Literatur prüfen ist eine der wesentlichen Aufgaben einer Gutachtenskritik von familienpsychologischen Gutachten. Zwar sollten auch Richter, Anwälte und sonstige am Verfahren Beteiligte diese Prüfung von Literatur vornehmen, oftmals haben diese aber nicht ausreichend Zugang zu Literatur.
In einem aktuellen Fall, den wir prüfen durften, wird deutlich, wie sehr sich Ergebnisse unterschieden können, wenn man als gerichtlich bestellter und zertifizierter Sachverständiger überaltete Literatur verkürzt darstellt.
Literatur in familienpsychologischen Gutachten muss geprüft werden
Im von uns geprüften Gutachten ging es um die Frage der Erziehungsfähigkeit bei Cannabis-Konsum. Das Gutachten zitierte insoweit (richtig) Salzgeber in Familienpsychologische Gutachten, 7. Auflage 2020, dort S. 571:
„Was für andere Suchtverhalten gilt, kann auch bei der Beurteilung von Cannabiskonsum angelegt werden.„
Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 7. Auflage 2020
Tatsächlich lautet das Zitat aber nach der obigen Passage weiter:
„Nicht die zu sich genommene Substanz oder das Suchtverhalten ist alleine ihn Hinblick auf die Beurteilung von Kindeswohlbelastungen oder gar Gefährdungen entscheidungserheblich, sondern wie sich der Konsum von Suchtmitteln oder Drogen auf das Verhalten auswirkt und Familie, Firma, Finanzen, Führerschein, Fitness (Gesund hebt), Freizeit, Freunde, Freiheit belastet (acht ››F“). Sind negative Veränderungen in diesen Bereichen festzustellen oder haben sich gegenüber früheren Einschränkungen nicht wieder verbessert, so ist die Erziehungskompetenz umso geringer zu bewerten je mehr Einschränkungen in diesen Bereichen vorliegen. Kein verantwortungsvoller Elternteil würde sein Kind zur Betreuung einem unter Drogeneinfluss stehenden Menschen anvertrauen“.
Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 7. Auflage 2020
Falscher Schluss ohne vollständige Literaturprüfung des Gutachtens
Der Schluss des Gutachters, „Wie Salzgeber (2020, S. 571) hinweist, ist eine akute Abhängigkeit als wesentliche Einschränkung der Erziehungsfähigkeit zu werten, insbesondere, wenn sie Konsequenzen für wesentliche Bereiche des Familienlebens nach sich zieht (was im vorliegenden Fall zutrifft).“ ist also in dieser Pauschalierung so nicht richtig, weil es eben gerade auf die Konsequenzen im Leben ankommt. Dazu muss vorab diese Einschränkungen auf das Leben (acht „F“ Familie, Firma, Finanzen, Führerschein, Fitness, Freizeit, Freunde, Freiheit) als zu klären und danach ein Rückschluss auf die Erziehungsfähigkeit zu prüfen, nicht anders herum.
Das besondere an diesem Gutachten ist aber, dass sich in Deutschland die Rechtslage zum 01.04.2024 geändert hat. Genau deswegen hat sich natürlich auch die Kommentierung von Salzgeber in Familienpsychologische Gutachten, 8. Auflage 2024, maßgeblich geändert und wurde erweitert. Dort befindet sich z.B. ein eigenes Unterkapitel zur „Beurteilung von medizinischem Cannabiskonsum auf Erziehungsfähigkeit“ in der Rn. 1077 auf S. 806, während der alte Absatz auf S. 571 abgeändert wurde. Die oben eingangs zitierte Passage findet sich nicht noch im Buch, wird aber durch konkrete Fragen nach Konsum und Auswirkungen relativiert.
Literatur prüfen statt blind vertrauen
Juristen müssen daher Literatur prüfen. Blindes Vertrauen in den Gutachter kann zu schlimmen falschen Ergebnissen führen. Wir helfen Ihnen gern.

