Ich für meinen Teil habe schon oft erkannt, dass eine gewissene Bequemlichkeit, Arbeitsüberlastung oder Faulheit Ursache von Gutachten ist. Jetzt habe ich auch eine Belegstelle bzw. den Beweis dazu gefunden, durch eine Richterin formuliert in den Sieben Sünden des Sachverständigen, einem Aufsatz in einer Zeitschrift aus Österreich.
Sieben „Sünden“ des Sachverständigen
Die österreichische Richterin Dr. Dworak schreibt in ihrem Beitrag in „Der Sachverständige“ 1/2017 mit dem Titel „Sieben „Sünden“ des Sachverständigen aus der Sicht des Richters – Praxisbeispiele“ folgendes:
Richter unterscheiden sich vom Weltenherrscher weiters
Der Sachverständige 1/2017
dadurch, dass sie weder allmächtig noch allwissend, sondern
selbst fehleranfällig und nicht frei von Sünden sind.
Hier darf leider insbesondere acedia, die Faulheit, nicht
unbeachtet bleiben. Wenn Richter auch selten aus bösem
Willen Arbeit, die eigentlich ihnen zukommen würde,
auf den Sachverständigen abwälzen, so kommt es – und
hier kann ich mich keineswegs ausnehmen – doch immer
wieder vor, dass unter Zeit- und Arbeitsdruck und zunehmender
Aktendicke beim Gutachtensauftrag der Weg des
geringsten Widerstands, insbesondere der Verweis auf ein
nicht wirklich kritisch reflektiertes und auf Schlüssigkeit
und rechtliche Relevanz geprüftes Vorbringen, gewählt
wird.
Ich bin ja froh, dass nicht ich, sondern eine Richterin das geschrieben hat. Ein Shitstorm wäre mir sicher, würde ich dies so behaupten. Darf man das so sagen, insbesondere noch in Latein?
Ich finde, man muss. Und insoweit bin ich Dr. Dworak so dankbar. Familienrichter haben oftmals keine Zeit, um Beweisaufnahmen auszuführen. Das zu berichtigen wäre Aufgabe der Justizverwaltung, wie das OLG München, Familiensenate Augsburg in 30 UF 232/15 u.a. festgestellt hat. Und gleichwohl passiert es nicht. Fälle Lösen Eingaben nicht. Und deshalb geht man den einfachen Weg und beauftragt Gutachten. Dass man dann auch keine Zeit hat, diese kritisch zu hinterfragen, ist die logische Konsequenz. Absicht ist das nicht, doch am Ergebnis ändert dies auch nichts.
Faulheit ist also eine Ursache für viele Gutachten 1zitiert nach Dworak in Der Sachverständige 1/2017, S. 5. Das hat zumindest eine Richterin festgestellt, und wissenschaftlich zitieren darf man sicherlich, ohne dass man sich beleidigt fühlt. Als Ansporn, ein Gutachten kritisch zu hinterfragen, mag dies allemal dienen.
Hilfe erhalten beim erfolgreichen Gutachten anfechten?
Das alles sind für Sie böhmische Dörfer und Sie verstehen nur Bahnhof? Sie wissen aber, dass das Gutachten falsch ist? Dann hier klicken, um eine rechtlich-tatsächliche Prüfung des Gutachtens, der Einhaltung der Gütekriterien und sonstiger Auffälligkeiten zu erhalten: