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Familienpsychologische Gutachten

Gutachten sind maximal ein Jahr verwendbar

Die Fragestellung, wie lange man ein Gutachten verwenden kann, stellt sich sehr oft. Viele familienpsychologische Gutachten werden oft nach Jahren noch gegen die Eltern verwendet. Dies ist fachlich falsch. Ein Gutachten ist maximal ein Jahr verwendbar. Danach hat es nur noch die halbe oder noch geringere Aussagekraft.

Salzgeber/Bublath: Ein Jahr haltbar

In ihrem Artikel „Der familienrechtspsychologische Sachverständige im
Spannungsfeld zwischen Recht und Fachwissenschaft“ (NZFam 2022, 963ff.) führen Salzgeber und Bublath aus:

Trotz aller Bemühungen ein nachvollziehbares transparentes und wissenschaftlich begründetes schriftliches Gutachten zu erstellen, sollte die Haltung des Sachverständigen, auch die Erwartung des Gerichts und der anderen Verfahrensbeteiligten bezüglich des Kindeswohls sein, dass ein Gutachten keine längere Halbwertszeit als höchstens ein Jahr haben sollte.

Salzgeber/Bublath Der familienrechtspsychologische Sachverständige im
Spannungsfeld zwischen Recht und Fachwissenschaft“ (NZFam 2022, 963ff.

Halbwertszeit ist die Zeit, in der eine abzunehmende Größe, hier die Nutzung, Verwendbarkeit und Aussagekraft eines Gutachtens im dynamischen Familiensystem, auf die Hälfte reduziert wird. Das ohnehin schon sehr prognostische familienpsychologische Sachverständigengutachten hat nach einem Jahr der Entwicklung der Kinder, Eltern und Familiendynamik daher allenfalls noch 50% Aussagekraft. Eine hundertprozentige Aussagekraft liegt insoweit aber nie vor, da Psychologie keine exakte Wissenschaft ist. 1https://de.quora.com/Ist-die-Psychologie-eine-exakte-Wissenschaft

Damit liegt nach einem Jahr eine Aussagekraft vor, die zwingend unter 50% der Realität sein muss.

Fazit: Gutachten sind nur ein Jahr verwendbar

Gutachten sind damit maximal ein Jahr verwendbar. Danach bedarf es einer Nachbesserung oder zumindest rechtlich einer erheblichen Auseinandersetzung mit den Änderungen seitdem.

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