Zwar sollten einzelne und vereinzelte Schreibfehler in Gutachten nicht zu einer Unverwertbarkeit führen. Wenn aber die Fehler überhand nehmen, ist der Rückschluss auf fehlende Wissenschaftlichkeit und fehlende Erstellung nach bestem Wissen und Gewissen offenkundig:
- Kindesawohlgefärdung,
- regeln,
- etlichen Erziehung,
- Kindesdwohlgefärdung,
- belastungswerte,
- Es soll Lewis erhoben werden statt Beweis erhoben werden
- min Tin statt Martin
sind Fehler, die so in dieser Massiertheit, dieser Anzahl und dieser Art und Weise fehlende Sorgfalt bei der Gutachtenserstellung indizieren.
Auch um Fristen zu wahren sollte man solche Schreibfehler in familienpsychologischen Gutachten zurückgeben mit der Aufforderung, der Gutachter möge ein fachlich und sprachlich einwandfreies Gutachten innerhalb der nächsten zwei Wochen vorlegen. Wie aber in anderen Artikeln bereits gesagt wünschte ich mir hier Initiative von Richter:innen. Insbesondere Fehler in Überschriften muss man sehen und rügen – oder sich den Vorwurf gefallen lassen, das Gutachten nicht gelesen zu haben.

