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Familienpsychologische Gutachten

Übertragungsfehler Spracherkennung und Diktate bei Gutachten

In einem Gutachten habe ich das folgende Goldstück gefunden:

Herr R. (16.10.2025) habe mein Tin vor etwa 6 Monaten bei der Herausnahme kennen gelernt.

aus einem Gutachten von 2026

Wie heißt das Kind? Richtig, Martin. Offenkundig hat die Spracherkennung versagt, was noch nachvollziehbar ist. Das Problem dabei ist nicht dieser (peinliche) Fehler, sondern dass solche Fehler deutlich machen, dass man sich oft auf gar keine Wiedergabe im Gutachten verlassen kann. Wer garantiert denn, dass die anderen Stellen richtig sind? Übertragungsfehler Spracherkennung und Diktate dürfen nicht vorkommen, insbesondere nicht da Gutachter ja nach echtem Stundenaufwand bezahlt werden. Wenn Übertragungsfehler in Spracherkennung oder Diktate vorkommen, dann scheint nicht sorgfältig gearbeitet worden zu sein. Und mein Problem sind nicht die Fehler, die ich erkenne, sondern die, die man nicht erkennt. Das Vertrauen in die Ordentlichkeit solcher Gutachten fehlt dann.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem vergleichbaren Fall (falscher Name im Gutachten) sogar der Großmutter die Schuld gegeben. Diese hätte die Gutachterin korrigieren müssen. Dabei hat das Oberlandesgericht verkannt, dass wir alle nicht wissen, wann der Fehler in das Gutachten gerutscht ist – außer wir dürfen die Audiodateien der Diktate lesen.

Fehler beim Diktieren und Transkribieren bei Gutachten

Die folgenden Fehler können beim Diktieren oder Transkribieren auftreten in familienpsychologischen Gutachten:

  • Es kann falsch verstanden worden und daher falsch diktiert worden sein.
  • Es kann falsch gesagt und dann wie gehört (aber eben falsch) diktiert worden sein.
  • Es kann falsch gesagt und dann korrigiert diktiert worden sein (weil man ja weiss wie das Kind heisst).
  • Es kann richtig diktiert, aber falsch umgewandelt worden sein.
  • Es kann richtig umgewandelt worden sein, aber dann falsch übertragen worden sein.
  • Es kann falsch korrigiert worden sein.

Hinzu kommen dann noch Bausteinfehler, wenn im Gutachten eine Passage aus einem anderen Gutachten verwendet wird (was theoretisch möglich ist, man muss das Rad nicht zweimal erfinden).

Hierfür, für alle diese Fehler, trägt der Gutachter die Verantwortung. Solche offenkundigen Fehler muss man alsbald kritisieren. Ehrlicherweise würde ich mir wünschen, dass die Gerichte diese Fehler direkt erkennen und die Gutachten zurückgeben. Wer das Gutachten liest, der muss so etwas sehen. Aber das ist eines der Probleme: Oft hat man den Eindruck, dass nicht ordentlich (und vollständig) gelesen wird.

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