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Familienpsychologische Gutachten

Warum auch Rechtsanwälte eine externe Expertise in Auftrag geben sollten

Der Alltag in Kindschaftssachen ist dicht getaktet. Akten wachsen schnell, Fristen laufen parallel, und in gutachtengeprägten Verfahren entscheidet oft ein einziges Dokument über die weitere Richtung des Falls.

Das sagt nichts über die Qualität anwaltlicher Arbeit. Es zeigt nur, wie stark sich das Familienrecht spezialisiert hat. Wer zugleich Mandanten führt, Termine vorbereitet, Anträge formuliert und Vergleichsoptionen prüft, kann nicht jede gutachtenkritische Detailfrage mit derselben Tiefe aufarbeiten.

Gerade deshalb ist ergänzende fachliche Expertise sinnvoll. Sie ersetzt keine anwaltliche Leistung, sondern schärft sie. Das gilt umso mehr, weil Gerichte Sachverständigengutachten nicht bloß übernehmen dürfen, sondern deren Tragfähigkeit selbst prüfen müssen. Genau an dieser Stelle wird externe Unterstützung praktisch relevant.

Wo anwaltliche Arbeit in gutachtenlastigen Verfahren an praktische Grenzen stößt

Kindschaftsverfahren verbinden Recht, Tatsachenaufklärung und Psychologie. Diese Verbindung ist anspruchsvoll, weil jede Ebene ihre eigenen Regeln hat. Ein guter Schriftsatz allein reicht nicht, wenn die tragenden Annahmen eines Gutachtens unklar bleiben.

Zugleich prägen Sachverständigengutachten die richterliche Sicht oft stark. Wenn Schwächen früh übersehen werden, hat das strategische Folgen für das gesamte Verfahren.

Middle-aged lawyer sits at desk stacked with files in dimly lit late-night office.

Zeitdruck und Aktenfülle sind oft nicht das Randproblem, sondern der eigentliche Engpass.

Warum allgemeine forensische Erfahrung bei Gutachten oft nicht ausreicht

Ein familienpsychologisches Gutachten darf man nicht nur nach seinem Ergebnis lesen. Entscheidend ist, ob Methode, Datengrundlage und Schlussfolgerung zusammenpassen. Schon an diesem Punkt trennt sich tragfähige Analyse von bloßem Eindruck.

Prüfbedürftig sind etwa die Anknüpfungstatsachen, also die Tatsachenbasis des Gutachtens. Sind sie sauber benannt, sind sie streitig, und bleibt der Sachverständige innerhalb seines Auftrags? Ebenso wichtig ist die Trennung zwischen Befund und Bewertung. Wer Beobachtungen, Deutungen und Empfehlungen vermischt, erschwert die Kontrolle erheblich.

Hinzu kommt die Frage der Fachkunde. Eine Berufsbezeichnung allein beantwortet noch nicht, ob die konkrete Zusatzqualifikation für familienpsychologische Begutachtung vorliegt. Gerade bei der Qualifikation von Sachverständigen im Familienrecht kommt es auf nachweisbare diagnostische und gutachterliche Kompetenz an. Fehlt diese Klarheit, kann das die Verwertbarkeit berühren.

Ein Gutachten ersetzt keine richterliche Prüfung. Es liefert Material, nicht das Urteil.

Wie Zeitdruck, Aktenumfang und Fristen die Falltiefe begrenzen

Auch sehr erfahrene Anwälte arbeiten selten an nur einem Verfahren. Mandantengespräche, Anhörungsvorbereitung, Aktenabgleich, Schriftsätze und Vergleichsgespräche laufen parallel. Dazu kommen Eilanträge, Nachfragen des Gerichts und kurzfristige Reaktionen auf neue Unterlagen.

In dieser Lage wird nicht die juristische Qualität knapp, sondern die verfügbare Tiefe. Externe Expertise schafft hier Freiraum. Sie kann ein Gutachten systematisch aufbauen, Schwachstellen strukturieren und den Stoff so aufbereiten, dass er prozessual verwertbar bleibt.

Wichtig ist die Rollenverteilung. Die Verfahrensführung bleibt beim Anwalt. Die zusätzliche Prüfung liefert keine Konkurrenz, sondern einen präzisen Zuarbeitungsgewinn. Wer diese Arbeitsteilung klug nutzt, gewinnt Zeit für Strategie, Mandantensteuerung und gerichtliche Kommunikation.

Welche Zusatzdienstleistungen Anwälte im Familienrecht konkret nutzen können

Zusatzleistungen sind nur dann hilfreich, wenn sie über allgemeine Kritik hinausgehen. Pauschale Einwände helfen selten. Gebraucht wird eine strukturierte Prüfung, die offene Fragen sichtbar macht und in eine belastbare Argumentation übersetzt.

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Das betrifft vor allem Verfahren, in denen ein Gutachten auf den ersten Blick rund wirkt, bei genauer Lektüre aber Brüche zeigt. Es geht aber auch, wenn man Lücken oder ungelöste Aspekte prüfen möchte.

Wie externe Expertise die anwaltliche Strategie messbar verbessert

Zwischen diffusem Unbehagen und verwertbarem Vortrag liegt viel Arbeit. Externe Expertise macht aus einem unguten Eindruck eine klare Struktur. Das verbessert nicht nur die Analyse, sondern die gesamte Prozessführung.

Denn je präziser die Kritik ist, desto besser lassen sich Prioritäten setzen. Nicht jede Schwäche trägt vor Gericht gleich stark. Gute Unterstützung trennt tragende Mängel von Randpunkten.

Bessere Einwendungen, präzisere Fragen und stärkere Vorbereitung auf Anhörungen

In der Praxis verlieren Verfahren oft Zeit, weil Einwendungen zu breit werden. Wer zwanzig Nebensachen angreift, schwächt den Blick auf drei zentrale Fehler. Externe Analyse hilft, genau das zu sortieren.

Typische Ansatzpunkte sind fehlende Tatsachengrundlagen, methodische Sprünge, vermischte Befunderhebung und Bewertung oder eine nicht erkennbare Alternativenprüfung. Auch die Überschreitung des Beweisbeschlusses ist relevant. Der Sachverständige hat den Auftrag des Gerichts zu beantworten, nicht ihn eigenmächtig zu erweitern oder rechtlich zu subsumieren.

Für Anhörungen ist diese Vorarbeit besonders wertvoll. Sie schafft klare Fragen, kurze Angriffslinien und eine bessere Reaktion auf Ausweichantworten. Wer vorbereitet in die Anhörung geht, führt das Gespräch anders. Die Verhandlung wird präziser, weil sie sich auf prüfbare Punkte konzentriert.

Externe Expertise ist dann nützlich, wenn sie offene Fragen schärft und nicht neue Unklarheit produziert.

Mehr Ruhe im Mandat und klarere Erwartungen der Mandanten

Mandanten interessiert selten die Methodendebatte im Detail. Sie wollen wissen, wo das Verfahren steht, welche Risiken bestehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Eine saubere externe Prüfung hilft, genau das verständlich zu erklären.

Das wirkt sich auf die Mandatsführung aus. Wenn Chancen und Grenzen klar benannt sind, sinken Missverständnisse. Gleichzeitig wächst die Akzeptanz für verfahrensleitende Entscheidungen, etwa für einen Ergänzungsantrag, eine gezielte Stellungnahme oder die Konzentration auf wenige Kernpunkte.

Auch emotional entlastet das. Viele Mandate eskalieren nicht wegen der Rechtslage, sondern wegen unklarer Erwartungen. Klare fachliche Einordnung schafft Ruhe, weil sie das Verfahren in einen nachvollziehbaren Rahmen setzt. Für die Vorbereitung einzelner Verfahrensschritte kann auch die Prüfung der Gutachter-Aufklärung relevant sein, etwa wenn schon am Beginn der Begutachtung Fehler lagen.

Warum Zusatzdienstleistungen nur mit Unabhängigkeit und methodischer Strenge sinnvoll sind

Nicht jede externe Stellungnahme hilft. Gefälligkeitskritik schadet oft mehr, als sie nützt. Gerichte erkennen schnell, ob eine Stellungnahme nur das gewünschte Ergebnis absichern soll.

Deshalb zählt nicht die Schärfe des Tons, sondern die Qualität der Prüfung. Wer mit Standards, klaren Prüfschritten und offener Ergebnisführung arbeitet, schafft Vertrauen. Wer nur Schlagworte liefert, verliert es.

Ergebnisoffen prüfen statt ein gewünschtes Resultat liefern

Eine brauchbare Stellungnahme muss ergebnisoffen sein. Sie kann zu dem Resultat kommen, dass ein Gutachten im Kern tragfähig ist. Auch das ist ein valides Ergebnis. Gerade diese Offenheit macht die Arbeit glaubwürdig.

Parteifarbene Überzeichnung nützt vor Gericht wenig. Sie verstärkt eher das Misstrauen, das privat veranlassten Bewertungen ohnehin oft entgegengebracht wird. Dagegen überzeugt eine methodisch saubere Kritik, die konkrete Mängel mit dem Gutachtentext, dem Auftrag und den fachlichen Standards verbindet.

Routine und Bekanntheit eines „Standardgutachters“ ersetzen diese Prüfung nicht. Qualität zeigt sich nicht im Ruf, sondern in Transparenz, Fachkunde und belastbarer Begründung.

Ergänzung der anwaltlichen Kernarbeit, nicht ihr Ersatz

Zusatzdienstleistungen haben eine klare Funktion. Sie vertiefen die Analyse dort, wo Spezialwissen und Detailarbeit viel Zeit kosten. Die rechtliche Taktik, die Antragstellung und die Mandantenführung bleiben anwaltliche Aufgaben.

Gerade deshalb funktioniert die Zusammenarbeit. Der Anwalt behält die Leitung des Verfahrens. Die externe Expertise liefert den fachlich dichten Unterbau für Einwendungen, Fragen und strategische Entscheidungen. Diese Arbeitsteilung ist sachlich, effizient und gerichtsfest.

Fazit

Externe Expertise lohnt sich vor allem in komplexen, gutachtenlastigen und zeitkritischen Verfahren. Sie macht anwaltliche Arbeit nicht überflüssig, sondern präziser. Das ist der entscheidende Punkt.

Wer Gutachten früh auf Tragfähigkeit, Fachkunde und methodische Sauberkeit prüft, gewinnt Spielraum. Schriftsätze werden klarer, Anhörungen fokussierter, und die Mandatsführung wird ruhiger. Gerade im Familienrecht ist das mehr als Komfort, weil die Qualität der Prüfung die Richtung des Verfahrens mitbestimmt.

Die beste Zeit für diese Unterstützung ist nicht nach der Eskalation, sondern davor. Wer Schwachstellen früh erkennt, kann Verfahren aktiver steuern und muss nicht bloß auf das reagieren, was ein Gutachten vorgibt.

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Familienpsychologische Gutachten

Gutachten im Familienrecht: Expertise von Langhans und Naudszus

Wer im Familiengericht nur auf Paragrafen schaut, sieht oft nur die halbe Akte. In Kindschaftsverfahren prägen psychologische Gutachten den Ausgang vieler Entscheidungen spürbar. Gerade deshalb reicht es nicht, ein Gutachten bloß zu lesen. Es muss geprüft werden, ob es formell, rechtlich und methodisch sauber erstellt und damit rechtlich verwertbar und fachlich belastbar ist.

Genau hier liegt die besondere Stärke der gemeinsamen Expertise. Michael Langhans beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der kritischen Analyse familienpsychologischer Gutachten. Er hat an die 1.000 Gutachten gelesen und Hunderte davon inhaltlich aufgearbeitet und kritisiert, einige davon während seiner Zeit als Rechtsanwalt, viele danach. Er kennt damit die Gutachtensarbeit vieler etablierter, bekannter, aber auch unbekannter familienpsychologischer Gutachter und die Unterschiede in der Arbeitsweise von Psychiatern und Psychologen. Er kann zudem einschätzen, ob und wie intensiv unterschiedliche Oberlandesgerichte mit Kritik am Gutachten auseinandersetzen.

Mirjam Naudszus ergänzt diese Arbeit als Psychologin mit rechtspsychologischem Arbeits- und Beratungsschwerpunkt.

Zusammen entsteht eine Verbindung, die juristische Prüfung und psychologische Einordnung auf höchstem Niveau zusammenführt.

Michael Langhans, juristische Spezialisierung auf Gutachten und ihre Verwertbarkeit

Psychologische Sachverständigengutachten haben im Familienrecht ein großes Gewicht. Schmidt hat 2020 beschrieben, dass Richter ihren Einfluss auf Entscheidungen selbst als erheblich einschätzen. Wenn ein Gutachten so stark wirkt, dann steigen auch die Anforderungen an dessen Qualität. Es muss nachvollziehbar sein. Es muss seine Schlüsse offenlegen. Und es muss sich an fachlichen Standards messen lassen.

Michael Langhans hat genau an diesem Punkt seine Spezialisierung aufgebaut. Sein Fokus liegt nicht im abstrakten Familienrecht, sondern in der Frage, wann ein Gutachten tragfähig ist und wann nicht. Das ist ein feiner, aber wichtiger Unterschied. Denn die juristische Praxis leidet oft nicht an fehlenden Regeln, sondern an einer zu schwachen Prüfung ihrer tatsächlichen Grundlage – oder dass niemand mehr die hunderte Seiten Gutachten liest.

Middle-aged jurist at wooden desk in dim study reads document amid stacks of reports and folders.

Wie aus langjähriger Praxis eine besondere Gutachtenkompetenz entstanden ist

Langhans arbeitet seit vielen Jahren mit familienrechtlichen Verfahren. Aus dieser Praxis ist eine seltene Vergleichserfahrung entstanden. Wer an die tausend Gutachten gelesen hat, erkennt Muster schneller. Er sieht, welche Fehler immer wieder auftauchen. Und er erkennt auch, wann ein Gutachten solide gearbeitet ist. Im Grunde kann er in 30 Minuten erkennen, ob ein Gutachten Angriffspunkte offenkundig bietet oder nicht.

Diese Breite ist mehr als eine imposante Zahl. Sie schafft einen Maßstab. Qualität lässt sich nur dann verlässlich beurteilen, wenn man viele verschiedene Vorgehensweisen kennt. Genau daran fehlt es in der Praxis oft. Viele Gerichte arbeiten mit vertrauten „Stammgutachtern“. Das schafft Routine, aber auch blinde Flecken. Wer fast nur denselben Stil sieht, hält leicht auch Schwächen für normal.

Langhans arbeitet daher nicht aus der Perspektive eines Einzelfalls allein. Er vergleicht, ordnet ein und prüft, ob ein Gutachten im Lichte der Rechtsprechung und der fachlichen Mindeststandards standhält. Beispiele solcher Analysen finden sich in den Beispielen kritischer Gutachtensrezensionen.

Was die Kritische Gutachtensrezension an seiner Arbeit besonders macht

Mit der Kritischen Gutachtensrezension hat Michael Langhans eine eigene Herangehensweise entwickelt. Ihr Kern ist klar: Ein Gutachten darf nicht nur am Ergebnis gemessen werden. Es muss auch in seinem Aufbau, seiner Begründung und seiner Prüfbarkeit (Transparenz und Wissenschaftlichkeit) überzeugen.

Diese Methode ist für Juristen besonders anschlussfähig. Sie übersetzt psychologische Gutachten in eine Form, die sich an gerichtlichen Prüfpflichten orientiert und die jedermann aus seinem universitären Studium kennt. Geprüft werden etwa formelle Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit, Wissenschaftsbezug und die Frage, ob das Gutachten auf einer sauberen Tatsachengrundlage aufbaut. Damit schließt die Arbeit an die Linie der Rechtsprechung an, nach der Gerichte Gutachten nicht ungeprüft übernehmen dürfen.

Je größer das Gewicht eines Gutachtens ist, desto höher sind die Anforderungen an Transparenz und Nachprüfbarkeit.

Wichtig ist auch die Haltung dahinter. Es geht nicht um pauschale Ablehnung von Gutachten. Gute Gutachten können Verfahren beruhigen und Entscheidungen verständlicher machen. Sie bieten zudem Lösungsansätze, helfen bei der Reflexion eigener Verschuldensanteile und damit bei der Bildung einer positiven Zukunftsperspektive.

Kritik hat daher nicht das Ziel, Expertise zu diskreditieren. Sie soll bessere Qualität erzwingen. Wer sich mit der Frage nach der Wissenschaftlichkeit familienpsychologischer Gutachten befasst, versteht schnell, warum Langhans so stark auf formelle und methodische Punkte achtet.

Mirjam Naudszus bringt die fachpsychologische Sicht mit rechtspsychologischem Schwerpunkt ein

Wo juristische Prüfung endet, beginnt oft die fachpsychologische Detailarbeit. Genau dort setzt Mirjam Naudszus an. Sie ist M.Sc. Psychologin mit rechtspsychologischem Arbeitsschwerpunkt. Diagnostik liegt ihr um Blut und ist wesentlicher Bestandteil Ihrer Ausbildung gewesen – was mancher Gutachter so nicht nachweisen kann. Im familiengerichtlichen Kontext ist dies kein Zusatzwissen am Rand. Es ist ein eigener Prüfungsraum.

Denn Gutachten bestehen nicht nur aus Schlussfolgerungen. Sie beruhen auf Gesprächen, Beobachtungen, Tests, Aktenauswertung und Interaktionsbeschreibungen. Ob diese Bausteine sauber eingesetzt wurden, lässt sich nur mit psychologischem Fachwissen sicher einordnen. Mirjam Naudszus bringt diese Perspektive ein, ohne den gerichtlichen Rahmen aus dem Blick zu verlieren.

Middle-aged female psychologist sits with notepad and files in modern room, gazing pensively.

Warum die fachpsychologische Perspektive bei familienrechtlichen Gutachten unverzichtbar ist

Kindschaftsverfahren verbinden Recht und Psychologie auf engem Raum. Das Gericht muss entscheiden. Die Tatsachengrundlage wird aber oft mit psychologischen Methoden erhoben und bewertet. Deshalb reicht es nicht, nur das Ergebnis zu kennen. Man muss verstehen, wie es entstanden ist.

Die fachpsychologische Sicht hilft genau dabei. Sie prüft, ob Explorationen sauber geführt wurden, ob Interaktionen nachvollziehbar beschrieben sind und ob Testverfahren überhaupt passen. Auch die Trennung von Beobachtung und Bewertung ist hier wichtig. Wenn Daten und Deutung ineinanderlaufen, verliert ein Gutachten an Prüfbarkeit.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt. In manchen Verfahren spielen Sprache, Kultur und familiäre Prägung eine große Rolle. Dann kann schon die Art der Gesprächsführung Einfluss auf den Befund haben. Eine rechtspsychologisch geschulte Fachperspektive erkennt solche Schwachstellen schneller und kann sie sachlich einordnen.

Was ein rechtspsychologischer Arbeitsschwerpunkt in der Praxis bedeutet

Ein rechtspsychologischer Schwerpunkt bedeutet, psychologische Erkenntnisse auf die Anforderungen gerichtlicher Verfahren zu beziehen. Es geht also nicht nur um Diagnosen. Es geht auch um Grenzen. Was kann eine psychologische Aussage tragen, und was nicht mehr? Und: Wie mache ich das Ergebnis für den Juristen deutlich?

In der Praxis heißt das: Methoden müssen zum Auftrag passen. Schlüsse müssen aus mehreren Befunden hergeleitet werden. Widersprüche dürfen nicht verdeckt bleiben. Und belastende Familiensituationen verlangen einen besonders sorgfältigen Umgang mit Sprache, Bewertung und Prognose.

Mirjam Naudszus ergänzt damit die juristische Sicht von Langhans an der richtigen Stelle. Während er die rechtliche Verwertbarkeit und die gerichtliche Anschlussfähigkeit prüft, ordnet sie die fachpsychologische Qualität ein. Wer familienpsychologische Gutachten prüfen will, braucht genau diese Präzision.

Warum die Verbindung beider Expertisen für Juristen und betroffene Familien besonders wertvoll ist

Eine rein juristische Sicht kann methodische Schwächen übersehen. Eine rein psychologische Sicht erfasst nicht immer die rechtlichen Folgen. Die Verbindung beider Perspektiven schafft deshalb ein vollständigeres Bild. Das ist der eigentliche Mehrwert.

Im Familienrecht hängen an Gutachten oft weitreichende Entscheidungen. Es geht um Sorge, Umgang, Lebensmittelpunkt und Bindungen. Fehler wirken hier nicht abstrakt. Sie treffen Familien im Alltag. Deshalb braucht es eine Prüfung, die sowohl rechtlich als auch fachpsychologisch belastbar ist.

Jurist und Psychologin sitzen an runden Tisch in Meeting-Raum und besprechen Dokument bei dramatischer Beleuchtung.

Zwei Blickwinkel, ein Ziel, bessere Entscheidungen im Sinne des Kindeswohls

Die gemeinsame Linie ist klar. Beide Perspektiven zielen auf bessere Entscheidungsgrundlagen. Gute Gutachten helfen Gerichten, Eltern und Kindern. Sie erhöhen die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen. Sie können Konflikte auch deshalb beruhigen, weil ihre Gedankengänge offenliegen und überprüfbar sind.

Schwache Gutachten haben die gegenteilige Wirkung. Sie verlängern Verfahren, verschärfen Misstrauen und berühren im schlimmsten Fall Verfahrensfairness, Grundrechte und Kindeswohl. Aus den Dokumenten ergibt sich deutlich, dass gerade mangelnde Nachvollziehbarkeit, unklare Tatsachengrundlagen und fehlender Bezug zum aktuellen Fachstand besonders problematisch sind.

Gute Gutachten schaffen Klarheit. Fehlerhafte Gutachten schaffen neue Konflikte.

Die Zusammenarbeit von Langhans und Naudszus ist deshalb nicht auf Konfrontation angelegt. Sie ist auf Qualität gerichtet. Der Maßstab lautet nicht: Wer hat recht? Der Maßstab lautet: Ist die Grundlage für eine gerichtliche Entscheidung tragfähig?

Für wen diese kombinierte Expertise besonders hilfreich ist

Diese Verbindung spricht mehrere Gruppen an, weil jede von ihr auf andere Weise profitiert:

  • Anwältinnen und Anwälte gewinnen eine präzisere Grundlage für Einwendungen gegen Gutachten.
  • Verfahrensbeistände und andere Beteiligte erhalten klarere Kriterien für die Bewertung psychologischer Aussagen.
  • Eltern in hochstrittigen Verfahren verstehen besser, wo die Stärken und Schwächen eines Gutachtens liegen.
  • Fachlich interessierte Leser bekommen einen Zugang, der Recht und Psychologie sauber zusammenführt.

Gerade im professionellen Umfeld schafft diese Doppelperspektive einen Vorteil. Sie macht komplexe Gutachten nicht einfacher, aber besser lesbar und rechtlich greifbarer.

Woran sich echte Expertise bei Gutachtenkritik und Rechtspsychologie erkennen lässt

Echte Expertise beginnt nicht beim Titel. Sie zeigt sich an Erfahrung, Methode und aktueller Fachkenntnis. Wer Gutachten ernsthaft prüfen will, muss Standards kennen, Rechtsprechung einordnen können und Fehler präzise benennen. Allgemeine Skepsis reicht nicht. Pauschales Vertrauen auch nicht.

Im familiengerichtlichen Bereich ist das besonders wichtig, weil psychologische Diagnostik schnell Autorität ausstrahlt. Diese Autorität darf aber nicht die Prüfung ersetzen. Ein Gutachten muss transparent sein. Es muss seine Schlüsse belegen. Und es darf Daten und Bewertung nicht vermischen.

Rulers and magnifying glasses positioned over document pages with strong contrasts and dramatic shadows.

Erfahrung, Methodik und rechtliche Anschlussfähigkeit als entscheidende Merkmale

Belastbare Fachkompetenz zeigt sich daran, ob Kritik konkret wird. Wer echte Expertise hat, kann benennen, wo ein Gutachten unsauber arbeitet, welche Standards fehlen und warum dies rechtlich wichtig ist. Er oder sie bleibt nicht bei Wertungen stehen, sondern begründet sie.

Dazu gehört auch die Kenntnis des prozessualen Rahmens. Schon der richtige Beweisbeschluss in Kindschaftssachen beeinflusst, was ein Gutachten leisten darf und was nicht. Ebenso wichtig sind aktuelle wissenschaftliche Maßstäbe, eine saubere Hypothesenbildung und der nachvollziehbare Umgang mit widersprüchlichen Befunden.

An diesen Punkten wird die gemeinsame Expertise von Michael Langhans und Mirjam Naudszus sichtbar. Sie verbindet juristische Anschlussfähigkeit mit fachpsychologischer Genauigkeit. Auf Michael Langhans Pro ist genau dieser fachlich vertiefte Ansatz erkennbar. Er richtet sich an Leser, die mehr wollen als bloße Schlagworte und sich für belastbare Maßstäbe interessieren.

Fazit

Die Stärke dieser Zusammenarbeit liegt in ihrer klaren Arbeitsteilung. Michael Langhans bringt jahrelange Spezialisierung auf familienpsychologische Gutachten, ihre Verwertbarkeit und die Kritische Gutachtensrezension ein. Mirjam Naudszus ergänzt diese Linie mit fachpsychologischer und rechtspsychologischer Kompetenz.

Gerade im Familienrecht braucht es diese doppelte Perspektive. Denn ein Gutachten ist nur dann hilfreich, wenn es zugleich fachlich sauber und rechtlich prüfbar ist. Die gemeinsame Expertise schafft genau diese Verbindung und trägt damit zu mehr Klarheit, besserer Prüfung und tragfähigeren Entscheidungen bei.

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Familienpsychologische Gutachten

Gutachten selbst prüfen: Was Sie erkennen können und wo Hilfe nötig ist

Ein familienpsychologisches Gutachten kann im Streit um Sorgerecht oder Umgang mehr Gewicht haben, als vielen Eltern lieb ist. Oft prägt es den Blick des Gerichts auf Bindung, Erziehungsfähigkeit und Kindeswohl.

Deshalb fühlen sich viele Mütter und Väter einem solchen Text ausgeliefert. Das müssen Sie nicht. Sie können ein Gutachten selbst prüfen, erste Schwächen erkennen und Ihre Beobachtungen geordnet festhalten. Genau dort beginnt ein klarer, ruhiger Umgang mit dem Verfahren.

Diese Punkte können Sie bei einem Gutachten selbst prüfen

Ein Gutachten wirkt oft abschließend. Beim genauen Lesen zeigt sich aber schnell, ob die Grundlage überhaupt stimmt. Für eine erste Prüfung brauchen Sie keine Fachausbildung, sondern Zeit, Ruhe und einen Stift.

Mutter mittleren Alters markiert dickes gestempeltes Dokument mit gelbem Marker am Küchentisch, Kind spielt daneben.

Sind alle Unterlagen vollständig, aktuell und richtig zugeordnet?

Prüfen Sie zuerst, worauf sich das Gutachten stützt. Wurden wichtige Akten, Arztberichte, Schul- oder Kita-Informationen, frühere Stellungnahmen und neue Entwicklungen überhaupt einbezogen? Wenn Unterlagen fehlen oder veraltet sind, kann das Bild schief werden.

Achten Sie auch auf einfache Fehler. Manchmal werden Daten verwechselt, Aussagen dem falschen Elternteil zugeordnet oder ältere Ereignisse wie aktuelle Tatsachen behandelt. Solche Punkte wirken klein, können das Ergebnis aber mitprägen.

Hilfreich ist eine einfache Liste mit drei Spalten: Was fehlt, wo steht der Fehler, welcher Beleg liegt vor. So behalten Sie den Überblick und verlieren sich nicht im Gesamttext.

Passen Aussagen, Beobachtungen und Schlussfolgerungen wirklich zusammen?

Lesen Sie das Gutachten nicht nur auf Inhalt, sondern auch auf Logik. Beschreibt der Text gelungene Eltern-Kind-Kontakte, stabile Abläufe oder kooperatives Verhalten, endet aber mit einer stark negativen Empfehlung? Dann lohnt sich ein zweiter Blick.

Markieren Sie Widersprüche direkt mit Seitenzahl. Schreiben Sie daneben kurz, was nicht zusammenpasst. Je genauer Sie arbeiten, desto besser lässt sich später zeigen, dass nicht Ihr Eindruck das Problem ist, sondern die innere Linie des Gutachtens.

Wenn Sie ein Gutachten selbst prüfen, suchen Sie nicht zuerst nach Fachbegriffen, sondern nach Bruchstellen zwischen Tatsachen und Ergebnis.

Typische Warnzeichen, die Eltern in Gutachten oft übersehen

Viele Schwächen fallen nicht durch einen groben Fehler auf. Sie stecken im Ton, in Auslassungen oder in einer dünnen Begründung. Gerade das übersehen Eltern oft, weil sie sich auf einzelne belastende Sätze fixieren.

Red warning flags line a path with scattered papers; a magnifying glass examines a document on gray background.

Einseitige Sprache, Auslassungen und falsch wiedergegebene Aussagen

Achten Sie auf die Wortwahl. Wird ein Elternteil durchgehend kritisch beschrieben, der andere aber milder? Klingt ein Satz wie eine Beobachtung, obwohl er nur eine Wertung ist? Sprache lenkt den Eindruck oft stärker als Fakten.

Problematisch ist auch, wenn Aussagen verkürzt wiedergegeben werden. Aus einem differenzierten Satz wird dann ein Vorwurf. Ebenso kritisch ist das Weglassen entlastender Umstände, etwa gelungener Umgänge, Unterstützung im Alltag oder nachweisbarer Belastungen auf der anderen Seite.

Wer mehr über solche Muster lesen will, findet unter familienpsychologische Gutachten prüfen eine Übersicht typischer fachlicher Schwachstellen.

Unklare Methoden und fehlender Bezug zum Kindeswohl

Ein Gutachten muss nachvollziehbar zeigen, wie Gespräche, Beobachtungen und Tests zur Empfehlung geführt haben. Es reicht nicht, dass am Ende eine Meinung steht. Der Weg dorthin muss prüfbar sein.

Fragen Sie sich daher: Welche Informationen wurden wie gewonnen? Welche Beobachtung stützt welche Schlussfolgerung? Und wo wird sichtbar, was das Kind braucht, wie seine Bindungen aussehen, welche Belastungen vorliegen und was sein Wille ist?

Das ist gerade 2026 wichtig. Im Januar 2026 hat das OLG Frankfurt am Main deutlich gemacht, dass Gerichte nicht automatisch von Manipulation ausgehen dürfen, nur weil ein Kind Kontakt ablehnt. Ein Gutachten, das vorschnell mit solchen Annahmen arbeitet und den Kindeswillen übergeht, ist besonders kritisch zu lesen.

Wo die eigene Prüfung endet und fachliche Hilfe wichtig wird

Sie können viel selbst erkennen. Aber nicht jeder Mangel lässt sich allein wirksam angreifen. Spätestens wenn rechtliche Fragen und schwere methodische Fehler im Raum stehen, braucht es Erfahrung.

Consultant points to report on table while discussing with parent couple in modern office.

Wenn Rechtsfragen, Verfahrensfehler oder schwere methodische Mängel im Raum stehen

Fachliche Unterstützung ist wichtig, wenn ein Gutachten rechtliche Bewertungen übernimmt, den Beweisbeschluss überschreitet oder Anzeichen von Befangenheit erkennbar sind. Dasselbe gilt, wenn Tests unklar eingesetzt wurden oder die Methode insgesamt zweifelhaft wirkt. Psychologische Zusatzexpertise erhalten Sie von meiner Kollegin Frau Naudzsus.

Solche Punkte sind mehr als bloße Unstimmigkeiten. Sie können dazu führen, dass das Gericht nachbessern lassen oder sogar neu begutachten muss, wenn das Gutachten unklar, unvollständig oder methodisch schwach ist.

Wenn Sie ein Gutachten angreifen, ergänzen oder gezielt hinterfragen wollen

Hier zeigt sich der Wert von Expertise sehr praktisch. Fachleute helfen dabei, Einwände präzise zu formulieren, Fragen an den Sachverständigen vorzubereiten und Fehler rechtlich einzuordnen.

Außerdem lässt sich eine Stellungnahme viel wirksamer aufbauen, wenn Beanstandungen nicht nur gesammelt, sondern sauber sortiert und begründet sind. Das nimmt Druck aus der Situation, weil Sie nicht mehr auf Bauchgefühl reagieren, sondern auf eine klare Linie.

So gehen Sie nach der ersten Prüfung sinnvoll weiter vor

Nach dem ersten Lesen brauchen Sie Ordnung. Sonst bleibt am Ende nur das Gefühl, dass etwas nicht stimmt. Besser ist ein fester Ablauf.

Mit Notizen, Belegen und einer klaren Reihenfolge arbeiten

Gehen Sie Schritt für Schritt vor:

  1. Lesen Sie das Gutachten einmal komplett und markieren Sie auffällige Stellen.
  2. Lesen Sie es ein zweites Mal und notieren Sie Seitenzahlen, Zitate und Widersprüche.
  3. Ordnen Sie jede Beanstandung einem Beleg zu, etwa einer Akte, E-Mail oder Bescheinigung.
  4. Lassen Sie erst danach bewerten, welche Punkte im Verfahren wirklich tragen.

So vermeiden Sie vorschnelle Reaktionen. Außerdem wird aus Ärger eine brauchbare Arbeitsgrundlage.

Nicht jede Unstimmigkeit ist entscheidend, aber manche Fehler sind es

Ein Zahlendreher oder ein ungenauer Satz ist ärgerlich. Entscheidend sind aber Mängel, die das Ergebnis beeinflussen. Dazu zählen eine fehlende Tatsachenbasis, deutliche Widersprüche, mangelnde Neutralität und eine Empfehlung, die nicht nachvollziehbar hergeleitet wird.

Richten Sie Ihren Blick deshalb immer auf die Frage: Hätte das Gutachten ohne diesen Fehler anders ausfallen können? Wenn die Antwort ja lautet, ist der Punkt meist wichtig.

Was am Ende wirklich zählt

Sie können ein Gutachten selbst prüfen, und zwar auf Vollständigkeit, Aktualität, Widersprüche, Sprache und Nachvollziehbarkeit. Das ist kein Ersatz für Fachwissen, aber ein starker erster Schritt.

Sobald es um methodische Mängel, rechtliche Einordnung oder wirksame Einwände vor Gericht geht, braucht es erfahrene Unterstützung. Wer ruhig dokumentiert, sauber sortiert und dann gezielt prüfen lässt, gibt dem Gutachten nicht das letzte Wort.

Sie brauchen Hilfe beim Gutachten prüfen?

Wir können Ihnen natürlich auch helfen, mit unserer langjährigen Expertise.

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Bewertungen Langhans und Naudszus

Anbei aktuelle Bewertungen unserer Arbeit

Lieber Herr Langhans,

liebe Frau Naudszus,

Tausend Dank für die Zusendung Ihrer Arbeiten! Ich kann kaum beschreiben, wie erleichtert ich bin, dass Sie beide den Auftrag noch rechtzeitig vor Fristende der Stellungnahme meiner Anwältin fertigstellen konnten. Ich kann nun endlich ein wenig zur Ruhe kommen und mich auf die nächste Umgangs-Verhandlung am Amtsgericht Ende April vorbereiten. Ich war zwischenzeitlich ein nervöses Wrack, das nur noch funktioniert hat.

Ich hatte geahnt, dass das Gutachten an einigen Stellen nicht professionell und wissenschaftlich genug formuliert ist, als Laie sind mir allerdings sprachlich nur die schwammigen, uneindeutigen Formulierungen und die unterschwellige, negative Tendenz in meine Richtung aufgefallen. Ich konnte es selbst nicht benennen. Ihre kritische und konkrete Auseinandersetzung ist genau das, was ich in meiner Situation, dazu noch absolut kurzfristig, benötigt habe. DANKE!

Viele Grüße

Rückmeldung vom 13.04.2026

Hallo Herr Langhans,

herzlichen Dank auch an Frau Naudszus. Ich habe Ihre beiden Arbeiten gelesen und bin beeindruckt. Ich habe alles meinem RA gesendet. Habe ihn auf die Empfehlung auf Seite 68, Anforderung der Videoaufnahmen wegen falscher Zitate, hingewiesen und ihm auch Ihre E-Mail mit der Empfehlung zum Umgang mit Ihrer Arbeit gesendet.

Wollen Sie und Frau Naudszus weiter informiert bleiben, wie das Gericht mit Ihren Arbeiten umgeht ? Dann schreibe ich Ihnen gern.

Viele Grüße

Rückmeldung 27.04.2026
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Familienpsychologische Gutachten

Schreibfehler in Gutachten

Zwar sollten einzelne und vereinzelte Schreibfehler in Gutachten nicht zu einer Unverwertbarkeit führen. Wenn aber die Fehler überhand nehmen, ist der Rückschluss auf fehlende Wissenschaftlichkeit und fehlende Erstellung nach bestem Wissen und Gewissen offenkundig:

  • Kindesawohlgefärdung,
  • regeln,
  • etlichen Erziehung,
  • Kindesdwohlgefärdung,
  • belastungswerte,
  • Es soll Lewis erhoben werden statt Beweis erhoben werden
  • min Tin statt Martin

sind Fehler, die so in dieser Massiertheit, dieser Anzahl und dieser Art und Weise fehlende Sorgfalt bei der Gutachtenserstellung indizieren.

Auch um Fristen zu wahren sollte man solche Schreibfehler in familienpsychologischen Gutachten zurückgeben mit der Aufforderung, der Gutachter möge ein fachlich und sprachlich einwandfreies Gutachten innerhalb der nächsten zwei Wochen vorlegen. Wie aber in anderen Artikeln bereits gesagt wünschte ich mir hier Initiative von Richter:innen. Insbesondere Fehler in Überschriften muss man sehen und rügen – oder sich den Vorwurf gefallen lassen, das Gutachten nicht gelesen zu haben.

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Familienpsychologische Gutachten

Falsche Auflage Mindestanforderungen berücksichtigt

Es kommt immer wieder vor, dass Gutachter sich auf die falsche Auflage der Mindestanforderungen beziehen:

Das Gutachten ist gemäß den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigen­gutachten im Kindschaftsrecht (erarbeitet unter Mitwirkung einschlägiger Fachverbände der Arbeitsgruppe Familienrechtlicher Gutachten, 2. Auflage 2019, www.psychologenverlag.de) erstattet worden.

aus einem Gutachten, das am 26.02.2026 fertiggestellt wurde.

Falsche Mindestanforderungen führen nicht automatisch zu falschem

Richtig ist, dass seit dem 22.09.2025 die 3. Auflage 2025 gilt. Hierüber hatte ich berichtet, auch dass die Unterschiede nicht sehr groß sind und daher die falsche Zitierung inhaltlich nicht zu einem unverwertbaren Gutachten führt.

Gutachten nicht nach bestem Wissen und Gewissen erstellt

Ein solches Gutachten ist aber sicherlich nicht nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und basiert auch nicht auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Ob ein alter Baustein ungeprüft verwendet wurde oder der Gutachter/die Gutachterin nicht „up-to-date“ ist, kann dahingestellt bleiben. Ein solches Gutachten lässt m.E. den Rückschluss auf fehlende Professionalität, fehlende Wissenschaftlichkeit und fehlende aktuelle Erkenntnisse zu, vor allem aber den Rückschluss, dass nicht die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt wurde.

Auch hier habe ich kein Verständnis, dass beim Zitieren der Mindestanforderungen in einer falschen Auflage das Gericht nicht rechtzeitig eingreift und das Gutachten zurüclgeben lässt.

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Familienpsychologische Gutachten

Übertragungsfehler Spracherkennung und Diktate bei Gutachten

In einem Gutachten habe ich das folgende Goldstück gefunden:

Herr R. (16.10.2025) habe mein Tin vor etwa 6 Monaten bei der Herausnahme kennen gelernt.

aus einem Gutachten von 2026

Wie heißt das Kind? Richtig, Martin. Offenkundig hat die Spracherkennung versagt, was noch nachvollziehbar ist. Das Problem dabei ist nicht dieser (peinliche) Fehler, sondern dass solche Fehler deutlich machen, dass man sich oft auf gar keine Wiedergabe im Gutachten verlassen kann. Wer garantiert denn, dass die anderen Stellen richtig sind? Übertragungsfehler Spracherkennung und Diktate dürfen nicht vorkommen, insbesondere nicht da Gutachter ja nach echtem Stundenaufwand bezahlt werden. Wenn Übertragungsfehler in Spracherkennung oder Diktate vorkommen, dann scheint nicht sorgfältig gearbeitet worden zu sein. Und mein Problem sind nicht die Fehler, die ich erkenne, sondern die, die man nicht erkennt. Das Vertrauen in die Ordentlichkeit solcher Gutachten fehlt dann.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem vergleichbaren Fall (falscher Name im Gutachten) sogar der Großmutter die Schuld gegeben. Diese hätte die Gutachterin korrigieren müssen. Dabei hat das Oberlandesgericht verkannt, dass wir alle nicht wissen, wann der Fehler in das Gutachten gerutscht ist – außer wir dürfen die Audiodateien der Diktate lesen.

Fehler beim Diktieren und Transkribieren bei Gutachten

Die folgenden Fehler können beim Diktieren oder Transkribieren auftreten in familienpsychologischen Gutachten:

  • Es kann falsch verstanden worden und daher falsch diktiert worden sein.
  • Es kann falsch gesagt und dann wie gehört (aber eben falsch) diktiert worden sein.
  • Es kann falsch gesagt und dann korrigiert diktiert worden sein (weil man ja weiss wie das Kind heisst).
  • Es kann richtig diktiert, aber falsch umgewandelt worden sein.
  • Es kann richtig umgewandelt worden sein, aber dann falsch übertragen worden sein.
  • Es kann falsch korrigiert worden sein.

Hinzu kommen dann noch Bausteinfehler, wenn im Gutachten eine Passage aus einem anderen Gutachten verwendet wird (was theoretisch möglich ist, man muss das Rad nicht zweimal erfinden).

Hierfür, für alle diese Fehler, trägt der Gutachter die Verantwortung. Solche offenkundigen Fehler muss man alsbald kritisieren. Ehrlicherweise würde ich mir wünschen, dass die Gerichte diese Fehler direkt erkennen und die Gutachten zurückgeben. Wer das Gutachten liest, der muss so etwas sehen. Aber das ist eines der Probleme: Oft hat man den Eindruck, dass nicht ordentlich (und vollständig) gelesen wird.

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Familienpsychologische Gutachten

Literatur prüfen

Literatur prüfen ist eine der wesentlichen Aufgaben einer Gutachtenskritik von familienpsychologischen Gutachten. Zwar sollten auch Richter, Anwälte und sonstige am Verfahren Beteiligte diese Prüfung von Literatur vornehmen, oftmals haben diese aber nicht ausreichend Zugang zu Literatur.

In einem aktuellen Fall, den wir prüfen durften, wird deutlich, wie sehr sich Ergebnisse unterschieden können, wenn man als gerichtlich bestellter und zertifizierter Sachverständiger überaltete Literatur verkürzt darstellt.

Literatur in familienpsychologischen Gutachten muss geprüft werden

Im von uns geprüften Gutachten ging es um die Frage der Erziehungsfähigkeit bei Cannabis-Konsum. Das Gutachten zitierte insoweit (richtig) Salzgeber in Familienpsychologische Gutachten, 7. Auflage 2020, dort S. 571:

„Was für andere Suchtverhalten gilt, kann auch bei der Beurteilung von Cannabiskonsum angelegt werden.

Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 7. Auflage 2020

Tatsächlich lautet das Zitat aber nach der obigen Passage weiter:

Nicht die zu sich genommene Substanz oder das Suchtverhalten ist alleine ihn Hinblick auf die Beurteilung von Kindeswohlbelastungen oder gar Gefährdungen entscheidungserheblich, sondern wie sich der Konsum von Suchtmitteln oder Drogen auf das Verhalten auswirkt und Familie, Firma, Finanzen, Führerschein, Fitness (Gesund hebt), Freizeit, Freunde, Freiheit belastet (acht ››F“). Sind negative Veränderungen in diesen Bereichen festzustellen oder haben sich gegenüber früheren Einschränkungen nicht wieder verbessert, so ist die Erziehungskompetenz umso geringer zu bewerten je mehr Einschränkungen in diesen Bereichen vorliegen. Kein verantwortungsvoller Elternteil würde sein Kind zur Betreuung einem unter Drogeneinfluss stehenden Menschen anvertrauen“.

Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 7. Auflage 2020
@langhans.pro

Wie findet man Fehler in Gutachten? Literatur prüfen?

♬ Originalton – Langhans.pro

Falscher Schluss ohne vollständige Literaturprüfung des Gutachtens

Der Schluss des Gutachters, „Wie Salzgeber (2020, S. 571) hinweist, ist eine akute Abhängigkeit als wesentliche Einschränkung der Erziehungsfähigkeit zu werten, insbesondere, wenn sie Konsequenzen für wesentliche Bereiche des Familienlebens nach sich zieht (was im vorliegenden Fall zutrifft).“ ist also in dieser Pauschalierung so nicht richtig, weil es eben gerade auf die Konsequenzen im Leben ankommt. Dazu muss vorab diese Einschränkungen auf das Leben (acht „F“ Familie, Firma, Finanzen, Führerschein, Fitness, Freizeit, Freunde, Freiheit) als zu klären und danach ein Rückschluss auf die Erziehungsfähigkeit zu prüfen, nicht anders herum.

Das besondere an diesem Gutachten ist aber, dass sich in Deutschland die Rechtslage zum 01.04.2024 geändert hat. Genau deswegen hat sich natürlich auch die Kommentierung von Salzgeber in Familienpsychologische Gutachten, 8. Auflage 2024, maßgeblich geändert und wurde erweitert. Dort befindet sich z.B. ein eigenes Unterkapitel zur „Beurteilung von medizinischem Cannabiskonsum auf Erziehungsfähigkeit“ in der Rn. 1077 auf S. 806, während der alte Absatz auf S. 571 abgeändert wurde. Die oben eingangs zitierte Passage findet sich nicht noch im Buch, wird aber durch konkrete Fragen nach Konsum und Auswirkungen relativiert.

Literatur prüfen statt blind vertrauen

Juristen müssen daher Literatur prüfen. Blindes Vertrauen in den Gutachter kann zu schlimmen falschen Ergebnissen führen. Wir helfen Ihnen gern.

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Familienpsychologische Gutachten

Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten (3. Auflage 2025)

Die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht sind im September 2025 in der 3. Auflage erschienen (im Folgenden „Mindestanforderungen (3. Auflage 2025)„), allerdings noch nicht (Stand 18.11.2025) auf der Webseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht.

In Zusammenarbeit mit KI habe ich die wesentlichen Änderungen herausgearbeitet. Die Änderungen habe ich in Infoboxen kommentiert.

Diese Änderungen der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten (3. Auflage 2025) sind die folgenden:

1. Organisatorische und Personelle Änderungen an den Mindestanforderungen (3. Auflage 2025)

  • Koordinationsteam: Das Koordinationsteam der Arbeitsgruppe wurde erweitert. Neben Prof. Dr. Anja Kannegießer und Brigitte Meyer-Wehage (2. Auflage) wirken in der 3. Auflage zusätzlich Karin Susanne Delerue und Wolfgang Keuter mit.
  • Mitwirkende Institutionen: Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe wurde um Vertreter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) und des Deutschen Jugendinstituts (DJI) erweitert.
  • Datenschutz-Expertise: Eine beratende Mitwirkung zum Datenschutz durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird in der 3. Auflage explizit erwähnt.
  • Gendering-Hinweis: Der redaktionelle Hinweis zum Gendering wurde präzisiert. Es wird nun klarstellt, dass auf die Verwendung von m/w/d verzichtet wird, aber sämtliche Personenbezeichnungen gleichermaßen für alle Geschlechter gelten.
  • Verfahrensrecht-Stand: Die Tabelle mit den Vorgaben aus dem geltenden Verfahrensrecht (Anhang II, Tabelle 2) wurde in der 3. Auflage auf den Stand 01.05.2025 aktualisiert (gegenüber Juli 2019 in der 2. Auflage).
  • Praktisch sind nunmehr auch die durchnummerierten Absätze, die es leichter machen zu zitieren.
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Keine wesentlichen personellen Änderungen

Allgemein haben sich keine wesentlichen Änderungen bei den Mitarbeitern ergeben. Neu hinzugekommen ist das DJI, das aber bereits viele Gutachter beinhaltet. Nach wie vor sind alle Spitzenverbände vereint.

2. Inhaltliche Änderungen an den Mindestanforderungen (3. Auflage 2025)

  • Rückmeldung durch das Gericht: Im Abschnitt zur Leitung der Sachverständigen-Tätigkeit wurde eine neue Empfehlung hinzugefügt: Das Gericht soll dem Sachverständigen eine kritische Rückmeldung zu seinem Gutachten geben, soweit dies sinnvoll ist.
  • Aktualisierung der Rechtsprechung: Die zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur wissenschaftlichen Methodik wurde aktualisiert und erweitert. Die 3. Auflage berücksichtigt neuere Entscheidungen bis März 2024 (z. B. v. 24.03.2024) im Vergleich zur 2. Auflage, die Entscheidungen bis 2017 zitierte.
  • Ton-/Videoaufzeichnung (Kindesanhörung):
    • Die 3. Auflage präzisiert die Möglichkeit der Aufzeichnung durch den Sachverständigen. Während die Eltern die Aufzeichnung weiterhin nicht beanspruchen können, wird klargestellt, dass sie durch den Sachverständigen möglich ist, sofern keine verzerrte Datenerhebung befürchtet wird.
    • Zusätzlich wurde die verfassungsrechtliche Lage zum fehlenden Anspruch der Eltern auf Videoübertragung der Kindesanhörung präzisiert (Verweis auf den Schutzzweck des § 163a FamFG).
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Wichtige inhaltliche Änderungen

Die beiden angesprochenen Punkte sind wichtig; erstaunlicherweise sind es aber v.a. eher rechtliche Ausführungen, was den Mindestanforderungen eigentlich fremd sein sollte.
Kritische Rückmeldung durch Richter, Anwälte und weitere Verfahrensbeteiligte wäre in der Tat wünschenswert, da aber das Hauptproblem kritiklose Übernahme von Gutachten ist auch kein relevanter Wunsch. Aufgabe von lernwilligen Gutachtern wäre es m.E., das Ergebnis einzufordern.
Das Thema Videoaufnahmen ist aus Sachverständigensicht nachvollziehbar, verlieren diese dadurch doch die Deutungshoheit, wenn jeder Fakt und auch Suggestivfragen ungeklärt bleiben. Gleichwohl ist es erfreulich, Aufnahmen grundsätzlich zuzulassen.
Eine Auseinandersetzung damit, dass jede Gutachtenssituation eine Verzerrung ist, fehlt leider.

3. Aussagen zum Datenschutz (DSGVO) neu in den Mindestanforderungen (3. Auflage 2025)

Die 3. Auflage enthält Klarstellungen zur Datenverarbeitung und Weitergabe des Gutachtens nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Weitergabe zur privaten Stellungnahme: Die Weitergabe des Gutachtens an private Dritte (z. B. zur Erstellung einer methodenkritischen Stellungnahme) kann auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen) gestützt werden. Das Interesse des Beteiligten überwiegt hierbei grundsätzlich, sofern die Datensicherheit (Art. 32 DSGVO) gewährleistet ist.

Verarbeitung sensibler Daten: Soweit das Gutachten besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO – z. B. Gesundheitsdaten) enthält, tritt Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO (Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen) als weitere Rechtsgrundlage hinzu.

Anonymisierungspflicht: Aufgrund des Grundsatzes der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) ist das Gerichtsgutachten im Fall der Weitergabe zur privaten methodenkritischen Stellungnahme regelmäßig zu anonymisieren.

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Datenschutz

Grundsätzlich halte ich die Aussagen zum Datenschutz für wichtig; gleichwohl sind auch dies Rechtsfragen, die den Fachverbänden nicht obliegen. Eine Anonymisierungspflicht läuft i.d.R. den berechtigten Interessen der Parteien zuwider, zumal der Beauftragte in seiner Funktion ohnehin dem Anwalt zuarbeitet und seine Funktion der des Gutachters zum Gericht gleich ist. Wie soll man Namensfehler erkennen, wenn diese anonymisiert werden müssen? Hierüber wird grundsätzlich zu diskutieren sein, wobei mein Rechtsgutachten ohnehin anderen Regeln unterfällt als eine methodenkritische Stellungnahme. Fachlich halte ich es für falsch, Daten Dritter einfach so erheben zu lassen.

Insgesamt hätte man sich gewünscht, dass in den sechs Jahren offen zutage getretene Probleme deutlicher angesprochen und präzisere Ausführungen zu diversen Aspekten erfolgen. Teils halte ich die Mindestanforderungen immer noch zu ungenau, was aber auch daran liegt dass zu wenig Juristen mitarbeiten.

Die Datenschutzaspekte sind zu langatmig und m.E. nur aus gutachterlicher Sicht formuliert. Die Interessen der Betroffenen oder Dritter werden zu wenig berücksichtigt.

Aber: Da die Mindestanforderungen (3. Auflage 2025)kein Gesetz sind, kann man hieran noch arbeiten oder gegenargumentieren.

Trotzdem bleiben die Mindestanforderungen auch in der 3. Auflage 2025 das Maß aller Dinge bei der Erstellung und Prüfung von familienpsychologischen Gutachten.

Eine Synopse erhalten Sie hier als PDF:

Quellen:

Mitteilung BRAK

Infos und Download PDF der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, 3. Auflage 2025 beim BDP

Verbindlichkeit der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten (3. Auflage 2025)

Zur Verbindlichkeit auch dieser neuen Mindestanforderungen führen diese aus:

Die Empfehlungen stellen keine Kriterien für die Überprüfung einer Gerichtsentscheidung im Rechtsmittelverfahren im Sinne rechtlich verbindlicher Mindeststandards dar. Trotzdem gehen die beteiligten Vertreter davon aus, dass sie in der Rechtsanwendung und Gutachtenpraxis Berücksichtigung finden werden.


Die Empfehlungen richten sich an Sachverständige, die Gutachten im kindschafts-rechtlichen Bereich erstellen, aber auch an die beteiligten Juristen. Sie sollen den Sachverständigen im Bereich des Familienrechts die fachgerechte Vorgehensweise und Ausarbeitung von Sachverständigengutachten erleichtern und den anderen am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Personen (v. a. Juristen, Verfahrensbei-stand, Jugendamtsvertreter) und nicht zuletzt den Begutachteten selbst helfen, das Sachverständigenvorgehen und die schriftliche Ausarbeitung nachzuvollziehen. Sie sollen jenes Maß an wissenschaftlich fundiertem Vorgehen, Transparenz und Nachvollziehbarkeit beschreiben, wie es für jede Begutachtung unverzichtbar ist.

Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, 3. Auflage 2025, 4. und 5. Absatz Seite 6

Leider wird hier die relevante Rechtsprechung nicht zitiert, was ich für falsch halte, insbesondere weil viele neue Änderungen rechtlicher Natur sind:

Die Mindestanforderungen haben zwar keine Gesetzeskraft und binden das Gericht nicht. Sie sind aber vom Sachverständigen K. zu Recht als wichtige Orientierung bei der Beurteilung des Gutachtens der Beklagten zugrunde gelegt worden (vgl. auch Hammer, a.a.O. § 163 FamFG Rn. 29a Fn. 244).

zitiert nach OLG Hamm, 24.11.2023 – 11 U 112/22

Und das OLG Schleswig:

„Die „Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten“ hat unter Beteiligung von Vertretern juristischer, psychologischer und medizinischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer, fachlich begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und unterstützt durch den XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes unter Einbindung und Mitwirkung der Landesjustizministerien die sog. „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ als Empfehlungen erarbeitet. Diese sind im Jahre 2019 in 2. überarbeiteter Auflage erschienen. Unter anderem war auch das Institut für Soziale Arbeit (ISA) beteiligt.

Auch wenn diese Empfehlungen keine Kriterien im Sinne rechtlich verbindlicher Mindeststandards darstellen, so dienen sie doch der Konkretisierung der in § 163 Abs. 1 FamFG formulierten Anforderungen an die in Kindschaftssachen zu bestellenden Sachverständigen und die zu erstattenden Gutachten und sind nach Auffassung des Senates im Rahmen der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens zu berücksichtigen, da sie eine Arbeitsgrundlage darstellen, die von den beteiligten Experten unter Einbeziehung juristischer und psychologischer Aspekte in Kenntnis der bestehenden Situation im Gutachterwesen erarbeitet wurden.“

zitiert nach OLG Schleswig, 7.5.2020 – Beschluss vom 07.05.2020 – 13 UF 4/20, Rn. 203)

Salzgeber, der die Mindestanforderungen mit unterschrieben hat, hat letzteren Beschluss als „erfreulich“ bezeichnet:

„Ein erfreulicher und die familienrechtspsychologische sachverständige Tätigkeit betreffend klärender Beschluss, der sich ausführlich mit der Qualifikation von Sachverständigen, mit der korrekten Fragestellung und der Überprüfungspflicht des Gerichts befasst.“

zitiert nach Anmerkungen von Dipl. Psych. Dr. Dr. Joseph Salzgeber zu „Anforderungen an den Beweisbeschluss und an die Qualifikation des für ein familienpsychologisches Gutachten hinzuzuziehenden Sachverständigen in NZFam 2020, 731ff.

Wenn man die Mindestanforderungen als „Mini-Kommentar“ oder „Mini-Handbuch“ verstehen möchte, dann verstehe ich nicht wieso das hier nicht klappt bei allen Aspekten.

Gleichwohl bleiben die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten (3. Auflage 2025) „verbindlich“ im Sinne der Regeln der Kunst. Nach wie vor wäre eine Verordnung ähnlich den österreichischen Regeln sinnvoll („Empfehlung für Sachverständigengutachten im Bereich des Familienrechts„). Diese verweisen dann wieder auf die Mindestanforderungen (2015).

Meinen Podcast zum Thema finden Sie auf Langhans.pro, Spotify, Tiktok und Youtube:

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Familienpsychologische Gutachten

Sind Befundtatsachen und Zusatztatsachen in einem Gutachten zu erheben

Sind Befundtatsachen und Zusatztatsachen in einem Gutachten zu erheben? Die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung in Berlin hat sich hiermit auf Anfrage eines Abgeordneten auseinandersetzen müssen (im Zusammenhang mit Anknüpfungstatsachen), also auch auch die Frage, ob Befundtatsachen und Zusatztatsachen zu berücksichtigten sind:

Befundtatsachen sind weitere tatsächliche Informationen, die aus der Sicht der/des Sachverständigen für das Gutachten relevant sind. Dafür kann die/der Sachverständige im Beweisbeschluss oder später durch das Gericht ermächtigt werden, Informationen bei Dritten einzuholen. Die Befundtatsachen und ihre Informationsquellen sind Bestandteil des Gutachtenauftrags und im Gutachten offenzulegen, um die Überprüfung zu ermöglichen.

Zusatztatsachen sind Informationen, die mit dem Gutachten in keinem Zusammenhang stehen und die Sachverständigen beiläufig bekannt geworden sind. Hier kommt eine Schweigepflicht der Sachverständigen in Betracht.

Quelle: Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksacke 19/12 429, Anfrage vom 24.06.2022, Antwort vom 15.07.2022

Die Anfrage des AfD-Abgeordneten Tommy Tabor basiert offenkundig auf meiner Arbeit. Dies ergibt sich aus dem Zitat der nichtveröffentlichten Entscheidung des OLG München, Familiensenate Augsburg, Az. 30 UF 232/15.

Diese Auffassung von mir wird auch von Salzgeber weitgehend geteilt (Josef Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 8. Auflage 2024, Rn. 221 und 222).

Das bedeutet aber nicht, dass nicht recht oft gleichwohl auch GWG-Gutachter dies anders handhaben. Eltern sollten daher prüfen, ob sie Schweigepflichtsentbindungen erteilen oder diese ggf. später zurückziehen.

Die richterliche Unabhängigkeit und die Transparenz der Datenerhebung (und der erhobenen Dateninhalte!) bleibt zu schützen. Dies kann nur gelingen, wenn Befundtatsachen und Zusatztatsachen in einem Gutachten nicht durch den Gutachter erhoben werden, sondern durch das Gericht anzuordnen.

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