Ich für meinen Teil habe schon oft erkannt, dass eine gewissene Bequemlichkeit, Arbeitsüberlastung oder Faulheit Ursache von Gutachten ist. Jetzt habe ich auch eine Belegstelle bzw. den Beweis dazu gefunden, durch eine Richterin formuliert in den Sieben Sünden des Sachverständigen, einem Aufsatz in einer Zeitschrift aus Österreich.
Sieben „Sünden“ des Sachverständigen
Die österreichische Richterin Dr. Dworak schreibt in ihrem Beitrag in „Der Sachverständige“ 1/2017 mit dem Titel „Sieben „Sünden“ des Sachverständigen aus der Sicht des Richters – Praxisbeispiele“ folgendes:
Richter unterscheiden sich vom Weltenherrscher weiters
Der Sachverständige 1/2017
dadurch, dass sie weder allmächtig noch allwissend, sondern
selbst fehleranfällig und nicht frei von Sünden sind.
Hier darf leider insbesondere acedia, die Faulheit, nicht
unbeachtet bleiben. Wenn Richter auch selten aus bösem
Willen Arbeit, die eigentlich ihnen zukommen würde,
auf den Sachverständigen abwälzen, so kommt es – und
hier kann ich mich keineswegs ausnehmen – doch immer
wieder vor, dass unter Zeit- und Arbeitsdruck und zunehmender
Aktendicke beim Gutachtensauftrag der Weg des
geringsten Widerstands, insbesondere der Verweis auf ein
nicht wirklich kritisch reflektiertes und auf Schlüssigkeit
und rechtliche Relevanz geprüftes Vorbringen, gewählt
wird.
Ich bin ja froh, dass nicht ich, sondern eine Richterin das geschrieben hat. Ein Shitstorm wäre mir sicher, würde ich dies so behaupten. Darf man das so sagen, insbesondere noch in Latein?
Ich finde, man muss. Und insoweit bin ich Dr. Dworak so dankbar. Familienrichter haben oftmals keine Zeit, um Beweisaufnahmen auszuführen. Das zu berichtigen wäre Aufgabe der Justizverwaltung, wie das OLG München, Familiensenate Augsburg in 30 UF 232/15 u.a. festgestellt hat. Und gleichwohl passiert es nicht. Fälle Lösen Eingaben nicht. Und deshalb geht man den einfachen Weg und beauftragt Gutachten. Dass man dann auch keine Zeit hat, diese kritisch zu hinterfragen, ist die logische Konsequenz. Absicht ist das nicht, doch am Ergebnis ändert dies auch nichts.
Faulheit ist also eine Ursache für viele Gutachten 1zitiert nach Dworak in Der Sachverständige 1/2017, S. 5. Das hat zumindest eine Richterin festgestellt, und wissenschaftlich zitieren darf man sicherlich, ohne dass man sich beleidigt fühlt. Als Ansporn, ein Gutachten kritisch zu hinterfragen, mag dies allemal dienen.
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Eine Antwort auf „Faulheit Ursache von Gutachten?“
Obiges mag zutreffen, aber es gibt viel Schlimmeres: Ist einmal grundfalsch ermittelt, so kann keine nachfolgende Institution etwas ändern. Der Gutachter geht den Weg des geringsten Widerstandes, der von der Staatsanwaltschaft aufgrund der „Ermittlung“ bereits vorgegeben ist. So kommt es zu Verwerfungen die einfach unglaublich sind. Einzige Abhilfe wäre die absolute Videoermittlung bei allen Befragungen, aber dagegen wehren sich die Behörden vehement, auch gegen die 4x beantragte Polygrafie und gegen die Einbringung aussage/tatzeitbezogener Sachbeweise. Unterstellte „Tatuneinsichtigkeit“ zwingt dann um Tragen der elektron. Fußfessel bei lebenslanger Führungsaufsicht. Nicht nur ich habe Unvorstellbares erlebt. Ich kann Gustl Mollath und Weitere gut verstehen, bin inzwischen über 75 Jahre alt und will einfach nur noch meine Ruhe…