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Familienpsychologische Gutachten

Missbrauchsvorwurf: Keine fehlende Kooperationsfähigkeit

Bei Missbrauchsvorwurf hat man oft das Problem, dass man etwas nicht beweisen kann. Oftmals agieren familienpsychologische Gutachter, Psychologen und Richter damit, dass dem vermeindlich den anderen Elternteil falsch belastenden Elternteil die Sorge entzogen wird. Dieser wäre ja bindungsintolerant und kooperationsunfähig. Doch ein Missbrauchsvorwurf rechtfertigt nicht den Schluss auf fehlende Kooperationsfähigkeit.

Fehlende Kooperation nicht bei falschen Missbrauchsvorwurf

Das sage nicht ich, sondern der Standard-Werk Ersteller Joseph Salzgeber. Er schreibt in seinem Buch Familienpsychologisches Gutachten 17. Auflage 2020 das folgende:

Nur in äußerst seltenen Fällen wird der Sachverständige das Vorbringen eines sexuellen Missbrauchsvorwurfes als fehlende Kooperationsbereitschaft einschätzen, mit Folgen auch das Sorgerecht berührend. Auch wenn … ein sexueller Missbrauchsvorwurf nicht bestätigt werden kann, so kann nicht der sichere Schluss gezogen werden, dass kein Missbrauch oder Übergriffe stattgefunden haben.

Salzgeber, Rn. 859

Einfach formuliert: Auch ein nachträglich als falsch herausgestellter Missbrauchsvorwurf rechtfertigt nicht die Entziehung der Sorge – außer in gesondert zu begründenden Ausnahmefällen. Schließlich ist es ja die Pflicht von Eltern, ihre Kinder zu schützen. Und das geht nicht, wenn man Angst vor Herausnahmen haben muss, egal was man tut.

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