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Die richtige Abrechnung des Sachverständigen nach JVEG: So deckt man Fehler auf!

Die korrekte Abrechnung des Sachverständigen gemäß JVEG ist neben der Prüfung des Gutachtens ein wichtiger Gesichtspunkt. Hier kann man sehr viel Geld sparen, sollte man die Kosten eines Gutachtens bezahlen müssen. Ich empfehle immer die Rechnung anzufordern, da hier auch Rückschlüsse auf die Qualifikation des Gutachters getätigt werden können. Gute Gutachter rechnen richtig ab!

Was es bei der Abrechnung des Sachverständigen zu beachten gilt

Sie haben ein Gutachten erhalten und sind unsicher bezüglich der dazugehörigen Rechnung? Oder Sie vertreten Mandanten, die mit der Honorarforderung eines gerichtlich oder außergerichtlich beauftragten Sachverständigen konfrontiert sind? Wir bei www.gutachten-anfechten.de und den Schwesterseiten sind Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Gutachtenüberprüfung und wissen um die Wichtigkeit der korrekten Anwendung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG). Eine klare und nachvollziehbare Abrechnung ist nicht nur fair, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.

Welche Elemente sind entscheidend für eine korrekte Abrechnung als Sachverständiger gemäß dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)

Eine präzise Abrechnung von einem Gutachter gemäß JVEG ist durch klare und detaillierte Angaben gekennzeichnet und sollte es dem Empfänger ermöglichen, die verschiedenen Kostenposition nachvollziehen zu können sowie die Angemessenheit der Vergütung zu beurteilen. Die entscheidenden Elemente sind:

  • Auftragsbezeichnung: Klare Angabe des speziellen Gutachtenauftrags (beispielweise Aktenzeichen des Gerichtsfalls oder Bezeichnung des Privatgutachtens). Dies schafft eine direkte Verbindung zwischen der erbrachten Leistung und der Rechnung.
  • Das Ausstellungsdatum einer Rechnung ist das Datum, an dem sie erstellt wurde.
  • Detaillierte Auflistung der erbrachten Leistungen: Dies bildet den Kern der Abrechnung und sollte genau angeben, welche Aufgaben vom Gutachter durchgeführt wurden und wie viel Zeit dafür benötigt wurde. Der Zeitaufwand ist Minutengenau je Arbeitsschritt wiederzugeben, nur am Ende darf einmalig auf die nächste volle oder halbe Stunde aufgerundet werden. Hier runden viele Gutachter großzügig auf.
  • Aufwendungsersatz: Portokosten und Telefoneinheiten können gemäß Paragraph 12 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) als erforderliche Ausgaben erstattet werden.
    Kosten für Materialien müssen gemäß Abschnitt 10 des JVEGs durch entsprechende Belege für die tatsächlich angefallenen und erforderlichen Materialausgaben nachgewiesen werden.
    Falls Hilfe von Dritten in Anspruch genommen wurde (gemäß § 8 JVEG), müssen die Vergütung und der Grund für ihre Hinzuziehung angegeben werden.

Welche gängigen Irrtümer können bei der Abrechnung von Sachverständigen gemäß dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz auftreten?

In unserer täglichen Arbeit und Erfahrung bemerken wir oft wiederkehrende Fehler bei Sachverständigenabrechnungen, die zu einer ungerechtfertigten Kostensteigerung führen können, darunter:

  • Feste Zeitvorgaben – Anstatt die genaue Zeitspanne detailliert aufzugliedern, werden feste Zeitangaben gemacht (beispielsweise “Erstellung eines Gutachtens : 10 Stunden“). Dies steht im Widerspruch zum Prinzip der Transparenz des JVEGs.
  • Fehler bei der Abrechnung von Reiseausgaben sind häufig, wenn Fahrten über die festgelegten Kilometer hinaus berechnet werden ohne einen guten Grund oder die Abrechnung von unnötigen Umwegen. Hier lohnt es sich, Google Maps zum Zeitaufwand zu befragen.
  • Unzureichender Beleg für Aufwendungen tritt auf, wenn Porto-, Telefon oder Materialausgaben geltend gemacht werden, ohne entsprechende Nachweise vorlegen zu können oder die Notwendigkeit klar zu begründet ist.

Herangehensweise in der Prüfung der Abrechnung eines Sachverständigen

Eine gründliche Analyse einer Expertenrechnung erfordert eine strukturierte Herangehensweise, wobei die Schlüsselschritte sind:

Prüfen Sie zunächst den Vergleich mit dem ursprünglichen Auftrag und überprüfen Sie sorgfältig die abgerechneten Leistungen auf Übereinstimmung mit dem erteilten Auftrag. Wurden möglicherweise Leistungen in Rechnung gestellt, die nicht ausdrücklich beauftragt wurden?
Überprüfen Sie die genannten Leistungen sorgfältig: Stellen Sie sicher, dass alle Aufgaben detailliert beschrieben und die benötigte Zeit verständlich angegeben ist. Wenn konkrete Zeitaufwände für einzelne Arbeitsschritte fehlen (beispielweise “Aktenstudium 3 Stunden“), könnte dies darauf hinweisen, dass die Abrechnung möglicherweise nicht korrekt ist. Richtig wäre die genaue Stundenanzahl, also eher 2.75 Stunden oder 2 Stunden 45 Minuten. Wenn immer volle 5 Minuten genannt sind, ist dies ein Indiz für eine fehlerhafte Abrechnung. Fordern Sie Nachweise an!
Überprüfen Sie, ob der angewandte Stundensatz angemessen ist für die Schwierigkeit der erbrachten Leistung gemäß § 4 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG). Falls erforderlich, ist eine Erklärung für die Zuordnung zu einer höheren Vergütungsgruppe anfordern.

Überprüfen Sie die angefallenen Ausgaben sorgsam auf nachweisbare und gegebenfalls belegte Fahrt-, Porto-, Telefon-, und Materialausgaben.
Welche gesetzlichen Vorschriften sind entscheidend für eine korrekte Abrechnung?

Gerichtspraxis in der Überprüfung

Die Gerichtspraxis hat spezifiziert, wie eine korrekte Abrechnung aussehen sollte – etwa durch den Bundesgerichtshof (BGH), der wiederholt betont hat, dass eine ausführliche Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen und des aufgewendeten Zeitaufwands unverzichtbar ist (vgl. z.B BGH Beschluss vom 20.Januar 2011 – VII ZR 71/10). Allgemeine Abrechnungen genügen diesen Standards normalerweise nicht.

Die Transparenz der Abrechnung wird auch von Fachleuten im Rechtsbereich betont. Schneider und Herget heben dies besonders hervor und erläutern ausführlich die verschiedenen Abrechnungsposten sowie die erforderlichen Nachweise dafür.

Was sind die Option für Personen mit rechtlichen Anliegen im Falle eines Verdachts auf ungenaue Abrechnung?

Wenn Sie als Person mit rechtlichen Anliegen vermuten sollten, dass eine Rechnung eines Sachverständigen Fehler aufweist, sollten Sie die folgenden Maßnahmen ergreifen:

Bitte überprüfen Sie die Rechnung sorgsam, indem Sie sie mit dem erteilten Auftrag und den bekannten Umstände der Gutachtenerstellung abgleichen. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

Behalten Sie alle wichtigen Unterlagen (Bestellung,, Rechnung und Antwort des Expertens gut aufbewahren).

Welche Ratschläge können Rechtsanwälte befolgen, wenn es um die Abrechnung von Gutachten geht?

In Ihrer Funktion als Anwalt ist es von Bedeutung, Sachverständigengutachten im Interesse Ihrer Klientinnen und Klientinnen sorgsam zu überprüfen. Dies gilt auch, wenn es sich um VKH/PKH Mandate handelt. Denn wie oben dargestellt kann auch ein Hinweis auf die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens und der fehlenden Professionalität des Gutachters liegen.

Diese Ratschläge könnten dabei nützlich sein:

Überprüfen Sie standardgemäß jede Sachverständigenabrechnung sorgfältig – auch wenn sie auf den ersten Blick unscheinbar wirkt. Sind vor allem eigentlich Arbeitsschritte angefallen, die aber nicht in der detaillierten Abrechnung vorhanden sein müssten (Testauswertungen, Gespräche usw.)

Stundenlohnüberprüfung: Überprüfen Sie den festgelegten Stundenlohn und bitten Sie gegebenenfalls um Erklärung für die Zuordnung zu einer höheren Entlohnungsstufe.
Prüfen der Angemessenheit des zeitlichen Aufwands: Beurteilung darüber treffen, ob der in Rechnung gestellte Zeitaufwand angemessen im Vergleich zur Komplexität des Falls und den erbrachten Leistungen ist.
Fordern Sie Belege für bereits abgerechnete Kosten wie Fahrt- und Materialausgaben an.
In Betracht sollten Sie zudem ziehen, eine gerichtliche Überprüfung einzuleiten.

Die korrekte Abrechnung des Gutachters gemäß JVEG ist entscheidend für eine gerechte und transparente Kostenverteilung. Ein gutes Verständnis der Anforderungen des JVEGs ist sowohl für Rechtssuchende als auch Rechtsanwälte wichtig und ermöglicht es ihnen, Gutachterrechnungen sorgfältig zu überprüfen. Durch genaue Kenntnisse des gesetzlichen Rahmens und eine strukturierte Herangehensweise können Fehler bei Abrechnungen identifiziert und gegebenfalls berichtigt werden.

Benötigen Sie Hilfe bei der Überprüfung einer Rechnung von einem Experten oder bei der Infragestellung eines Gutachtens? Kontaktieren Sie uns unter gutachten-anfechten.de – wir haben das Fachwissen, um Sie zu unterstützen.

Quellenverzeichnis:

Schneider/Herget, JVEG, 15. Auflage, C.H. Beck Verlag

Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)

Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 20.01.2011 – VII ZB 71/10

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