Betroffene stellen sich die Frage: Kann man sich auf ein familienpsychologisches Gutachten vorbereiten? Wenn ja, wie? In diesem Leitfaden versuche ich auf verschiedene Aspekte einzugehen. Ich selber biete ein entsprechendes Coaching an.
Wenn in komplexen Familienrechtsstreitigkeiten, insbesondere wenn es um das Sorgerecht oder Umgangsrecht für Kinder geht, das Gericht ein familienpsychologisches Gutachten angeordnet hat, ist die Unsicherheit groß. Für viele Betroffene ist dies eine unbekannte und oft beunruhigende Situation. Fragen wie „Was erwartet mich?“, „Muss ich mich darauf vorbereiten?“ oder „Kann ich das Ergebnis beeinflussen?“ sind nur allzu verständlich. Dieser Blogbeitrag soll Ihnen als Betroffener oder als Rechtsvertreter einen umfassenden Überblick über familienpsychologische Gutachten im deutschen Recht geben und aufzeigen, welche Aspekte bei der Vorbereitung sinnvoll sind und welche nicht. Ziel ist es, Ihnen konkrete, rechtlich fundierte Informationen an die Hand zu geben und Ihnen zu helfen, diese herausfordernde Phase bestmöglich zu meistern und das Ergebnis in ihrem Interesse zu beeinflussen.
Fehler vermeiden ist dabei wichtiger als die Frage, was kann man wie darstellen. Lügen sollte man ohnehin nicht, weil es nichts schlimmeres gibt als eine aufgedeckte Lüge in einem Gutachten.
Was ist ein familienpsychologisches Gutachten und wann wird es angeordnet?
Ein familienpsychologisches Gutachten ist ein Sachverständigengutachten, das von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen (einem Diplom-Psychologen oder einem vergleichbar qualifizierten Gutachter mit Schwerpunkt Familienpsychologie) erstellt wird. Es dient dazu, dem Familiengericht eine fundierte Entscheidungsgrundlage in Angelegenheiten des elterlichen Sorgerechts (§ 1671 BGB) oder des Umgangsrechts (§ 1684 BGB) oder bei Kindeswohlgefährdung (§1666 BGB) zu liefern. Das Gutachten soll die psychologischen Aspekte der Familiensituation beleuchten und dem Gericht helfen, das Wohl des Kindes bestmöglich zu beurteilen, also die Aspekte herausarbeiten, die der Richter nicht bewerten kann oder will.
Wann wird ein solches Gutachten typischerweise angeordnet?
Das Gericht ordnet ein familienpsychologisches Gutachten an, wenn es sich aufgrund der bisher vorliegenden Informationen (z.B. Anträge der Parteien, Stellungnahmen des Jugendamtes, Anhörungen der Beteiligten und des Kindes) kein ausreichend klares Bild von der Familiensituation machen kann, um eine dem Kindeswohl entsprechende Entscheidung zu treffen. Dies ist eigentlich immer der Fall bei:
- Streitigkeiten über das alleinige Sorgerecht: Wenn Eltern sich nicht über die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts einigen können oder ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt.
- Auseinandersetzungen über den Lebensmittelpunkt des Kindes: Wenn Uneinigkeit darüber besteht, bei welchem Elternteil das Kind zukünftig leben soll (sogenanntes Aufenthaltsbestimmungsrecht).
- Konflikten um das Umgangsrecht: Wenn es Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung des Umgangs gibt oder ein Elternteil den Umgang verweigert.
- Verdacht auf Kindeswohlgefährdung: Obwohl hier in der Regel vorrangig das Jugendamt und ggf. das Familiengericht Maßnahmen ergreifen, kann ein Gutachten unterstützend wirken, um die psychische Situation des Kindes und der Eltern zu beleuchten.
- Fehlender Vergleichswille: Wenn die Eltern auch nach verschiedenen Vermittlungsversuchen keine Lösung finden wollen.
Die Anordnung eines Gutachtens ist in der Regel in § 163 FamFG geregelt, der die Einholung von Sachverständigengutachten im Familienverfahren ermöglicht. Das Gericht legt im Beschluss zur Gutachtenanordnung den Beweisgegenstand fest, also die konkreten Fragen, die der Gutachter beantworten soll (wie man diesen beeinflusst, lesen Sie hier).
Wer erstellt das Gutachten und wie läuft der Prozess ab?
Das Gutachten wird von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt, der vom Gericht ausgewählt und bestellt wird. Dieser Sachverständige ist in der Regel ein Fachmann mit speziellen, nachweisbaren Kenntnissen im Bereich der Rechtspsychologie.
Der typische Ablauf eines familienpsychologischen Gutachtens umfasst mehrere Phasen:
- Beauftragung und Aktenstudium: Nach der Beauftragung durch das Gericht erhält der Gutachter die Gerichtsakten. Er studiert diese umfassend, um sich ein Bild von der bisherigen Verfahrensgeschichte, den Anträgen und den vorgetragenen Sachverhalten zu machen. Hierzu gehören auch Schriftsätze, Stellungnahmen des Jugendamtes, ärztliche Atteste oder frühere Gutachten.
- Einzelgespräche mit den Elternteilen: Der Gutachter führt in der Regel ausführliche Einzelgespräche (Explorationen) mit beiden Elternteilen. Diese Gespräche dienen dazu, die Perspektive jedes Elternteils auf die Familiensituation, die Kinder, die Konflikte, die psychologisch relevanten Aspekte und die eigenen Vorstellungen zur zukünftigen Betreuung zu erfahren. Dabei werden auch die Persönlichkeit der Eltern, ihre Erziehungsfähigkeiten und ihre Bindung zu den Kindern thematisiert.
Abgeklärt werden i.d.R. Erziehungs- und Förderkompetenz, Kooperativität, Co-Parenting, Bindungs- und Beziehungstoleranz (umstritten) bzw. Gatekeeping, Bereitschaft, elterliche Verantwortung zu übernehmen, Entwicklungsbezogene Ausgangslage des Kindes, Situationsspezifische Erlebens- und Verhaltensmuster, Kindeswille usw. (zitiert nach Salzgeber/Bretz/Bublath, Arbeitsbuch familienpsychologische Gutachten, 2. Auflage 2022) - Einzelgespräche mit den Kindern (altersgerecht): Mit den Kindern werden ebenfalls Gespräche geführt. Der Umfang und die Art der Gespräche richten sich nach dem Alter und der Entwicklung des Kindes. Bei jüngeren Kindern kann dies spielerisch erfolgen, bei älteren Kindern eher im Dialog. Ziel ist es, die Wünsche, Bedürfnisse und Empfindungen des Kindes zu erfassen, ohne es zu überfordern oder zu beeinflussen. Gemäß § 159 FamFG ist das Kind durch das Gericht persönlich anzuhören, es sei denn, davon ist ein Schaden für das Kind zu erwarten oder das Kind ist noch zu jung (in der Regel unter 3 Jahren). Die gutachterliche Anhörung ergänzt die richterliche Anhörung. Leider erfolgen selten Wortprotokolle oder solche, die transparent und nachprüfbar sind.
- Interaktionsbeobachtungen: Oft werden Beobachtungen der Interaktion zwischen Eltern und Kindern durchgeführt. Dies kann in den Räumlichkeiten des Gutachters oder auch zu Hause stattfinden und sollte sowohl mehrfach als auch videographiert erfolgen. Ziel ist es, die Qualität der Beziehung, die Kommunikation und die elterlichen Kompetenzen im realen Umgang zu beobachten (weitere Infos im verlinkten Artikel oder bei Jacobs, Interaktionsbeobachtung von Eltern und Kind: Methoden – Indikation – Anwendung. Ein Praxisbuch, 3. Auflage 2022)
- Anamnese und Exploration: Der Gutachter wird auch eine umfassende Anamnese erheben, die die Lebensgeschichte der Beteiligten, frühere Beziehungen, psychische Belastungen, gesundheitliche Aspekte und die Entwicklung der Kinder umfasst.
- Ggf. psychologische Testverfahren: In einigen Fällen kann der Gutachter psychologische Testverfahren einsetzen, um bestimmte Persönlichkeitsmerkmale, Belastbarkeit oder andere relevante Aspekte zu ergründen. Dies geschieht jedoch nicht standardmäßig und nur, wenn es für die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung erforderlich ist.
- Zusammenführung und Analyse der Informationen: Der Gutachter wertet alle gesammelten Informationen aus, analysiert sie im Hinblick auf die gerichtlichen Fragestellungen und zieht Schlussfolgerungen zum Kindeswohl. Hierbei sind diverse Regel zu beachten, deren Einhalt wir in unserer kritischen Gutachtensrezension prüfen.
- Erstellung des schriftlichen Gutachtens: Das Ergebnis der Untersuchung wird in einem ausführlichen schriftlichen Gutachten zusammengefasst. Dieses enthält eine Darstellung der Methode, die Befunde, die psychologische Einschätzung und eine Empfehlung an das Gericht.
- Stellungnahmeverfahren und mündliche Erläuterung: Das Gutachten wird den Parteien zur Stellungnahme zugestellt. Die Parteien haben die Möglichkeit, Einwände zu erheben oder Ergänzungsfragen zu stellen. Häufig wird der Gutachter auch in einer mündlichen Verhandlung geladen, um das Gutachten zu erläutern und Fragen des Gerichts und der Parteien zu beantworten.
Welche Fehler sollte man unbedingt vermeiden?
Die größte Falle bei der Vorbereitung auf ein familienpsychologisches Gutachten ist der Versuch, sich zu verstellen oder eine Rolle zu spielen. Gutachter sind geschult, solche Verhaltensweisen zu erkennen. Wer „betont leidend“ auftaucht, der gilt als unehrlich und hat bereits deswegen schon verloren. Daher sollte man nicht falsch vortragen, aber bestimmte Fehler vermeiden.
Fehler, die unbedingt vermieden werden sollten:
- Lügen: Seien Sie ehrlich und authentisch. Widersprüche in Ihren Aussagen oder zwischen Ihren Aussagen und den Akten werden vom Gutachter bemerkt und können Ihre Glaubwürdigkeit erheblich beeinträchtigen. Es ist besser, Schwierigkeiten oder Fehler offen zuzugeben und zu zeigen, wie Sie damit umgehen, als sie zu leugnen. Davon zu trennen ist die Frage, ob man Dinge in einem besseren Licht darstellen kann. Vieles ist eine Frage der Formulierung. Aussagen wie „der Vater schlägt meinen Sohn“ oder „die Mutter manipuliert meine Tochter“ ist es sinnvoller, Ängste oder Befürchtungen zu kommunizieren. „Ich habe Angst, dass der Vater im Streit mit meinem Sohn die Kontrolle verliert“ ist besser ausgedrückt als die (falsche oder unbewiesene) Behauptung, er tut dies.
- Den anderen Elternteil schlechtmachen: Konzentrieren Sie sich auf Ihre eigene positive Rolle und Ihre Beziehung zu den Kindern. Ständige negative Äußerungen über den anderen Elternteil, insbesondere vor dem Kind, werden als mangelnde Kooperationsbereitschaft und Belastung für das Kind interpretiert. Das Kindeswohl steht im Vordergrund, und dazu gehört auch, dass das Kind eine positive Beziehung zu beiden Elternteilen haben darf, wenn es keine schwerwiegenden Gründe dagegen gibt. Insbesondere wenn die Gegenseite sich die Mühe macht, sie selbst schlecht dastehen zu lassen, haben sie damit mehr gewonnen als wenn sie die Gegenseite angreifen. Erzählen Sie, was sie besonders gut können und was das/die Kind(er) an Ihnen besonders schätzen.
Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, Aussagen zu treffen die den anderen treffen. Dann sollte man dies auch tut, alleine um authentisch zu bleiben, aber ohne dass sich alles hierum dreht. Seien sie dann einfach ehrlich und formulieren Vertrauensprobleme nach schlechten Einflüssen auf das Kind.
Schlechtmachen kann ggf. noch ihr Anwalt den anderen Elternteil durch Schriftsätze und Beweismittel. Meiner Auffassung nach hat sich dies bewährt: Positives mit den Kindern schildert der Elternteil, negative Einflüsse schildert der Anwalt. - Das Kind manipulieren oder beeinflussen: Versuchen Sie niemals, Ihr Kind auf das Gutachten vorzubereiten oder ihm vorzugeben, was es sagen soll. Kinder sind sehr sensibel und spüren ohnehin den Druck und die unausgesprochenen Wünsche. Solche Manipulationsversuche können dem Gutachter auffallen und sich negativ auf Ihre Glaubwürdigkeit auswirken. Das Kind soll unbefangen seine eigene Meinung äußern können. Dazu gehört allerdings auch, dass Kinder oft das Gegenteil von dem Sagen was sie meinen. Verzagen sie hier nicht, denn der Wille des Kindes ist nur in den wenigsten Fällen das ausschlaggebende Argument.
- Sich übermäßig perfektionistisch geben: Niemand ist perfekt. Zeigen Sie, dass Sie ein realistisches Bild von den Herausforderungen der Elternschaft haben und bereit sind, an sich zu arbeiten. Benennen Sie eigene Fehler, aber auch dass sie hieran arbeiten oder gearbeitet haben (Bücher, Kurse, fachliche Einzelberatungen/-coachings.) Ein übertrieben perfektes Bild wirkt oft unglaubwürdig.
- Unvorbereitet erscheinen: Obwohl es nicht darum geht, eine Rolle zu spielen, sollten Sie sich bewusst machen, was Sie dem Gutachter mitteilen möchten. Überlegen Sie sich im Vorfeld, welche Aspekte Ihnen wichtig sind und wie Sie Ihre Sichtweise klar und prägnant darstellen können. Ohnehin sollten sie wissen was in der Akte steht.
- Emotional überreagieren oder aggressiv werden: Bleiben Sie ruhig und sachlich, auch wenn die Situation emotional belastend ist. Aggressives oder feindseliges Verhalten wird vom Gutachter negativ bewertet.
- Sich nicht an Absprachen halten: Wenn Sie Termine vereinbart haben, halten Sie diese ein. Erscheinen Sie pünktlich. Halten Sie sich an Anweisungen des Gutachters.
Bringt es etwas, sich auf den Inhalt vorzubereiten? Was ist sinnvoll?
Eine sinnvolle Vorbereitung ist durchaus von Vorteil, jedoch nicht im Sinne eines „Drehbuchs“ oder einer gespielten Rolle. Es geht vielmehr darum, sich mental auf die Situation einzustellen und seine Gedanken zu ordnen. Dazu gehört es, die oben genannten Aspekte, die im Gutachten eine Rolle spielen, zu kennen und sich auf diese vorzubereiten. Sie können gerne Stichpunkte vorbereiten oder mitnehmen. Letztlich führt aber der Gutachter das Gespräch.
Sinnvolle Vorbereitungsschritte:
- Sich der eigenen Ziele und Prioritäten bewusst werden: Bevor Sie zum Gutachter gehen, überlegen Sie sich genau, was Ihnen für Ihre Kinder und Ihre Familiensituation wichtig ist. Was sind Ihre Vorstellungen bezüglich des Sorgerechts, des Umgangs, der Kommunikation mit dem anderen Elternteil? Seien Sie dabei realistisch und fokussieren Sie auf das Kindeswohl. Benennen Sie die positiven Aspekte auch für beide (!) Eltern, vorallem aber auch die negativen Entwicklungen. Benennen Sie ihre Änderungen und Reflektionen, ohne nur anderen die Schuld zu geben.
- Kennen Sie die typischen Punkte, um die es geht (Erziehungs- und Förderkompetenz, Kooperativität, Co-Parenting, Bindungs- und Beziehungstoleranz (umstritten) bzw. Gatekeeping, Bereitschaft, elterliche Verantwortung zu übernehmen, Entwicklungsbezogene Ausgangslage des Kindes, Situationsspezifische Erlebens- und Verhaltensmuster, Kindeswille usw., zitiert nach Salzgeber/Bretz/Bublath, Arbeitsbuch familienpsychologische Gutachten, 2. Auflage 2022) und wer in der bisherigen Historie welche Teile wie umgesetzt hat.
- Sachverhalte klären und präzise formulieren: Sammeln Sie relevante Informationen und Fakten. Welche konkreten Konfliktpunkte gibt es? Welche Lösungen schlagen Sie vor? Können Sie Beispiele für Ihre Erziehungsfähigkeit oder Ihr Engagement für das Kind anführen? Bereiten Sie sich darauf vor, Ihre Sicht der Dinge klar und präzise darzulegen, ohne sich in Details zu verlieren.
- Reflexion der eigenen Rolle und möglicher Schwächen: Eine ehrliche Selbstreflexion ist entscheidend. Wo sehen Sie Ihre eigenen Stärken als Elternteil? Wo gibt es möglicherweise Schwierigkeiten oder Aspekte, an denen Sie arbeiten möchten? Zeigen Sie Offenheit für Verbesserung und die Fähigkeit zur Selbstkritik.
- Konzentration auf das Kindeswohl: Das oberste Kriterium für alle Entscheidungen im Familienrecht ist das Kindeswohl (§ 1697a BGB). Machen Sie deutlich, dass Ihr Handeln stets vom Wohl Ihrer Kinder geleitet ist. Erklären Sie, wie Ihre Vorstellungen dem Kindeswohl dienen.
- Bereitschaft zur Kooperation signalisieren: Auch wenn es Konflikte gibt, ist es oft im Interesse des Kindes, wenn beide Elternteile in der Lage sind, miteinander zu kommunizieren und Entscheidungen zu treffen. Signalisiert Ihre Bereitschaft zur Kooperation, sofern dies nicht dem Kindeswohl widerspricht (z.B. bei Gewalt oder Kindeswohlgefährdung). Gerne können Sie auch den Gutachter um seine Meinung oder Hilfe bitten, wenn sie nicht mehr weiter wissen. Das ist kein Zeichen von Schwäche, sondern eher von Stärke.
- Rechtliche Beratung einholen: Besprechen Sie Ihre Situation vorab mit Ihrem Rechtsanwalt. Er kann Ihnen helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, die gerichtlichen Fragestellungen zu interpretieren und Ihre Argumente juristisch aufzubereiten. Ihr Anwalt kann Ihnen auch Hinweise geben, welche Aspekte im Gutachten besonders relevant sein könnten. Zudem sollte er wissen, ob sie bereits alle relevanten Aspekte in die Akte eingeführt haben oder nicht.
- Sich mit dem Gutachtenverfahren vertraut machen: Informieren Sie sich über den Ablauf des Gutachtens (wie in diesem Blogbeitrag beschrieben). Das Wissen um den Prozess kann Ihnen helfen, Ängste abzubauen und sich sicherer zu fühlen. Stellen Sie hierzu dem Gutachter fragen im ersten Termin, wenn etwas unklar ist.
- Buchen Sie ein entsprechendes Coaching.
- Ruhe bewahren und authentisch sein: Versuchen Sie, so entspannt wie möglich in die Gespräche zu gehen. Seien Sie Sie selbst. Der Gutachter möchte Sie kennenlernen, nicht eine perfekt inszenierte Version von Ihnen. Authentizität ist der Schlüssel zu einem glaubwürdigen Auftritt.
- Berücksichtigen Sie die Regeln der gewaltfreien Kommunikation. Sprechen Sie also besser in Ihren Wünschen und Ängsten, als anderen die Schuld zu geben. Statt „er ist erziehungsunfähig“ lieber „ich wünsche mir, er würde daran arbeiten, seine Probleme zu reduzieren“.
Fazit und abschließende Empfehlungen
Ein familienpsychologisches Gutachten ist ein ernstzunehmendes Instrument im Familienrecht. Es bietet dem Gericht die Möglichkeit, tiefgehende Einblicke in die familiären Dynamiken zu gewinnen und eine dem Kindeswohl entsprechende Entscheidung zu treffen. Eine „Vorbereitung“ ist sinnvoll, um zu wissen was einen erwartet und was man tun und lassen sollte. Im Sinne eines einstudierten Verhaltens ist es kontraproduktiv und kann sich negativ auswirken.
Was Sie mitnehmen sollten:
- Authentizität und Ehrlichkeit sind der Schlüssel: Versuchen Sie nicht, eine Rolle zu spielen. Seien Sie Sie selbst und sprechen Sie offen über Ihre Gedanken, Gefühle und Ihre Sicht der Dinge.
- Fokus auf das Kindeswohl: Machen Sie immer deutlich, dass das Wohl Ihrer Kinder für Sie an erster Stelle steht. Alle Ihre Argumente sollten darauf ausgerichtet sein, wie Ihre Vorstellungen dem Kindeswohl dienen.
- Kooperationsbereitschaft signalisieren: Auch wenn es Konflikte gibt, ist die Bereitschaft, mit dem anderen Elternteil zum Wohl des Kindes zu kooperieren, ein starkes Signal an den Gutachter und das Gericht.
- Rechtliche Beratung ist unerlässlich: Ihr Anwalt ist Ihr wichtigster Partner in diesem Prozess. Besprechen Sie alle Schritte mit ihm und lassen Sie sich umfassend beraten.
- Sich selbst schützen: Der Prozess kann emotional sehr belastend sein. Sorgen Sie für ausreichende Unterstützung, sei es durch Freunde, Familie oder professionelle Hilfe.
Ein familienpsychologisches Gutachten ist keine Prüfung, die man „bestehen“ kann, indem man die richtigen Antworten gibt. Es ist vielmehr eine psychologische Einschätzung, die auf einer umfassenden Betrachtung der Familiensituation basiert. Mit einer ehrlichen, offenen und auf das Kindeswohl ausgerichteten Haltung, ohne anderen die Schuld zu geben, können Sie den Prozess positiv beeinflussen und dazu beitragen, dass das Gericht eine fundierte und gerechte Entscheidung trifft. Die Eingangsfrage „Kann man sich auf ein familienpsychologisches Gutachten vorbereiten“ ist also mit einem klaren JA zu beantworten. Denn Gutachten müssen nachprüfbar, transparent und wissenschaftlich sein, so dass eventuelle Fehler in der Gutachtenserstellung für Sie nutzbar sind (vgl. hierzu OLG Schleswig 13 UF 4/20 vom 07.05.2020).
Was, wenn das Gutachten mich schlecht darstellt?
Wenn das Gutachten dann schlecht ausfällt, haben Sie immer noch die Möglichkeit, dieses zu prüfen. Wir helfen Ihnen dabei gerne.

2 Antworten auf „Kann man sich auf ein familienpsychologisches Gutachten vorbereiten?“
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