Kritische Gutachtensrezension

Die kritische Gutachtensrezension ist eine nachprüfbare, wissenschaftliche Besprechung eines familienpsychologischen Gutachtens auf Fehler und Unstimmigkeiten. Die von mir entwickelte Methode basiert auf der Aufforderung von Stefan Heilmann im Spiegel 2/2015:

„Richter dürfen sich Gutachten nicht ungeprüft zu eigen machen“, sagt Stefan Heimann, Familienrichter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. „Der Gesetzgeber setzt großes Vertrauen in ihre Urteilskraft, wenn es um die Qualität von Expertisen geht.“

zitiert nach Heilmann in Amann und Neukirch, „Fragwürdige Instrumente“ in Der Spiegel, 2/2015

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Gerichte übernehmen Gutachten oft unreflektiert

Genau diese rechtliche Problematik findet sich aber in den meisten Entscheidungen, die sich unreflektiert oder mit leeren Hülsen mit den Gutachten (nicht) auseinandersetzen.

„Das Gericht schließt sich den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen an“, „Dieser Beurteilung der Sachverständigen schließt sich das Gericht an“, solche Leerformeln verletzen die Amtsermittlungspflicht. Auch wenn oftmals die Überlastung der Gerichte Ursache dieses oberflächlichen Vorgehens ist (vgl. OLG München, Familiensenate Augsburg 30 UF 232/15 u.a.), führt dies viel zu oft zu erheblichen Problemen für die Betroffenen, die sich mit Inhalten der Gutachten auch nach Jahren noch auseinandersetzen müssen. Dabei sind viele Gutachten gegen die Gebote des wissenschaftlich fundierten Vorgehens, der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit erstattet (vgl. OLG Schleswig 13 UF 4/20).

Auch Anwälte haben im Arbeitsalltag oft weder die Zeit noch die Expertise, um sich en Detail mit einem Gutachten auseinanderzusetzen. Wir unterstützen und beraten hier auch Fachanwälte, die solche Expertisen auch in Auftrag geben.

Was ist eine kritische Gutachtensrezension?

An dieser Stelle setzt meine kritische Gutachtensrezension an:

Ich werde beauftragt, ein familienpsychologisches Gutachten auf rechtliche, tatsächliche, wissenschaftliche Mängel und auf Transparenz und Nachprüfbarkeit zu hinterfragen.

Eine fachpsychologische Prüfung ist damit nicht verbunden, kann aber je nach Fehlerhäufigkeit zu einer Empfehlung eines Obergutachtens führen. Auf Wunsch kann eine ergänzende Stellungnahme eines Psychologen eingeholt werden. Hier wird also nicht der Anspruch auf eine methodenkritische Stellungnahme erhoben, sondern eine Prüfung nach rechtlichen Maßstäben wie Prüfungsfähigkeit und formelle Richtigkeit.

Zur Verfügung steht hier in der Regel nur das Gutachten, um eine eigenständige Wertung von Sachverhalten nicht zu ermöglichen, da dies dem Gericht vorbehalten bleiben muss.

Wie sieht so eine kritische Gutachtensrezension aus?

Ich habe hier einige Seiten aus einer typischen Gutachtensrezension für Sie zum reinlesen vorbereitet:

Wie Sie erkennen können, ist meine Arbeit strikt auf Nachprüfbarkeit und Transparenz basierend. Alles was ich behaupte ist mit einer Fundstelle belegt. Dasselbe erwarte ich von familienpsychologischen Gutachten.

Zu Recht weisen Ventzlaff/Foerster, Das Psychiatrische Gutachten, darauf hin, dass das Fehlen von Literaturzitate nur dann zu bemängeln ist, wenn die Kenntnis der Literatur zur Begründung der gutachterlichen Schlussfolgerungen erforderlich ist. Es ist nicht erforderlich, Literaturstellen anzuführen, deren Inhalt allgemein bekannt bzw. vorauszusetzen ist.

Über 60 Seiten, über 200 Fußnoten, ausführliche und nachvollziehbare Begründungen

Das Problem dabei ist, dass dem Juristen keine Literatur bekannt sein muss und daher alles anzuführen ist. Zudem ist auch das formelle Vorgehen relevant und daher zu belegen.

Was wird denn alles geprüft?

Ich setze genau hier an: Womit sich der Anwalt, Richter und das Jugendamt auseinandersetzen müssten. Hierfür beantworte ich in einer ausführlichen Gutachtensstellungnahme die folgenden rechtlichen und tatsächlichen Fragen:

  • Ist das Gutachten prüffähig, also die Ergebnisse nachvollziehbar und begründet?
  • Formvorschriften: ist das Gutachten richtig?
  • Sind falsche Anknüpfungstatsachen vorhanden?
  • Wurden die Mindeststandards eingehalten?
  • Ist der Gutachter qualifiziert genug?

Hierzu wird von mir unter anderem folgendes (in der Regel aus öffentlichen Quellen) überprüft:

  • Welche Qualifikation hat der Gutachter
  • Ist die Sachkunde belegt
  • Wurde die rechtliche Fragestellung in eine psychologische übersetzt?
  • Ist die Begutachtung nachvollziehbar geplant
  • Wurde vor Begutachtung die Akte systematisch nach welchem System durchforstet
  • Waren Eltern über die Freiwilligkeit aufgeklärt
  • Wurden Hypothesen gebildet?
  • Ist der Gutachtensauftrag überschritten?
  • Erfolgte die Gesprächsführung offenbar systematisch oder frei Schnautze?
  • Sind die Tests für einen Juristen richtig angewandt?
  • Liegen die Tests dem Gutachten bei?
  • Ist das Gutachten wissenschaftlich?
  • Sind die formalen Voraussetzungen für ein Gutachten eingehalten?
  • Wurden die Mindestanforderungen an die Qualität von familienrechtlichen Gutachte formell und inhaltlich eingehalten
  • Ist das Gutachten prüffähig
  • Welche weiteren Auffälligkeiten sind vorhanden

Meine Gutachtensrezension endet immer mit der Ergebnisbeantwortung, ob rechtlich das Gutachten berücksichtigt werden kann.

Was unterscheidet eine methodenkritische Stellungnahme von einer kritischen Gutachtensrezension?

Die methodenkritische Stellungnahme setzt sich mit den psychologischen Fachstandards auseinander. Der Nachteil damit ist, dass Richter ungern einräumen, falsch zu liegen und daher Fehler nicht sehen wollen, sondern dem Sachverständigen vertrauen.

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