitiert nach Köhler, Stellungnahme zum FAZ-Artikel vom 12.11.2012 und
Positionspapier zur Qualifikation von psychologischen
Sachverständigen im Bereich der Rechtspsychologie

Auch meiner Auffassung nach sind Gutachten von Rechtspsychologen gefühlt besser, eine eigene statistische Auswertung habe ich bisher nicht vorgenommen. Sie orientieren sich mehr an den Mindestanforderungen, begründen besser, leiten Arbeitshypothesen nachprüfbar hervor und arbeiten im Gros wissenschaftlicher und transparenter.

Die Prüfung ist aber eigentlich eine richterliche Aufgabe, der zu oft nicht nachgekommen wird, obwohl man sich Gutachten nicht ungeprüft zu eigen machen sollte.

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